Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

  1. Aspirin Sozialpreis (bis 30.11.13)
    Die Bayer HealthCare AG sucht innovative gemeinnützige Gesundheitsprojekte. Initiativen aus allen Gesundheitsbereichen können sich bewerben mit Projekten der Aufklärung, Vorsorge, Therapie oder Betreuung. Insgesamt gibt es 35.000 Euro Preisgeld. Info: www.aspirin-sozialpreis.de..
  2. Bundesliga-Stiftung fördert mit 2,4 Millionen Euro
    Projekte für Kinder, Menschen mit Behinderung, der Integration von MigrantInnen und SpitzenathletInnen anderer Sportarten werden gefördert. Anträge können laufend gestellt werden. 4-5 Mal im Jahr wird darüber entschieden. In einer Studie fand die Stiftung zudem heraus, dass sich der deutsche Profifußball insgesamt mit 20 Millionen Euro im Jahr gesellschaftlich engagiert. Drei Viertel der unterstützten Projekte richteten sich an Kinder und Jugendliche. Infos: www.bundesliga-stiftung.de
  3. Klimapreis der Allianz Umweltstiftung (bis 31.10.13)
    Prämiert werden herausragende Projekte und Aktionen zum Klimaschutz und Klimawandel. Bewerben können sich Schülerteams aller staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulen (ohne Berufsschulen) der Jahrgangsstufen 7 bis 13. Insgesamt werden Preisgelder von 65.000 Euro vergeben. Info: https://umweltstiftung.allianz.de/
  4. Wettbewerb für Weltverbesserer (bis 1.10.13)
    Gefragt ist alles, was Menschen hilft, den Zusammenhalt stärkt, der die Lebensqualität erhöht. Der Wettbewerb soll dazu ermuntern, Ideen vorzustellen und auch zu realisieren. Gefragt sind kreative und anregende Veränderungsideen von Weltverbesserern. Die beste Projektidee erhält für ihre Umsetzung 25.000 Euro und Beratung von der ZEIT-Stiftung. Der zweite Preis ist mit 10.000 Euro dotiert, der dritte mit 5.000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2013. Infos: www.zeit-stiftung.de/home/index.php?id=909
  5. PR- und Marketing-Stipendien
    Die Bayerische Akademie für Werbung und Marketing München (BAW) vergibt je ein Stipendium an MitarbeiterInnen von Non-Profit-Organisationen für die berufsbegleitenden Fachstudiengänge Public Relations und Marketing im Gesamtwert von 16.100 Euro. Die Studiengänge umfassen 8 bzw. 10 Monate Ausbildung mit 420 bzw. 500 Stunden. Ansprechpartnerin ist Stephanie Burgstaller.
    Info: www.baw-online.de/presse/presseinformationen/singleview/article/die-medienbranche-muss-unerledigte-ethische-und-strategische-fragen-beantworten.html
  6. EU-Förderung von Solidarität und demokratischem Engagement
    »Jugend in Aktion« fördert dabei junge Menschen und verhilft ihnen zu mehr Mobilität und Zusammenarbeit in Europa. Auch Trainings und Vernetzungsmaßnahmen sowie Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen für Jugendpolitik erhalten Fördermittel. Infos:
    www.jugend-in-aktion.de
  7. Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime als Hauptzweck eines e.V. problematisch
    Wenn es der Hauptzweck eines e.V. ist, durch den Betrieb einer Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder eines Alten- und Pflegeheimes (unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht und auch unabhängig davon, ob die Finanzierung über Gebühren oder Subventionen der Öffentlichen Hand erfolgt) am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch in Erscheinung zu treten, so kann das Amtsgericht die Eintragung dieses Vereins verweigern bzw. diesen Verein wegen Wirtschaftlichkeit aus dem Vereinsregister löschen. So oder ähnlich lauten die Beschlüsse des AG Charlottenburg vom 18.1.11 (bestätigt vom KG Berlin), des OLG Schleswig vom 18.9.12 und des OLG Frankfurt vom 28.10.10. Betroffene Vereine sollten klären, ob eine Umwandlung oder Ausgliederung in eine gGmbH erforderlich ist.
  8. Steuerfreie Gehaltsextras
    Bestimmte außertarifliche Gehaltserhöhungen sind steuer- und abgabenfrei. z.B. unbegrenzte private Nutzung betrieblicher Handys und PCs, Übernahme der Kosten für berufliche Fortbildung oder der Gebühren für den Kindergarten eines noch nicht schulpflichtigen Mitarbeiter-Kindes, Tank- oder Warengutscheine bis 44 Euro pro Monat (auf dem Gutschein darf nur die Ware genannt sein, z.B. 30 Liter Benzin), Gesundheitsmaßnahmen im Wert von 500 Euro pro Jahr (z.B. Raucherentwöhnung oder Massagen). Nicht steuer- und abgabenfrei sind Darlehen vom Arbeitgeber. Dadurch gegenüber marküblichen Zinsen gesparte Kosten sind zu versteuern.
  9. Mitgliederehrung
    Geschenke aus der Vereinskasse an Mitglieder sind bis 40 Euro zulässig, ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet wird.
  10. Übungsleiterfreibetrag: Nebentätigkeit in der gleichen Organisation
    Vergütungen für bestimmte (z.B. Übungsleiter-)Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen sind bis 2.400 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie nebenberuflich ausgeübt werden. Als Nebentätigkeit gelten 12 bis 14 Stunden pro Woche. Solche Tätigkeiten können auch von hauptamtlich in der gleichen Organisation beschäftigten Mitarbeitern ausgeübt werden, wenn beide Tätigkeiten klar von einander abgegrenzt sind. Die Nebentätigkeit darf keine aus dem (Haupt-)Dienstverhältnis obliegende Nebenpflicht sein (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2012, 7 K 4364/10 L und BSG-Urteil vom 3. Februar 1994, 12 RK 18/93).
  11. Veranstaltungshinweise:
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