Evangelisches Bildungswerk München e.V.

März 2011

Verantworten und Leiten

  1. Crowd-Funding zur Finanzierung von Projekten
  2. Kollektiver Rücktritt des Vorstandes häufig unwirksam
  3. Wann haften die Vereinsmitglieder mit ihrem Privatvermögen?
  4. Umsatzsteuer bei Seminarverpflegung
  5. Verkauf von Sachspenden
  6. Veranstaltungshinweise

Medienpädagogik

  1. Schriften und Bilder kostenlos aus dem Netz
  2. Muk- Publikation „Filmarbeit in der Pfarrei“
  3. EKD-Internet-Award „WebFish 2011“
  4. Bibelleseplan im AppStore erhältlich
  5. Trickfilmwettbewerb „Digi-Bibel“
  6. Veranstaltungshinweise

Kinder-Eltern-Schule

  1. Wettbewerb Jugend hilft!
  2. Veranstaltungshinweise

Gemeindearbeit Religion, Spiritualität

  1. Internetportal für evangelische Tagungshäuser
  2. Veranstaltungshinweise

Bürgerschaftliches Engagement

  1. Bund plant Bundesfreiwilligendienst
  2. 1. Münchner Integrationsbericht
  3. Veranstaltungshinweis

Gesundheit und Bewegung

  1. Veranstaltungshinweis

Kultur,Begegnung, Reisen

  1. Kulturstrand“ für München 2011 bis 2014
  2. Veranstaltungshinweise

  1. Crowd-Funding zur Finanzierung von Projekten
    Über Crowd-Funding finden sich Spendenwillige und informieren sich über spannende (geplante) Projekte. Nur wenn dabei eine bestimmte – für die Projektverwirklichung erforderliche Summe zusammenkommt wird das Geld ausgezahlt. Beispielhafte Crowdfunding-Plattformen sind startnext.de, mysheroas.com, pling.de, inkubato.de.
  2. Kollektiver Rücktritt des Vorstandes häufig unwirksam
    Ein kollektiver Rücktritt aller Vorstandsmitglieder ohne ausreichende Vorkehrungen für eine künftige Organvertretung ist in der Regel treuwidrig und damit unwirksam (OLG München, Beschluss vom 06. April 2010 – 31 Wx 170/09).
  3. Wann haften die Vereinsmitglieder mit ihrem Privatvermögen?
    Das Vereinsrecht sieht über die Satzungsregelungen des Vereins hinaus keine Nachschusspflichten der Mitglieder vor, wenn sich der Verein in der finanziellen Krise befinden sollte. Die Satzung kann aber neben den Beitragspflichten ein genau beziffertes einmaliges finanzielles Sonderopfer bis zur sechsfachen Höhe des jährliches Vereinsbeitrages festlegen, um den Verein vor dem Untergang zu retten. So ist das finanzielle Risiko für ein Mitglied bei Beitritt zum Verein erkennbar, bzw. kann dieses die Mitgliedschaft kündigen, wenn dieses Risiko durch eine spätere Satzungsänderung aufgenommen wird. Wenn allerdings die rechtliche Verschiedenheit zwischen e.V. und den hinter ihm stehenden natürlichen Personen rechtsmissbräuchlich ist, greift die sog. Durchgriffshaftung. In allen anderen Fällen haftet grundsätzlich nur das Vereinsvermögen für dessen Schulden. Reicht es nicht aus, geht der Verein in Insolvenz. Selbst dann, wenn jemand bei ehrenamtlicher Tätigkeit für einen Verein anderen einen Schaden zufügt, muss der Verein den Ehrenamtlichen von der Haftung freistellen, wenn es sich um vorhersehbare und typische Risiken im Rahmen der Tätigkeiten handelt und kein grob fahrlässigen Handelns der Mitglieder vorliegt.Vorstandsmitglieder dagegen haften sehr wohl mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Geschäftsführungspflichten schuldhaft (also nicht nur fahrlässig) verletzen oder die gesetzlichen Pflichten als Vertretungsorgan nicht ordnungsgemäß erfüllen. Deshalb gehören zum absoluten Muss für jeden Verein eine Haftpflichtversicherung für sich und seine handelnden Personen mit einer angemessenen Deckungssumme (nicht zu knapp!), eine Gebäudeversicherung und eine Vertrauensschadens- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
  4. Umsatzsteuer bei Seminarverpflegung
    Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung, die von gemeinnützigen Einrichtungen oder Berufsverbänden durchgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden (§ 4 Nummer 22a UStG). Befreit sind aber nur die Teilnahmegebühren, nicht die Einnahmen aus der Verpflegung oder Beherbergung der Teilnehmer. Dafür ist bei der Überschreitung eines Gesamtumsatzes von 17.500 Euro pro Jahr die (ermäßigte) Umsatzsteuer zu entrichten, da sie bei gemeinnützigen Bildungsträgern auch in den Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 8 AO) fallen. In einem aktuellen Urteil hat der BGH nun entschieden, dass Verpflegung, die keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern nur Mittel ist, um die Hauptleistung unter den bestmöglichen Bedingungen zu erhalten (Verpflegung mit kalten oder kleinen Gerichten im Seminarraum bei Kaffeepausen) auch umsatzsteuerfrei ist. Ein separates Mittag- und Abendessen ist dagegen umsatzsteuerpflichtig. Wird für die Teilnahme ein einheitlicher Preis berechnet, muss er entsprechend aufgeteilt werden. Der Anteil darf dabei geschätzt werden (BFH, Urteil vom 7.10.2010, V R 12/10).
