Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Arbeitswelt

  1. So feuern Sie richtig (kw)
    Haben Sie sich auch schon mal die Frage gestellt, was fliegende Bauten sind, ob Ihre Veranstaltung GEMA pflichtig ist oder ob Sie einen Sanitätsdienst für Ihr Fest benötigen? Diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen die Broschüre „Leitfaden für Vereinsfeiern“. Die Veröffentlichung unterstützt ehrenamtliche Vereine bei der Planung und Durchführung von (Brauchtums-)Festen aller Art. Herausgeber ist die Bayerische Staatsregierung.
    Und wenn Sie wissen möchten, wie Sie „richtig feuern“, dann empfehlen wir Ihnen Seite 16 zu lesen. Soviel verraten wir gleich: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen ist verboten…
    Hier ist die Broschüre zu finden; http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2017/04/vereinsfeiern.pdf
  2. Sorgentelefon Ehrenamt
    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Veranstaltungsorganisation haben und in der Broschüre keine Antwort finden, dann wenden Sie sich an das „Sorgentelefon Ehrenamt“. Unter der Rufnummer 089/122 22 12 erreichen Sie die Servicestelle der Staatsregierung in der Staatskanzlei. Diese beantwortet gemeinsam mit einem Expertenteam (für die Themen Bürokratieabbau und Deregulierung) Fragen rund um die Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsfesten.
  3. Belege einfach verwalten! (kw)
    Der Bundesrat hat im Mai 2017 in seiner 957. Sitzung dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wurden die Regelungen zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen / Kaufbelegen deutlich vereinfacht. Für kleine Vereine ist bspw. besonders interessant, dass die Höhe der vereinfachten Kleinbetragsrechnungen von bisher 150 Euro auf 250 Euro erhöht wurde. Alle Änderungen sowie das Gesetzt im Wortlaut finden Sie unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/305-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  4. Deutscher Engagementpreis 2017 (kw)
    In Bayern werden mehr als ein Dutzend Wettbewerbe rund um bürgerschaftliches Engagement ausgeschrieben. In ganz Deutschland gibt es mehr als 600 Wettbewerbe. Unter den Gewinnern dieser Preise und Auszeichnungen wird wiederum der Deutsche Engagementpreis, eine Initiative des „Bündnisses für Gemeinnützigkeit“, vergeben.
    Ab sofort können die Ausrichter von Preisen für bürgerschaftliches Engagement ihre Preisträgerinnen und Preisträger für den Deutschen Engagementpreis nominieren. Die Jury vergibt 5 Preise zu jeweils 5.000 Euro zu folgenden Themen: Chancen schaffen, Leben bewahren, Generationen verbinden, Grenzen überwinden und Demokratie stärken.
    Die Projekte und Initiativen, die in der ersten Runde keinen Preis gewonnen haben, müssen nicht traurig sein. Genau diese Projekte haben die Chance, im Herbst den Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro zu gewinnen.
    Einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft in Deutschland finden Sie hier: https://www.deutscher-engagementpreis.de/preiselandschaft/
    Die Wettbewerbsbedingungen des Deutschen Engagementpreises finden Sie hier: https://www.deutscher-engagementpreis.de/wettbewerb/der-preis/
  5. Anita Augspurg Preis (Bewerbungsschluss 14.07.2017) (kw)
    Der Anita Augspurg Preis ist ein Preis zur Förderung der Gleichberechtigung für Frauen und Mädchen. Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen, Projekte als auch Institutionen, die sich in besonderer Art und Weise für die Gleichberechtigung von Frauen einsetzen. Die Entscheidung über die Vergabe des Preises trifft der Stadtrat der Landeshauptstadt München. Bewerbungsschluss für den mit 5.100 Euro dotierten Preis ist der 14.07.2017.
    Mehr Infos über den Anita Augspurg Preis finden Sie hier: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Frauengleichstellung/anita_augspurg.html
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