Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Kultur

  1. Stipendiatentag von startsocial – hilfe für helfer
    Das ebw war mit dabei!
    Zwei Mitarbeiterinnen des ebw sind Mitte Januar nach Berlin zum Stipendiatentag von startsocial e.V. gefahren. Für das Projekt „München mit anderen Augen sehen – Stadtteilspaziergänge in den Lebensräumen von Kirchengemeinden“ hat das ebw ein viermonatiges Beratungsstipendium erhalten.
    Ziel von startsocial ist die Unterstützung von sozialen Projekten mittels Wissenstransfer aus der Wirtschaft und sozialen Organisationen. Seit elf Jahren sind McKinsey & Company und die ProSiebenSat.1 Media AG Hauptförderer und Motor für den seit über zehn Jahren bestehenden Wettbewerb. Die Schirmherrschaft hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel inne.
    In der geschichtsträchtigen Kalkscheune in Berlin-Mitte präsentierten sich auf dem Stipendiatentag insgesamt 100 Projekte. Dazu ist auch ein Film entstanden. Den Film und weitere Informationen über startsocial entnehmen Sie bitte http://www.startsocial.de/.
  2. Komponistinnen International
    Konzert der Künstlerinnenorganisation GEDOK
    Unter dem Motto „Trio for Three“ treten GEDOK-Mitglied Elisabeth Weinzierl zusammen mit Edmund Wächter, Daniela Weitze und Angela Lex am So 1. Februar um 19.30 Uhr im Kleinen Konzertsaal des Gasteigs München auf.
    Weitere Informationen unter http://www.gedok-muc.de.
  3. Literaturstipendien der LHM 2015
    Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt 2015 fünf Literaturstipendien in Höhe von jeweils € 6000. Voraussetzungen für die Bewerbung sind, dass die AutorInnen bzw. ÜbersetzerInnen in München leben und dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind.
    Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
    Weitere Informationen unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kulturreferat.html.
  4. Künstlersozialversicherung
    Bei öffentlichen Auftritten von bei der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstlern werden Abgaben an die KSK fällig (www.kuenstlersozialkasse.de). Abgabepflichtig sind Veranstalter, die jährlich mehr als drei Veranstaltungen mit selbstständigen Künstlern und Publizisten organisieren und damit Einnahmen erzielen wollen sowie Organisationen, die für ihre Werbung / Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Ab 450 Euro pro Jahr ist eine Auftragserteilung „nicht nur gelegentlich“. Mehrtägige Veranstaltungen gelten als nur eine Veranstaltung. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden dies im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen mitprüfen. Die Künstlersozialkasse hat ein eigenes Prüfrecht, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen selbst durchzuführen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  5. Veranstaltungshinweise
    Mi 11.02.2015 Kulturführerschein – Infoabend
    Do 12.03.2015 Ich packe meinen Koffer und nehme mit – Werkstatt für kreatives Arbeiten unterwegs
    Mi 11.02.2015 Das Künstlerbuch – Workshop zum kreativen Gestalten
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