Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

  1. „Deutschland rundet auf“ fördert (bis 31.10.2014)
    Die Initiative sucht Projekte, die die Chancen von armen Kindern in Deutschland besonders wirksam und nachhaltig verbessern, bereits in mindestens zwei Bundesländern aktiv sind und das Potenzial haben, sich bundesweit zu verbreiten, um sie mit insgesamt 200.000 bis 300.000 Euro zu fördern: www.deutschland-rundet-auf.de
  2. Hardware wie neu zum Selbstkostenpreis und kostenlose Webinare
    Bei dem Programm vermittelt Stifter-helfen.de in Kooperation mit den gemeinnützigen IT-Systemhäusern AfB ‚Arbeit für Menschen mit Behinderungen‘ gemeinnützige GmbH und CSS e.V. laufend gebrauchte, generalüberholte und voll funktionsfähige Hardware an Non-Profits. Die Hardware war zuvor bei großen (IT-)Unternehmen im Einsatz. Die Geräte werden nach eingehender technischer Überprüfung und Generalüberholung durch die beiden Systemhäuser zum Selbstkostenpreis für Non-Profit-Organisationen angeboten. Jeder Computer wird mit dem Microsoft Betriebssystem Windows 7 Pro und Office 2010 Home und Business ausgestattet. Außerdem werden laufend kostenlose Webinare zu verschiedenen IT- und Fundraising-Themen angeboten: stifter-helfen.de
  3. EU fördert Internationalisierung in der Berufsbildung
    Das Programm „ERASMUS+“ fördert organisierte Mobilitätsprojekte im europäischen Ausland. Antragsteller müssen mindestens eine ausländische Partnereinrichtung beteiligen. Es gibt Zuschüsse für die Reise- und Aufenthaltskosten und Organisationsmittel zur Durchführung der Praxisaufenthalte, sowie für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden. Eine Förderung beantragen können z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern. Der zentrale Aufruf dazu soll im September 2014 veröffentlicht werden. Die Einreichfrist wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 liegen. Da der Programmbereich „Mobilität in der Berufsbildung“ finanziell sehr gut ausgestattet ist, können Sie auch weiter mit guten Bewilligungsquoten rechnen. So wurden in der Antragsrunde 2013 94 Prozent der Mobilitätsprojekte in Deutschland bewilligt. Quelle: emcra EU-Fördertipp
  4. Bundesprogramm: „Demokratie leben!“
    Mit dem Programm, das 2015 startet, werden Initiativen und Vereine langfristig und nachhaltig unterstützt. Schwerpunkt wird dabei der Kampf gegen Rechtsextremismus sein. Doch sollen auch Projekte gefördert werden, die sich gegen jegliche Formen von vorurteilsbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt wenden, zum Beispiel radikale, demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Formen des Islam, des Ultranationalismus und der linken Militanz. Wichtig sind: Aufbau von festen Strukturen vor Ort, Modellprojekte für neue gesellschaftliche Herausforderungen, Steuerung und Umsetzung. Es stehen jährlich 30,5 Millionen Euro zur Verfügung. Alle Strukturförderungen, Projekte und Maßnahmen sind mit einer Laufzeit von fünf Jahren geplant. Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ
  5. Wettbewerb Sozialkampagne (bis 31.10.2014)
    Die Bank für Sozialwirtschaft prämiert die innovativsten und aufmerksamkeitsstärksten Werbekampagnen zu sozialen Fragestellungen. Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens sowie deren Agenturen, die seit dem Jahr 2012 eine Werbekampagne zu einem sozialen Thema realisiert haben. Der Wettbewerb Sozialkampagne ist mit insgesamt 18.000 Euro dotiert: www.sozialbank.de
  6. Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ (bis 26.09.2014)
    Bewerben können sich Initiativen und Projekte, die hauptsächlich ehrenamtlich getragen werden. Den Preisträgerinnen und Preisträgern winken Geldpreise im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro und eine öffentliche Preisverleihung: www.buendnis-toleranz.de
  7. Ideen-Wettbewerb zum gesellschaftlichen Engagement (bis 06.10.2014)
    Gesucht werden konkrete Fragestellungen, die sich aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen widmen. Soziale Einrichtungen, Initiativen, Vereine, Stiftungen, NGO‘s oder Privatpersonen können eine kostenlose Durchführung eines eigenen Ideenwettbewerbs gewinnen – inklusive Konzeption, Beratung und Kommunikation: www.innovationskraftwerk.de/Wettbewerb/SocialInnovation/ProBono
  8. Poster gegen Rassismus
    Jérôme Boateng, Patrice, Steffi Jones, Nazan Eckes, Sebastian Krumbiegel, Patrice Bart-Williams und Kübra Gümüşay – sie alle zählen zu prominenten Botschafterinnen und Botschaftern im Themenjahr „Gleiche Chancen. Immer.“. Ihre Statements gibt es nun auch auf Postern und im Postkarten-Set. Klare Ansagen gegen Rassismus, die Sie sich herunterladen oder bestellen können:www.antidiskriminierungsstelle.de (weiter zur Publikationenübersicht). „Wir müssen Rassismus endlich ernst nehmen: ‚Stell Dich nicht so an!‘ oder ‚Das war doch nicht so gemeint!‘ ist nicht akzeptabel. Es geht um Respekt und Fairplay gegenüber allen Menschen.“ Ein Beispiel für eines der starken Statements – von Fußballerin und Weltmeisterin Steffi Jones.
