Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

Teil der Reihe: Mai 2011

  1. SWM Bildungsstiftung und Stiftung Soziales München beim ebw-Stiftungsseminar am 17. Mai
    Die Bildungsstiftung der Stadtwerke München und die Stiftung der Stadtsparkasse München präsentieren sich am 17. Mai 2011 beim ebw-Stiftungsseminar. Die Bildungsstiftung, die nunmehr seit ca. zwei Jahren besteht, ist mit einem Stiftungsvermögen von 20 Millionen Euro ausgestattet. Sie unterstützt Maßnahmen und Projekte, die bislang nicht von der Öffentlichen Hand gefördert werden mit dem Ziel der Förderung der vorschulischen und schulischen Bildung, der Berufsausbildungen, der Hochschulen sowie der Forschung und Wissenschaft.
    Die bisherigen fünf von der Stadtsparkasse München gegründeten Stiftungen haben 2010 über 50 soziale und kulturelle Projekte mit insgesamt 1,1 Millionen Euro gefördert. Frau Harzer wird im ebw-Seminar auch die neueste sechste Stiftung der Stadtsparkasse „Wir helfen München“ vorstellen. Die Teilnehmenden erfahren im Seminar aus erster Hand die Fördervoraussetzungen und die Antragsverfahren. In den Seminarpausen besteht die Möglichkeit bei „Tür-und-Angel-Gesprächen“ mit Herrn Janke von der SWM Bildungsstiftung und Frau Harzer von der Sparkassen-Stiftung Soziales München ins Gespräch zu kommen. Anmeldung zum Seminar beim ebw noch möglich!
  2. Wachstum bei Stiftungsneugründungen
    Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 823 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet worden. Insgesamt existieren nun 18.162 Stiftungen in Deutschland. Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise blieb die Zahl der Neugründungen auf hohem Niveau. stiftungen.org.
  3. Neues Förderprogramm für junge Kulturinitiativen
    Der Fonds Soziokultur erweitert seine bisherige Förderpraxis um ein spezielles Programm für junge Kulturprojekte, gemacht und verantwortet von bürgerschaftlich Engagierten zwischen 18 und 25 Jahren. Soziokulturelle Projektideen können auf eine Förderung bis 2.000 Euro rechnen. Anträge bis zum 1. Mai 2011 möglich, fond-soziokultur.de.
  4. Ökostrom-Programm zur Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen
    Vedico unterstützt gemeinnützige Einrichtungen. Für jede Strom-Verbrauchsstelle die zum Anbieter Optimal Grün umstellt, wird eine Spende in Höhe von 15 € an eine gemeinnützige Einrichtung ausgelöst. Gemeinnützige können sich als Spendenempfänger bewerben, oekostrom@vedico.de.
  5. EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ –fördert Projekte zum
    Gedenken an die Opfer von Nationalsozialismus und Stalinismus

