Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

Teil der Reihe: Juni/Juli 2012

  1. Der Bundestag hat die Stärkung des Ehrenamtes beschlossen
    Das Gesetz hebt die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich an und baut bürokratische Hemmnisse ab. Auch die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 auf 720 Euro.
    In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz, das als weiteren wesentlichen Punkt Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche enthält, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Mehr Infos unter http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42760645_kw05_de_ehrenamt/
  2. MünchnerStiftungsFrühling vom 15. bis 22.3.13
    „München geht stiften!“ Erleben, wer wo für wen Gutes tut – das können Interessierte vom 15. bis 22. März 2013 auf dem MünchnerStiftungsFrühling. Rund 200 Stiftungen treten gemeinsam auf und präsentieren sich dem Fachpublikum sowie der Öffentlichkeit. Über die ganze Woche verteilt wird den Besuchern ein abwechslungsreiches, dezentrales Programm geboten. Zusätzliche „Themeninseln“ an zentralen Orten laden an vier Tagen zum Vertiefen von ausgewählten Stiftungsschwerpunkten ein: Kunst und Kultur, Soziales und Bildung, Umwelt und Internationales, Wissenschaft/Gesundheit und Sport.
    Mehr Infos unter http://muenchnerstiftungsfruehling.de
  3. Wettbewerb Integration durch Bildung (bis 30.4.13)
    Die Deloitte-Stiftung sucht Bildungsinitiativen, die jungen Menschen die Teilhabe an und die Integration in unsere/r Gesellschaft erleichtern – beispielsweise durch die Vermittlung fachlicher Kompetenzen, kulturellen Wissens und die aktive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen. Im Fokus stehen dabei Netzwerk- und Gemeinschaftsinitiativen, die Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine Beteiligung ermöglichen, indem sie zum Beispiel mit Schulen, lokalen Arbeitsagenturen, öffentlichen Weiterbildungsinstituten, Wirtschaftsunternehmen, Innungen, gemeinnützigen Migrantenorganisationen und kulturellen Institutionen kooperieren. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Zusätzlich ist auch in diesem Jahr wieder der Sonderpreis „Sprachförderung“ der Kutscheit Stiftung in Höhe von 20.000 Euro ausgeschrieben. www.hidden-movers.de.
  4. Bayerischer Integrationspreis 2013 (bis 6.4.13)
    Ausgezeichnet werden Personen oder Projekte/Beiträge für herausragende Bemühungen um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft und rechtmäßig hier leben. Gesucht werden in diesem Jahr mediale Beiträge und Konzepte, die verantwortungsbewusst für die Bedeutung der Integration sensibilisieren, aufklären und informieren und somit einen Beitrag zur Verständigung und zum Miteinander in Bayern leisten. Der Bayerische Integrationspreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Kontakt: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Bayerischer Integrationspreis 2013 – Referat V 4, Winzererstr. 9, 80797 München, Bayerischer-Integrationspreis@stmas.bayern.de.
  5. 30.000 Euro Preisgeld von der Dirk Nowitzki Stiftung (bis 5.4.13)
    Mit dem Preis würdigt die Stiftung das außergewöhnliche Engagement von Initiativen, Organisationen, Vereinen und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen durch Sport und Bewegung einen guten Start ins Leben ermöglichen. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die seit mindestens einem Jahr praktisch umgesetzt werden und langfristig angelegt sind. Bewerbungsschluss ist der 5. April 2013, www.dirk-nowitzki-stiftung.org.
  6. Präventionspreis Alkohol und Jugendschutz (bis 29.3.13)
    Der Preis unterteilt sich in zwei Einzelpreise: Einer wird für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol im Vereinsleben vergeben, der zweite bezieht sich auf modellhafte Konzepte zur Umsetzung. Beide Kategorien werden mit jeweils 1.000 EUR prämiert.