  5. Verkauf von Sachspenden
    Ruft eine gemeinnützige Organisation zu Sachspenden auf, hat sie oft mehr Erfolg als bei der Bitte um Geld. Der Verkauf der Sachspenden ist in folgenden Ausnahmefällen ein Zweckbetrieb, für den nur die (ermäßigte) Umsatzsteuer anfällt: Der Verkauf erfolgt zu entsprechend niedrigen Preisen an wirtschaftlich Hilfsbedürftige (z. B. Kleiderkammern oder „Sozialkaufhäuser“). Die Bedürftigkeit der Kunden muss nachgewiesen werden. Die gespendeten Sachen werden in Behindertenwerkstätten aufgearbeitet und dann weiterverkauft. Ein im Rahmen von Integrationsprojekten betriebener Verkauf bis zu einem Umsatz von 35.000 Umsatz im Jahr. In allen überigen Fällen liegt voll steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb vor. Es dürfen dann keine Spendenbescheinigungen für die Sachspenden ausgestellt werden, sonst Mittelfehlverwendung.
    Anders wenn die Waren nicht selbst (also auf eigene Rechnung und in eigenem Namen) verkauft werden, sonder z.B. über eine Internet-Auktion: Der Verein stellt hier lediglich die Verkaufsplattform wie bei Ebay und der Kaufvertrag wird zwischen Spender und Käufer abgeschlossen – mit der Maßgabe, dass der Kaufpreis an den Verein gespendet wird. Spender ist dann der Verkäufer. Alternative dazu ist die Tombola. Tombolas sind nach § 68 Nummer 7 Abgabenordnung ein Zweckbetrieb, wenn sie behördlich genehmigt oder wegen der niedrigen Losverkaufssumme nicht genehmigungspflichtig sind. Eine solche Tombola gehört also zum steuerbegünstigten Bereich. Deswegen können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Statt des direkten Verkaufs der Sachspenden werden Lose verkauft und die Sachspenden als Preise ausgelobt.
  6. Veranstaltungshinweise
  1. Schriften und Bilder kostenlos aus dem Netz
    Bei der Gestaltung von Flyern, Präsentationen, Webseiten etc. fehlen häufig passende (Über-)Schrift-Formen oder Fotos und Grafiken für die Illustration. Hier gibt es Schriften zur kostenlosen Installation: www.dafont.com, www.myfont.de, www.fontpool.de, www.fontworld.de. Achtung: Nicht benötigte Schriften später wieder löschen, sonst wird Ihr Rechner langsamer. Lizenzfreie und kostenlose Fotos finden Sie unter www.pixelio.de und www.quarknet.de. Clip-Arts zur Illustration finden Sie unter www.grafikseite.de und www.funclipart.de. Bei der Speicherung ausgesuchter Abbildungen evtl. rechte Maustaste benutzen. Beachten Sie die jeweiligen Bedingungen! Oft sind z.B. Veränderungen der Abbildungen oder die Verwendung von Ausschnitten untersagt. Viele Anbieter verlangen eine Quellenangabe und/oder einen Hinweis auf die Urheberrechte – denn auch kostenlose Fotos sind nicht frei von Urheberrechten.
  2. Muk- Publikation „Filmarbeit in der Pfarrei“
    Die vorliegende muk-Publikation zeigt Ihnen, wie sie eine Filmveranstaltung organisieren und woher sie die Filme beziehen können, was Sie beachten müssen und wie Sie am besten Werbung betreiben. Außerdem werden empfehlenswerte Filme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorgestellt. Broschüre
  3. EKD-Internet-Award „WebFish 2011“
    Bis zum 14. März läuft die Online-Abstimmung. Internetnutzerinnen und -nutzer können ihren Favoriten auswählen und so die Gewinner des Goldenen, Silbernen und Bronzenen WebFish mitbestimmen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) vergeben den WebFish 2011 zum 15. Mal.
  4. Bibelleseplan im AppStore erhältlich
    Der Bibelleseplan 2011 ist auch als täglicher Begleiter für Ihr Handy erhältlich.
    Damit hat die Deutsche Bibelgesellschaft nach der erfolgreichen iPhone-App der Lutherbibel bereits eine zweite Bibel-App im Angebot.