    Die Aktion 4 „Aktive Europäische Erinnerung“ fördert beispielsweise Konferenzen, Seminare, Workshops, aber auch Publikationen, Internetseiten oder Studien. Insgesamt stehen über 1,78 Mio. Euro zur Verfügung. Für Projekte bis 12 Monate gibts 10.000-55.000 Euro. Anträge noch bis 1. Juni 2011. Antragsunterlagen auf der Webseite der Programm verwaltenden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur.
  6. Startsocial 2011
    Auch 2011 vergibt startsocial wieder 100 Beratungsstipendien an soziale Projekte. Die besten sieben Projekte erhalten zudem einen Geldpreis in Höhe von je 5.000 EUR – einer davon ist ein Sonderpreis der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Das Projekt muss an der nachhaltigen Lösung eines sozialen Problems arbeiten, den Menschen in den Mittelpunkt stellen und überwiegend durch
    ehrenamtliches Engagement getragen sein. Bewerbung bis 31. Mai 2011 unter startsocial..de.
  7. Belegschaftsspende – eine interessante Form der Unternehmenskooperation
    „In vielen Belegschaften von Firmen (z.B. bei der Landeszentralbank) oder von Behörden (z.B. Polizeiins¬pektion 33 München-Laim) ist es üblich, das Ergebnis einer Sammlung beim Sommerfest oder bei der Weihnachts-Feier/–Tombola einem guten Zweck zu widmen. Oft rundet die Firma den Betrag dann noch großzügig nach oben auf. Manchmal wird sogar eine Vereinbarung mit Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, von ihrer monatlichen Gehaltssumme einen festen Betrag von ein paar Euro oder mit einem automatischen Verfahren bei der Gehaltsberechnung die Cent-Beträge für eine gemeinnützige Organisation abbuchen zu lassen. Versuchen Sie zunächst – am besten durch persönliche Kontakte – die Unterstützung einzelner Mitarbeiter, des Betriebsrates, der Belegschaft bzw. die bestimmter Gruppen im Betrieb zu gewinnen, z.B. die des für die Vorbereitung der Weihnachtsfeier zuständigen Festausschusses. Anknüpfungspunkte für eine Unternehmenskooperation bieten auch Leitbilder oder zentrale Werbeslogans von Unternehmen. So löste z.B. die Spendenanfrage des Leiters eines Caritas-Hauses für Obdachlose in Hattersheim in Bezug auf die Werbebotschaft „Wohnst du noch oder lebst du schon?“ bei der Ikea-Zentrale in Wallau eine Spende des Möbelkonzerns in Höhe von 165.000 Euro für 33 Wohnungslosenhilfe-Einrichtungen der Caritas in der Region aus, da zudem das 30-jährige Ikea-Bestehen zu feiern war“ (Auszug aus dem Buch „Fundraising“ – Bezug über www.ebw-muenchen.de).
  8. Der Tätigkeitsbericht für das Finanzamt
    Neben einer zahlenmäßigen Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben – getrennt nach den steuerlichen Bereichen – verlangt das Finanzamt von Gemeinnützigen für jedes Jahr auch einen Tätigkeitsbericht. Hier lauern Fallen, da der Bericht nähere Prüfungen durch das Finanzamt provozieren kann. Daher ist er ander aufzubauen als der Bericht an die Mitgliederversammlung! Nach § 63 der Abgabenordnung (AO) muss die reale Tätigkeit eines Vereins den Satzungszweck erfüllen und den Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts genügen. Im Bericht ans Finanzamt sollte also dargestellt werden auf welche Weise die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwirklicht und wie die Vereinsmittel dafür verwandt worden sind. Rein organisatorische Themen (wie z. B. Zahl und Ablauf der Mitgliederversammlungen) sowie nicht begünstigte bzw. in der Satzung nicht vorgesehene Tätigkeiten weglassen bzw. zurückhaltend darstellen. Nicht zweckbezogene Festveranstaltungen, gastronomische Betriebe oder Sponsorships keinesfalls ins Zentrum der Darstellung rücken. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf den satzungsmäßigen Tätigkeiten, z.B. Art, Zahl und Umfang (Teilnehmerzahlen) der Veranstaltungen, Kurse, Projekte, Zahl der betreuten Personen etc. Stellen Sie aber auch das vor, was sich zahlenmäßig nicht niederschlägt – also besonders die ehrenamtlichen Tätigkeiten.
  9. Berufsunfallversicherung für Ehrenamtliche
    Auch für Non-Profit-Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht aller Arbeitnehmer incl. PraktikantInnen, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, TeilnehmerInnen von Qualifizierungsmaßnahmen etc. Die Zuständigkeit liegt bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (z. B. bei Vereinen mit sozialer oder mildtätiger Zielsetzung) oder die Verwaltungsberufsgenossenschaft (z. B. bei Kultur- und Sportvereinen) – einfach anfragen!
    Die Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber (z.B. Verein). Der Schutz der Unfallversicherung für Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit besteht ohne Rücksicht auf Alter, Staatsangehörigkeit, Einkommenshöhe bzw. ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche, um eine ständige oder vorübergehende Beschäftigung handelt. Er ist auch nicht davon abhängig, ob der Arbeitgeber seiner Melde- und Beitragspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist oder der Versicherungsträger erst durch den Unfall von der Existenz des Arbeitgebers erfährt. Bei Bildungseinrichtungen sind auch für die Kursteilnehmer Beiträge abzuführen. Der Versicherungsschutz gilt auch für bestimmte ehrenamtlich Tätige. Diese müssen im Interesse des Gemeinwohls tätig sein. Versichert bzw. versicherbar sind alle, die wie Beschäftigte tätig sind, z. B. Vereinsvorstände, Kassenwarte sowie vom Vorstand beauftragte Personen, die eine leitende, planende oder organisierende Tätigkeit wahrnehmen wie Projektbeauftragte, Leiter eines Festausschusses etc, LeiterInnen von Seniorengruppen, Besuchsdienste, gesetzliche Betreuer, Tätige bei Geldsammlungen, Hospizaktive, LeiterInnen von Selbsthilfegruppen etc. sowie mit Genehmigung der Kommunen bzw. Kirchen auch Elternvertreter, ehrenamtlich Lehrende, Mitglieder des Kirchenchores, Gemeindevorstände etc. inkl. Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen. Unversichert sind Tätigkeiten im Rahmen der Mitgliederpflichten und allgemeine Vereinstätigkeiten (z.B. Teilnahme an Mitgliederversammlungen). Bei Körperschaften im Bereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege besteht z.T. eine Pflichtversicherung. Für alle anderen Bereiche (z. B. Kultur, Sport) besteht die Möglichkeit, dass entweder der Verein oder der Vorstand privat eine freiwillige Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließt. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich pro Person auf 2,73 Euro jährlich. Die zusätzliche Bayerische Ehrenamtsversicherung ist als beitragsfreie Auffangversicherung gedacht, wenn anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Sie gilt für Ehrenamtliche in kleinen, rechtlich unselbständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Links: www.vbg.de, www.bgw-online.de, www.stmsa.bayern.de.
    Bürgertelefon zu Unfallversicherung/Ehrenamt: 01805 676711 (Quelle: IBPro-Infodienst).
  10. Veranstaltungshinweise
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