    Jugendschutz ist ein großes Thema in Ihrer Körperschaft? Sie haben ein Konzept zur Alkoholprävention entwickelt und erfolgreich umgesetzt? Unkonventionelle Ideen, Alkohol und Jugendschutz im Vereinsleben zu vereinbaren, sind bei Ihnen im Gespräch und warten nur darauf, umgesetzt zu werden? Sie haben überzeugende Antworten auf die Frage nach dem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Ihrer Vorbildrolle? Quelle: www.aktionswoche-alkohol.de / Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
  7. Geld für Grünes: EU-Förderung für Umweltschutzprojekte (bis 25.6.13)
    LIFE+ (L’Instrument Financier pour l’Environnement: Promouvoir L’ Union Soutenable) ist das europäische Förderprogramm im Umweltbereich. Mit Projekten im Bereich „Natur und biologische Vielfalt“ sollen natürliche Systeme und Lebensräume gefährdeter Arten geschützt und erhalten werden. Über den Bereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ werden Projekte zur Entwicklung innovativer umweltpolitischer Konzepte, Methoden und Instrumente gefördert. Die thematischen Schwerpunkte sind u.a. der Klimawandel, Wasser- und Luftqualität, Bodenschutz, Abfallbewirtschaftung und die städtische Umwelt. Projekte im Bereich „Information und Kommunikation“ dienen der Sensibilisierung für Umweltprobleme und der Verbreitung von Informationen hierzu. Zudem werden Schulungen und Sensibilisierungskampagnen im Bereich Waldbrandverhütung gefördert. Den aktuellen Aufruf finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission – Generaldirektion Umwelt. http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus2013/call/index.htm
    Da die jeweils zuständigen nationalen Behörden (http://ec.europa.eu/environment/life/countries/germany.html) die Vorauswahl der Projekte durchführen, sollen potentielle Antragsteller unbedingt die zuständigen Behörden kontaktieren, um Projektideen und politische Agenden aufeinander abzustimmen.
  8. Mitglieder- und Spenderverwaltungsprogramm als IT-Spende
    Adresspflege, Dokumentation, Spendenverwaltung, Dankesschreiben, Spendenquittungen, Beziehungspflege, Neuansprache, Aufgabenverwaltung oder Serviceanfragen – all das wird mit der FundraisingBox zentral verwaltet und ist von jedem Ort aus für alle Teammitglieder verfügbar. Ergänzt wird die Verwaltung durch individuelle Fundraising-Formulare. Für das FundraisingBox-Spendenprogramm sind alle gemeinnützigen Körperschaften förderberechtigt. Jede kann max. 1 Account erhalten. Die Laufzeit des Online-Service beträgt 24 Monate ab Aktivierung, die Verwaltungsgebühr liegt bei 58 Euro für die gesamte Laufzeit. Registrierung ist möglich auf: www.stifter-helfen.de.
  9. Die Kraft des Schwarms: Crowdfunding/Schwarmfinanzierung funktioniert
    Rund 6,6 Millionen Deutsche haben bereits soziale Projekte via Internet unterstützt. Das entspricht jedem achten Internetnutzer (12 Prozent), ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Weitere 22 Prozent wären grundsätzlich bereit, online für eine gute Sache Geld zu geben. Davon würden 45 Prozent Kleinstbeträge bis zu 5 Euro spenden. 27 Prozent würden sich ihr Engagement bis zu 20 Euro kosten lassen und 23 Prozent zwischen 20 und 50 Euro. 5 Prozent würden nach eigenem Bekunden sogar mehr als 50 Euro ausgeben. In Deutschland haben sich inzwischen eine Reihe von Crowdfunding-Plattformen wie Startnext, Betterplace oder Pling etabliert, die aber in der Internetbewertung nicht alle gleich gut abschneiden. Auf den Plattformen stellen die Initiatoren ihre jeweiligen Projekte vor und legen die angepeilte Finanzierungssumme fest. Neben sozialen Vorhaben werden kulturelle Projekte, wie zum Beispiel die Realisierung eines Films, und ungewöhnliche technische Erfindungen per Crowdfunding finanziert. Die Nutzer können einen beliebigen Betrag geben und erhalten dafür auf Wunsch ein geldwertes Dankeschön. Je nach Höhe der Unterstützung kann dieses Dankeschön mehrere Tausend Euro wert sein. Dabei kommt die Finanzierung nur zustande, wenn die vorher festgelegte Summe erreicht wird. Ist das nicht der Fall, erhalten die Unterstützer ihr Geld zurück und die Macher des Projektes gehen leer aus. Eine weitere Facette der Schwarmfinanzierung ist das Crowdinvesting. Dabei können sich Anleger mit kleinen Beträgen an Start-ups beteiligen. Quelle:BITKOM -Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. www.bitkom.org