  9. Kontrolle des Spam-Ordners bei Geschäfts-Mail
    Der Inhaber einer geschäftlichen E-Mail-Adresse ist verpflichtet, täglich seinen Spam-Ordner zu kontrollieren, um versehentlich als Werbung aussortierte wichtige Nachrichten zurückzuholen. Versäumt er das und entsteht dadurch anderen ein Schaden (z.B. durch Fristversäumnis), ist er zum Schadensersatz verpflichtet (LG Bonn, Urt. v. 10.01.2014-Az.: 15 O 189/13).
  10. Geduldete Überstunden sind zu bezahlen
    Arbeitgeber müssen Überstunden auch dann bezahlen, wenn sie deren Ableistung nur „dulden“, also wenn sie in Kenntnis einer Überstundenleistung, diese hinnehmen und keine Vorkehrungen treffen, die Leistung von Überstunden künftig zu unterbinden: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.01.2014, (AZ.: 2 Sa 180/13)
  11. Hundeverbot am Arbeitsplatz
    Vom Direktionsrecht und der Organisationsbefugnis des Arbeitgebers ist nach LAG Düsseldorf gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) auch die Entscheidung umfasst, ob Mitarbeiter ihre Hunde mit an den Arbeitsplatz bringen dürfen. Auch wenn der Arbeitgeber generell das Mitbringen von Hunden gestattet, könne er dann, wenn sich Mitarbeiter subjektiv von dem Hund bedroht fühlen, ein Verbot aussprechen:
    Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2014 (Az. 9 Sa 1207/13).
  12. Verpflichtung zur Führung eines Kassenbuches
    Nach § 146 AO bedingt eine ordentliche Buchführung, dass sämtliche Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig aufgezeichnet werden. Sonst kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen. So sind bei Tanzveranstaltungen mit Jugendlichen z.B. alle Getränkeverkäufe im Kassenbuch einzutragen oder in eine elektronische Registrierkasse einzeln einzutippen. Soweit neben der Hauptkasse weitere Sonder- oder Nebenkassen geführt werden, müssen für eine ordnungsgemäße Kassenführung auch Nebenkassenbücher geführt werden: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.3.2009, 6 K 4146/04B, HI 186615
  13. Tombola veranstalten
    Tombolas sollen gemeinnützigen Organisationen und Projekten Einnahmen verschaffen. Die (Sach-)Preise (oder geldwerten Leistungen) werden meist von den ortsansässigen Geschäftsleuten spendiert. Selbst ausgewählten Preisen mit Bezug zur Organisation (z.B. Büchern) ist dabei der Vorzug vor nichtssagenden Sachspenden von Unternehmen zu geben. Bei einer Lotterie gibt es ausschließlich Geldgewinne. Beiden gemeinsam ist, dass die Teilnehmer einen Einsatz (zum Beispiel das Geld für ein Los) erbringen und der Gewinn zufällig ermittelt wird. Der Einsatz kann auch durch den Kauf einer Eintrittskarte geleistet werden.
    Eine öffentliche Tombola ist grundsätzlich anmeldepflichtig (§ 287 StGB). Kleine Lotterien bis 40.000 Euro Umsatz sind bei Mitgliedseinrichtungen von Wohlfahrtsverbänden meist durch eine allgemeine Erlaubnis pauschal genehmigt. Für derartige (örtliche) Veranstaltungen genügt dann eine formlose Anzeige bei der Kommune.
    Bis zu zwei kleine derartige Tombolen pro Jahr sind lotteriesteuerfrei. Als Zweckbetriebe sind sie auch in sonstiger Hinsicht steuerbegünstigt. Für die eingesammelten Sachspenden dürfen Spendenquittungen ausgestellt werden. Der Wert ist genau zu ermitteln und muss dem Finanzamt nachweisbar sein. Eine Spende liegt nur vor, wenn damit keine Gegenleistung (z.B. Werbung für das Unternehmen) verbunden ist.
