Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Bürgerschaftliches Engagement

Teil der Reihe: September 2011

  1. Unfallversicherung im Ehrenamt – Wie weit reicht der Versicherungsschutz?
    Seit 2005 können sich gewählte Ehrenamtsträger – das sind vor allem Vorstandsmitglieder – nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VII. Sozialgesetzbuch (SGB) freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Seit November 2008 gilt das auch für „beauftragte“ Ehrenamtliche – also grundsätzlich für alle ehrenamtlich Tätigen. Der Versicherungsschutz ist mit einem Beitrag von 2,73 € pro Jahr und Person ausgesprochen günstig. Dennoch gelten die gleichen Regelungen, die die Rechtsprechung für den Unfallversicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger für Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche Körperschaften und Religionsgemeinschaften entwickelt hat (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a und 10b SGB VII). Ob ein Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, ob eine abgrenzbare Tätigkeit für die gemeinnützige Organisation ausgeübt wurde oder der Betroffene nur einfaches Mitglied oder Teilnehmer einer Veranstaltung war. Versichert sind nur solche Tätigkeiten, die das Ehrenamt zwangsläufig mit sich bringt oder die durch das Ehrenamt – zumindest in vernünftigen Grenzen – veranlasst sind. Versichert sind im Rahmen der Vorstandstätigkeit aber nicht nur Verwaltungsaufgaben wie z. B. Teilnahme und Leitung von Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Ehrungen von Vereinsmitgliedern u.ä., sondern alle ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen der Vereinszwecke (Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland, Urteil vom 25.05.2011, L 2 U 30/10)
  2. Broschüre: Unfallversichert im freiwilligen Engagement
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt in einer neu erschienenen Broschüre das ganze Spektrum der gesetzlichen Unfallversicherung auf und beantwortet spezifische Fragen zur gesetzlichen und freiwilligen Unfallversicherung, siehe http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a329-zu-ihrer-sicherheit-unfallversichert-im-ehrenamt.html
  3. Ist die Forschung über Alzheimer gescheitert?
    Genau dies behauptet ein Artikel von Katrin Blawat in der Süddeutschen Zeitung am 21.07.2011. Die Autorin fasst sehr gut zusammen, was wir so oft in Seminaren diskutiert haben: Die aktuelle Alzheimer-Forschung kommt nicht wirklich weiter und braucht dringend neue Ansätze: http://www.sueddeutsche.de/wissen/demenz-das-scheitern-der-alzheimer-forschung-1.1122726
  4. Europäisches Jahr 2013
    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, zum 20. Jahrestag der Einführung der Unionsbürgerschaft das Jahr 2013 als »Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger« auszurufen. Mehrere Ziele sollen dabei verfolgt werden: Bei den EU-Bürgerinnen und -Bürgern soll ein Bewusstsein für ihr Recht geschaffen werden, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten; sie sollen darüber aufgeklärt werden, wie sie die ihnen eingeräumten Rechte und die EU–Politik zu ihrem Wohl nutzen können; die aktive Beteiligung der Unionsbürger am politischen Entscheidungsprozess der EU soll gefördert werden; schließlich soll eine Debatte über die Auswirkungen des Rechts auf Freizügigkeit geführt werden. Insgesamt ist der Vorschlag der Kommission auf die Thematisierung staatsbürgerlicher Rechte fokussiert.
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  5. Veranstaltungshinweise
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