  10. Neue Pflichten: Minijobs ab 1.1.13 rentenversicherungspflichtig
    Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf – so sie sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen. Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, so zahlt er einen Eigenbeitrag in Höhe von 17,55 Euro. Durch diese Zahlung kommen die Beschäftigten in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen versicherungspflichtigen Minijob können sie eine Absicherung bei Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten. Erwerben können sie auch Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehört man darüber hinaus zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis bei der Riester-Rente. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
  11. Mehr Geld: Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt ab 1.1.13 auf 450 Euro
    Rentner dürfen die Hinzuverdienstgrenze ausnahmsweise zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten. In zwei Monate dürfen Frührentner also jeweils 900 Euro verdienen, ohne dass das zu Rentenkürzungen führt. Achtung: Jegliche anderen Einnahmen werden hinzugerechnet, Die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze führt zu Rentenkürzungen.
  12. Steuernachweis leicht gemacht: Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 Euro genügt jetzt der Kontoauszug
    Mit Jahresbeginn wird der steuerliche Nachweis für Kleinspenden (sog. vereinfachter Zuwendungsnachweis) deutlich einfacher. Als Beleg genügt der Kontoauszug bzw. der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Denn angegeben werden müssen nur noch Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung – alles Angaben, die in der Regel auf einem Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking zu finden sind. Da der Beleg entfällt, muss aus der Überweisung auch nicht mehr die Steuerbefreiung des Empfängers oder der Verwendungszweck hervorgehen. Es genügt, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Zahlung auf das Konto des steuerbegünstigten Empfängers ging.
  13. Versicherungsfall: OLG Hamm zu Haftpflichtversicherung Ehrenamtlicher im Verein
    Das Mitglied eines Vereins führte als ehrenamtlicher Hausmeister am Dach der Tennishalle mit einem Bunsenbrenner Schweißarbeiten aus. Während der Arbeiten fing das Dach Feuer. Es entstand ein Schaden von 240.000 Euro. Die Feuerversicherung des Vereins regulierte ihn gegenüber dem Verein. Gleichzeitig nahm sie intern Regress gegen das verantwortliche Vereinsmitglied. Dieses wollte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese weigerte sich jedoch, zu zahlen. Das Gericht entschied, dass die Tätigkeit des Mitglieds als Hausmeister des Vereins eindeutig der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Damit konnte das Mitglied keine Deckung aus seiner Privathaftpflichtversicherung verlangen. Beschluss vom 03.08.2011 – I 20 W 18/11
  14. Alles online: SEPA kommt am 1.2.14 – was tun?
    Ab diesem Zeitpunkt ist der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich. Das heißt, Online-Banking wird Pflicht. SEPA heißt „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren dient dazu, den Zahlungsverkehr – vor allem auch den Lastschriftverkehr und die Überweisungen – innerhalb der EU einheitlich zu regeln. Prüfen Sie Ihre Satzung, die Beitragsordnung und die Aufnahmeformulare und passen Sie sie an. So kann eine Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sich nur aus der Satzung des Vereins ergeben. Ihre Körperschaft benötigt eine Gläubiger-ID. Die Bankdaten der Mitglieder müssen auf IBAN und BIC umgestellt werden. Für jedes Mitglied muss die Körperschaft eine Mandatsreferenz vergeben. Mit Ihrer Bank ist eine Inkassovereinbarung abzuschließen. Alt- und Neumitglieder müssen behutsam informiert werden. Die Gelegenheit sollte genutzt werden, den Beitragseinzug auf Grundlage einer Satzungsregelung nur noch per Lastschrifteinzug bei den Mitgliedern zu erheben.
  15. Veranstaltungen
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