Teil der Reihe: Juli 2011
- Förderprogramm Menschen Rechte Bilden
Die Stiftung EVZ möchte mit einem Förderprogramm einen Beitrag leisten, historisches Lernen stärker als bisher auf Fragen der Menschenrechte auszurichten. Beispiele: Konzipierung von innovativen und nachhaltigen Bildungsprojekten, Lehrmaterialien, Projekttagen oder interaktiven Lernprogrammen. Landesspezifische Menschenrechtsfragen und besondere historische Hintergründe der jeweiligen Länder sollen dabei berücksichtigt werden. Antragsteller müssen bereits im Feld historisches Lernen oder Menschenrechtsbildung aktiv sein und Interesse an einer langfristigen Erweiterung ihrer regulären Bildungsangebote haben. Die Projektlaufzeit kann über ein Jahr hinausgehen, ein angemessener Eigenanteil wird erwartet. Gesamtförderung: 350.000,- Euro, www.stiftung-evz.de/foerderung/menschenrechte/menschen-rechte-bilden. - XENOS-Programm „Integration und Vielfalt
Gefördert werden sollen Projekte und Projektverbünde mit dem Ziel,
insbesondere benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne
Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren. Neu ist, dass neben Einzelprojekten auch Projektverbünde mit bis zu fünf Teilprojekten gefördert werden können. Die 2. Förderrunde startet ab Januar 2012 und hat eine Laufzeit bis Dezember 2014.
Interessierte Organisationen können Projektanträge bis 15. Juli 2011 beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales einreichen, www.bmas.de/portal/51892/. - Neuerungen zur elektronischen Rechnung (ab 1.7.11)
Zum 1. Juli 2011 sollen die Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen drastisch reduziert werden. Es entfällt die Pflicht, elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterschreiben. Rechnungen können danach per Mail, als Text- oder pdf-Anhang, als Web-Download oder eben per De-Mail verschickt werden. Die Rechnung muss für das menschliche Auge ohne besondere Hilfsmittel wie einem Barcode-Scanner lesbar sein.
Wer als Unternehmer elektronische Rechnungen ausstellt, muss für die 10-jährige
Aufbewahrungsfrist geeignete Speicherverfahren nachweisen, mit denen die Dokumente „jederzeit“
gelesen werden können, www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html - Künstlersozialabgabepflicht für Verein für seine Öffentlichkeitsarbeit
Wenn ein Verein für den eigenen Bedarf regelmäßig Aufträge an Künstler und Publizisten vergibt (z.B. die Erstellung von Flyern, Briefbögen, Visitenkarten, Logos, die Bild- und Plakatbearbeitung sowie das Design des Internetauftritts bei verschiedenen Grafikern und Design-Firmen) handelt es sich nach § 24 Abs.1 S. 2 KSVG um einen sogenannten Eigenwerber. Der Verein unterliegt dann der Künstlersozialabgabe und muss für die Honorare, die für diese Werbezwecke gezahlt werden, Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung – Bund (DRV) abführen. Der Beitrag beträgt für 2011 3,9 % aus dem gezahlten Entgelt. Zur Eigenwerbung des Vereins zählen alle Aspekte der Kommunikation, wie z.B. Werbung für einzelne Produkte, PR-Arbeit zur positiven Darstellung des Vereins, seiner Ziele und Aufgaben, alle Marketingmaßnahmen. Auf die Gemeinnützigkeit und die fehlende Einnahmeerzielungsabsicht des Vereins kommt es dabei nicht an, siehe www.deutsche-rentenversicherung-bund.de, Fundstelle: SozG Dortmund, Urteil v. 25.2.2011, Az.: S 34 R 321/0 - Unternehmenskooperation ist mehr als Sponsoring
Wirtschaftsunternehmen geben in Deutschland Milliarden für Sponsoring aus, mit
steigender Tendenz. Wer jedoch bei der Förderung durch ein Unternehmen nur an Geld oder Sponsoring denkt, reduziert von vornherein die Vielfalt der Möglichkeiten und Anknüpfungspunkte, Unternehmen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen. Diese sind oft bereit, einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten – und kooperieren dabei gern mit gemeinnützigen Organisationen.
Wichtig ist dabei das Win-Win-Prinzip: die Kooperation soll allen Beteiligten nutzen. Wenn es sich also z. B. um ein Projekt im Jugendbereich handelt, soll es den Jugendlichen, der gemeinnützigen Organisation, dem Gemeinwesen und dem Unternehmen gleichermaßen nutzen.
Neben zusätzlichen Geld- und Sachmitteln sollte die gemeinnützige Organisation daran denken, über das Unternehmen z. B. auch neue Zugänge zu Logistik, Räumen, Know-how, Kontakten, Lobby, Beschaffungs- und Vertriebswegen zu bekommen. Die Unternehmen erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, sich als gute Arbeitgeber und engagierte Unternehmen zu profilieren oder das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter untereinander zu stärken.
Es gibt dabei keineswegs nur spektakuläre Projekte von Großunternehmen. Vielmehr engagieren sich gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen besonders stark in ihrem engeren Umfeld. - Veranstaltungshinweise
Wirkungsvolle Kommunikation am Telefon am 11.7.11
Sponsoring und mehr – Unternehmenskooperation am 12.07.2011