Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

  1. IHK-Bildungspreis (bis 26.7.13)
    Der Preis würdigt das ganzheitliche Engagement von Unternehmen bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Preisgeld in Höhe von drei Mal 6.000 Euro, das die Preisträger an gemeinnützige Einrichtungen ihrer Wahl im Bildungsbereich spenden können: www.ihk-bildungspreis.de
  2. EU-Projektförderung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (bis 28.8.13)
    Der Aufruf im EU-Förderprogramm PROGRESS unterscheidet zwischen den Themengebieten Lohnunterschiede und wirtschaftliche Entscheidungsfindung. Antragsteller sollten europäische Partner einbinden, da sich dies positiv auf die Bewertung des Projektantrags auswirken kann. Das Projektbudget muss mindestens 250.000 Euro betragen. Der Zuschuss liegt bei max. 80% der förderfähigen Projektkosten. Die Projekte sollen eine Laufzeit von max. 24 Monaten haben und können im ersten Quartal 2014 starten. Ausschreibungsunterlagen: ec.europa.eu/justice/newsroom/grants/just_2013_prog_ag_ge_en.htm
    Infos zu PROGRESS: ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=987;
    www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Programme-und-Fonds/progress.html
    www.ec.europa.eu/social/ajax/countries.jsp?langId=de&intPageId=1408;
    www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/progress-arbeitsprogramm-2013.pdf?__blob=publicationFile
  3. Neue bundesweite Förderstiftung
    Die Walter Blüchert Stiftung hilft seit Herbst 2012 Menschen, für die die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben schwierig bis aussichtslos erscheint. Es werden Projekte in den Bereichen frühkindliche Betreuung, Einbindung über erfolgreiche Schul- und Ausbildungsmaßnahmen, Sicherung des Übergangs von Schule zu Beruf bis zur Bereitstellung von Sicherheit und Geborgenheit im Alter gefördert: direkte Hilfe in akuten Notlagen, Zuwendung geben, Kompetenzen ausbauen, und Selbstvertrauen stärken. Dadurch soll bessere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Zudem unterstützt die Walter Blüchert Stiftung Menschen und Projekte für Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, weil sie unverschuldet in Notsituationen geraten sind: www.walter-bluechert-stiftung.de/
  4. 100 Beratungsstipendien bei Startsocial (bis 31.7.13)
    Nach dem Wettbewerb ist vor dem Wettbewerb: Zeitgleich mit der feierlichen Preisverleihung in Berlin und dem damit offiziellen Ende des Wettbewerbs 2012 wurde am 4. Juni 2013 der Startschuss für den neuen Wettbewerb gegeben. Soziale Projekte können sich bis zum 31. Juli 2013 online registrieren und um eines von 100 Beratungsstipendien bewerben, mit denen sie ihre Arbeit verbessern können. Auch Juroren und Coaches, die für startsocial im zehnten Wettbewerb aktiv werden wollen, können sich in diesem Zeitraum registrieren: http://www.startsocial.de Bundesinitiative Unternehmen: Partner der Jugend(UPJ) e.V.
  5. Umweltstiftungen stellen sich vor
    Das Who is Who der Umweltstiftungen mit 140 Kurzporträts ist erschienen: Die 180-seitige Publikation kann kostenlos als Druckversion bestellt und als PDF sowie E-Book (epub) heruntergeladen werden: stiftungen.org/verlag
  6. Umsatzsteuer bei Imbissständen
    Bei Abgabe von umsatzsteuerpflichtigen Waren (Essen, Getränke, Broschüren, Eintrittskarten zu Benefizkonzerten etc.) in Höhe von mehr als 17.500 Euro pro Jahr (Freigrenze) stellen sich zahlreiche Detailfragen zur Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 %) gilt für Lebensmittel, wenn der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Bei Verzehr am Ort sowie generell bei Abgabe von Getränken (außer Milch, Milcherzeugnisse) ist immer der Regelsteuersatz (19 %) abzuführen. Die Vorhaltung von Tischen, Stühlen, wiederverwendbarem Geschirr deuten dabei auf einen Verzehr vor Ort. Will der Verein/die Einrichtung zwischen den vor Ort verzehrten oder mitgenommenen Speisen unterscheiden, wird eine Registrierkasse benötigt, in der jede Bestellung einzeln zugeordnet wird (Frage „Zum hier Essen oder zum Mitnehmen?“): Oberfinanzdirektion OF] Frankfurt, Schreiben vom 18.03.2005, Az: S 7100 A – 204 – St I 1.10; BFH Urteil vom 30.6.2011, V R 35/08 und V R 18/10.
  7. Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail
    Verlangt die Satzung für die Einladung „Schriftform“, ist dieses Formerfordernis durch die Versendung der Einladung per E-Mail gewahrt. Sind allerdings die Mitglieder wegen der Altersstruktur des Vereins nicht mit E-Mail vertraut, müssen sie einzeln gefragt werden, ob sie dem Verfahren zustimmen. Falls die Absenderangabe fehlt, genügt es, wenn das Einladungs-E-Mail-Schreiben aufgrund der Absenderadresse und der Grußformel auf den ersten Vorsitzenden als Absender hindeutet: Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Beschluss vom 04.03.2013, 3 W 149/12).
  8. Vereinsausschluss von Rechtsextremen
    Für den Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Verein genügt als Satzungsgrundlage ein allgemeines Bekenntnis zu Demokratie und Toleranz. Die Klage des NPD-Mitglieds gegen den Ausschluss wies das Landgericht Bremen (Urteil vom 31.01.2013, 7 O 24/12) ab.
  9. Vereinsausschluss wegen Meinungsäußerung
    In der Auseinandersetzung um eine Satzungsänderung hatte ein Mitglied Vorwürfe wie „offene Rechtsbrüche“, „Vereinsschädigung und Betrug“ und „grobe Missstände“ erhoben. Dabei handelt es sich um Meinungen, deren Äußerung für Mitglieder eine berechtigte Interessenwahrnehmung darstellt. Ein Ausschluss ist deshalb grob unbillig: LG Bonn (Urteil vom 8.01.2013, 18 O 63/12).
  10. Unterstützung von Flüchtlingen mit Sachspenden
    In der Erstaufnahmeeinrichtung in Freimann leben derzeit mehr als 700 Flüchtlinge, die von Mitarbeitern/-innen der Inneren Mission München und von Ehrenamtlichen betreut werden. Wenn Sie z.B. gut erhaltene Kleidung, Möbel, Spielzeug oder andere Dinge nicht mehr benötigen, dann können Sie die Flüchtlinge mit Sachspenden unterstützen.
  11. Veranstaltungshinweise
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