  14. Steuerfreie Gehaltsextras
    Außertarifliche Gehaltserhöhungen sind teilweise steuer- und abgabenfrei: Warengutscheine bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat (auf dem Gutschein darf nur die Ware, z.B. 10 l Benzin vermerkt sein); Privatnutzung eines betrieblichen Handys oder Computers (§ 3 Nr. 45 EStG); Kosten für eine berufliche Fortbildung; Übernahme der Gebühren für den Kindergarten eines noch nicht schulpflichtigen Mitarbeiter-Kindes; eine Gesundheitsmaßnahme im Wert von 500 Euro pro Jahr, z.B. Rückenkurse – nicht aber Mitgliedsgebühr für Fitnessstudio. Nicht steuer- und abgabenfrei sind Darlehen vom Arbeitgeber: gesparte Zinsen sind zu versteuern.
  15. Arbeitslosigkeit und Ehrenamt
    Ein Ehrenamt und der Bezug von Arbeitslosengeld I bzw. Hartz IV schließen sich nicht aus. Die Vermittelbarkeit hat allerdings Vorrang. Mehr als 15 ehrenamtliche Stunden pro Woche sind bei Alg I mit dem Arbeitsvermittler abzusprechen. Der pauschale Auslagenersatz darf 154 Euro pro Monat nicht übersteigen, der belegte schon (Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen). Bei Alg I wird ein Nebeneinkommen bis165 Euro pro Monat nicht angerechnet (§ 141 SGB III).
  16. Wann ist die Ausgliederung der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins sinnvoll?
    Neuerdings werden Vereine als Träger von Kultureinrichtungen, Schulen, Kitas. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen darauf geprüft, ob sie nicht im wesentlichen wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Es droht der Entzug der Rechtsfähigkeit (e.V.-Status), wenn der Verein planmäßig und auf Dauer angelegt am Markt auftritt – in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig entgeltlichen Tätigkeit (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.08.1985, Az: BReg 2 Z 116/84). Das gilt auch bei gemeinnützigen und bei aus öffentlichen Mitteln finanzierten Vereinen. Idealvereine sollten ihrer Satzung nach und auch tatsächlich einen ideellen (nichtwirtschaftlichen) Zweck verfolgen, die wirtschaftliche Tätigkeit sollte eine untergeordnete Rolle spielen und die wirtschaftliche Tätigkeit sich im Rahmen des Vereinszwecks halten. Andernfalls kann es sinnvoll sein, die wirtschaftlichen Tätigkeiten in eine GmbH auszulagern. Im einfachsten Fall gründet der Verein dabei eine (gemeinnützige) GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist.
  17. Worum geht es beim ADAC?
    Rupert Graf Strachwitz, stellv. Vorsitzender des Reformbeirats im kriselnden Verband schreibt, dass nicht die in der Öffentlichkeit diskutierten Skandale wie manipulierte Wettbewerbe das Hauptproblem beim ADAC seien, sondern die Verbindung von Dominanz wirtschaftlicher Ausrichtung, internem Vereinsleben und anerkannter Verbraucherschutzorganisation. Diese Mixtur fände sich allerdings auch bei anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Wegen der Vereinsstruktur gäbe es keine einem Konzern angemessenen Kontrollmechanismen. Fehlverhalten wurde zu leicht gemacht. Die wirtschaftliche Tätigkeit hätte das ideelle Handeln immer mehr infiziert. Für 99 % der Mitglieder sei der ADAC eine Art Versicherung. Am Vereinsleben hätten sie kein Interesse. So bestimme ein sehr kleiner Kreis von Mitgliedern über die Organisation, während sich die Risiken auf alle verteilten. Als anerkannter Verbraucherschutzorganisation stehe dem ADAC e.V. das Privileg der Verbandsklage zu. Selbstbewusst fordere er staatliches Handeln ein – von Steuerfragen bis zur Verkehrsplanung – was auch Marketing für das Wirtschaftsunternehmen ADAC sei. Nun prüft das Amtsgericht München den e.V.-Status des ADAC. Eine Aberkennung hätte auch Auswirkungen auf andere Verbände mit ähnlich hybridem Charakter. Wohlfahrtsverbände und andere gemeinwohlorientierte Dienstleister schauten daher mit Sorge nach München. Quelle: BBE, Newsletter Nr. 14 vom 07.08.2014
  18. Mehrgenerationenhäuser sollen bleiben
    Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, will die 450 Mehrgenerationenhäuser nachhaltig sichern. Sie stehen 2015 im Aktionsprogramm des Bundes. Mit den Ländern und Kommunen soll eine gemeinsame Lösung gefunden werden.
  19. Veranstaltungshinweise
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