    Die Bibelleseplan-App folgt dem beliebten und weit verbreiteten Bibelleseplan 2011 der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen (ÖAB). Der ÖAB-Bibelleseplan richtet sich an Bibellesende, die in täglichen überschaubaren Leseportionen systematisch die Bibel kennen lernen wollen.
    Beim Aufrufen der App wird die tagesaktuelle Bibellese angezeigt. Durch intuitive Gestensteuerung können vorhergehender und nächster Tag angewählt und über die Datumswahl bestimmte Tage gezielt ausgesucht werden.
    In der Anwendung kann die bevorzugte Übersetzung voreingestellt werden, wobei eine Wahl zwischen der Lutherbibel und der Gute Nachricht Bibel besteht. Spätschriften können wahlweise angezeigt oder ausgeblendet werden.
    Um die Tageslese im Kontext zu lesen, sind Links auf das Bibelportal der Deutschen Bibelgesellschaft (www.die-bibel.de) integriert. Hierzu ist ein Internetzugang erforderlich. Die kostenlose App ist ab sofort im AppStore verfügbar.
  5. Trickfilmwettbwerb: Digi-Bibel
    Im diesem Jahr veranstaltet die Fachstelle „medien und kommunikation“ gemeinsam mit dem ebw und der Beauftragten für Medienpädagogik im Evang.-Luth. Dekanat München einen Trickfilmwettbewerb für Kindergruppen, Jugendgruppen, Firmlinge, Konfirmanden, Hortgruppen, Ministranten, Kommunionkinder und Schulklassen. Ausschreibung
  6. Veranstaltungshinweise
  1. Wettbewerb Jugend hilft!
    Kinder und Jugendliche können sich mit ihren sozialen Projekten für Menschen in Armut, Krankheit, Not oder weiteren schwierigen Lebenslagen beim »Fonds Jugend hilft!« das ganze Jahr über um eine Förderung bis zu 2.500 EURO bewerben. Zusätzlich gibt es den Wettbewerb JUGEND HILFT! Die 8 besten sozialen Projekte von Kindern und Jugendlichen gewinnen, neben einer Preisverleihung mit prominenten Laudatoren, die Teilnahme am JUGEND HILFT! Camp mit Workshops zu Themen wie Fundraising und Projektmanagement (Bewerbung bis 15. März 2011), www.jugendhilft.de
  2. Veranstaltungshinweise
  1. Internetportal für evangelische Tagungshäuser
    Die Evangelische Kirche in Deutschland ist Herausgeber eines neuen Portals. Das „Internetportal für evangelische Tagungshäuser“ bietet bundesweit eine Übersicht Tagungshäuser. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Gemeinden und Gruppen die auf der Suche nach dem geeigneten Haus für Tagungen, Freizeit, Sport oder Meditation sind.
    http://evangelische-haeuser.evangelisch.de/
  2. Veranstaltungshinweise
  1. Bund plant Bundesfreiwilligendienst
    Der Bundesfreiwilligendienst soll den Zivildienst ersetzen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in Zukunft 35.000 Männer und Frauen ab Beendigung der Vollzeitschulpflicht auf freiwilliger Basis an dem Dienst teilnehmen. Eine Altersgrenze nach hinten gibt es nicht. Der BFD soll am 1. Juli. 2011 starten. Dies bisher als Zivildienststellen anerkannten Einsatzstellen werden automatisch anerkannte Einsatzstellen bzw. Träger für den Bundesfreiwilligendienst sein. Möchte man neue Einsatzstelle werden, so muss man das zukünftig bei der zuständigen Bundesbehörde beantragen.
    Mehr Informationen über den Bundesfreiwilligendienst
  2. 1. Münchner Integrationsbericht
    Der 1. Münchner Integrationsbericht ist da! „München lebt Vielfalt“ belegt, wo Integration in München gut und weniger gut gelingt. Die Stadt München hat den Auftrag, auf Grundlage der Zahlen, die der Bericht nennt, Chancengleichheit herzustellen und Teilhabe bei Bildung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen und politischen Entscheidungen zu sichern. Integration heißt nicht einseitige Anpassung, sondern erfordert Engagement von allen Seiten. Der Bericht können Sie lesen unten: Integrationsbericht
  3. Veranstaltungshinweise
  1. Veranstaltungshinweis
  1. „Kulturstrand“ für München 2011 bis 2014
    Bis 13. März 2011 besteht die Möglichkeit, sich mit einem Konzept für einen „Kulturstrand“ bei der Stadt München für die Jahre 2011 bis 2014 zu bewerben. Jeweils für maximal drei Monate kann an den Standorten Professor-Huber Platz (2011), Vater-Rhein-Brunnen (2012), Corneliusbrücke (2013) und Sendlinger Tor/Nußbaumpark (2014) eine öffentliche Veranstaltung, die kulturelle und familiengerechte Angebote berücksichtigt, durchgeführt werden. weitere Informationen
  2. Veranstaltungshinweise

