Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

Teil der Reihe: August 2011

  1. Online-Fundraising
    Online-Fundraising wird wichtiger. Das fängt schon damit an, dass fast jeder Mensch, der Ihrer Organisation eine Spende überweisen will, vorher auf Ihre Webseite geht. Diese Seite wirbt z.B. dann für Spenden, wenn es dort um Themen, Projekte und Programme geht. Wie ein guter Spendenbrief erzählt sie eine Geschichte, schildert Menschen, die Hilfe brauchen, beschreibt Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen, weshalb der Besucher Ihrer Organisation vertrauen kann. Dann holt die Seite den Besucher ins Boot („kann nur gelingen, wenn Sie uns dabei unterstützen…“), fordert ihn zum Handeln auf und nennt Beispiele, was bestimmte Beträge bewirken. Sie können den Besucher aber auch zum Abonnement Ihres Newsletters, zur Teilnahme an einer Veranstaltung auffordern bzw. um Unterstützung einer politischen Forderung bitten. Ein Spendenbutton darf nicht fehlen. Der Treiber im Online-Fundraising sind E-Mails – auch hier kommt es auf die Relevanz der Inhalte für den Empfänger an (siehe auch den untenstehenden Beitrag dazu).
    Das ebw bietet zu diesem Themenbereich am 20.9.11 von 9.30-17.00 Uhr das Seminar: „Förderung durch die Öffentliche Hand / Online-Fundraising“ an. In diesem Seminar geht es auch um das Web 2.0 wie Blogs, Communities wie YouTube und Flickr, Wissensdatenbänke wie Wikipedia, Social Media-Sites wie Facebook, MySpace oder Xing, Twitter, Digg etc. sowie um die Frage, was Spenden-Portale für Ihr Fundraising leisten.
  2. E-Postbrief als Fundraising-Instrument
    Per E-Postbrief können ausschließlich Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander kommunizieren. Bedingung ist die Teilnahme am sogenannten Postident-Verfahren, d.h. es muss eine persönliche Authentifizierung durch Lichtbildausweis und persönliche Unterschrift in einer der Filialen der Deutschen Post erfolgen. Im Anschluss erhält der Teilnehmer eine Transaktionsnummer per SMS, auch bei der Nutzung des E-Postbrief-Portals kommt das sogenannte
    HandyTAN-Verfahren zum Einsatz. Absender und Empfänger können so sicher sein, immer zu wissen, mit wem sie kommunizieren. Versand und Speicherung der E-Post erfolgen auf verschlüsseltem Wege. Besitzt der Empfänger kein E-Postfach, so wird der Brief gedruckt und per Briefträger zugestellt. Obwohl sie erst wenige E-Post-Adressen ihrer Empfänger kennen, versenden inzwischen auch schon gemeinnützige Organisationen Ihre Spendenbriefe so und sparen dadurch Aufwand und Kosten, wenn sie ihre Briefe nicht mehr selbst ausdrucken, falzen, kuvertieren, auf die Post bringen und 55 Cent Porto pro Stück bezahlen müssen. Dazu kann man den so genannten hybriden Versand wählen, das heißt, der Brief geht elektronisch ab, wird von der Post ausgedruckt und dann vom Briefträger zugestellt. Die Deutsche Post AG arbeitet auch bereits an einer Verknüpfung des E-Post-Briefs mit Bezahl- und Spendenfunktionen.
  3. Aktuelle Studie zu Trends bei Spenden
    Eine britische Studie zeigt, dass Spenden immer weiblicher wird. Außerdem verschiebt es sich hin zu den Älteren und Wohlhabenden. Dabei spenden aber die Ärmeren einen höheren Anteil ihres Einkommens, siehe
    www.cgap.org.uk/uploads/Presentations/SmithCowleyMcKenzie New state of donation.pdf New state of donation.pdf
  4. Neue BMF-Vorgaben zur Spendenbescheinigung!
    Danach ist die im amtlichen Muster (§ 50 Abs. 1 EStDV) vorgegebene Wortwahl und Reihenfolge der Textpassagen beizubehalten, etwaige Umformulierungen sind unzulässig. Einzelne Textpassagen können durch Einrahmungen o. Ä. hervorgehoben werden. Das Format DIN-A4 max. ist einzuhalten. Es dürfen keine Danksagungen, Werbeaufdrucke, Hinweise auf der Vorderseite angebracht werden. Bei Sammelbestätigungen wird die zusätzliche Erklärung des Ausstellers verlangt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Einzel-Bestätigungen ausgestellt wurden und ob es sich um einen Aufwandsverzicht handelt.
    Zu Sachspenden aus dem Privatvermögen müssen konkrete Angaben zur Wertfeststellung (Gutachten zum aktuellen Wert der gespendeten Sache oder der sich aus ursprünglichen Rechnungen ergebende historische Kaufpreis unter Berücksichtigung der AfA) eingefordert und mit der Kopie der Zuwendungsbestätigung zu den Buchführungsunterlagen genommen werden (10jährige Aufbewahrungspflicht!). Verbindlich ist gegebenenfalls die Formulierung: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist“, BMF-Schreiben v. 4.5.2011.
  5. EU-Förderung von Praxisaufenthalten im Ausland
    Das EU-Programm Leonardo-Mobilität fördert die systematische Integration von Auslandsaufenthalten in die Berufsbildung. Zielgruppen sind Auszubildende in der Erstausbildung, Personen auf dem Arbeitsmarkt und Fachkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Auch gemeinnützige Organisationen, ehrenamtliche Einrichtungen etc. können Anträge stellen. Die Auslandsaufenthalte können frühestens am 1. November 2011 beginnen, die Fördervolumina reichen von 1.000 Euro bis zu über 425.000 Euro, siehe die Webseite der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (weiter unter „Sonderausschreibung für Mobilitätsprojekte“ und „Service für (neue) Antragsteller“).
  6. Förderpreis Bürgerstiftungen
    Der Förderpreis Aktive Bürgerschaft 2012 (gesamt 40.000 Euro) wird in den vier Kategorien »mitStiften«, »mitGestalten«, »mitMachen« und »mitBestimmen« vergeben, die das Leistungsspektrum von Bürgerstiftungen abbilden sollen.
  7. Veranstaltungshinweise
    29.9. Förderung durch die Öffentliche Hand/Online-Fundraising
    10.10. Transaktionsanalyse (TA)
    11.10. Konfliktgespräche konstruktiv führen
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