Näheres zu diesen und allen weiteren Seminaren finden Sie unter der Rubrik „Veranstaltungen“.

Liebe Leserin, lieber Leser,
bitte nehmen Sie die Absender-Adresse (info@ebw-muenchen.de) unseres Rundbriefes in das Adress-Buch Ihres E-Mail-Programmes auf. Dadurch wird der Empfang des Rundbriefes deutlich verbessert.
Bitte schreiben Sie uns Ihre Anmerkungen, Wünsche und Erfahrungen, damit wir diesen Rundbrief weiter entwickeln können. Wenn er Ihnen gefallen hat, leiten Sie ihn bitte empfehlend an Ihr Team und Ihren Verteiler weiter!
Haben Sie diesen Rundbrief als Weiterempfehlung erhalten, bestellen Sie ihn bitte über service@ebw-muenchen.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können.
Wenn Sie den Rundbrief abbestellen möchten, benutzen Sie bitte die Antwort-Funktion Ihres Mailprogrammes. Nur so können wir Ihre Adresse in unserem Verteiler identifizieren und dann löschen.

Evangelisches Bildungswerk München e.V.
Herzog-Wilhelm-Str. 24, 80331 München
Tel. 089/55 25 80-0, Fax 089/550 19 40
service@ebw-muenchen.de, www.ebw-muenchen.de
Vereins-Nr. 7932, Amtsgericht München.
1. Vorsitzender KR Klaus Schmucker.

---