Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

Teil der Reihe: Februar 2012

  1. EU-Förderprogramm zum lebenslangen Lernen (Einreichung ab Januar 2012)
    Niederschwellige Fördermöglichkeit für Bildungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Betriebe und ihre Berufsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen im Bildungsbereich. Die zentralen Ausschreibungsdokumente (Offizielle Bekanntmachung, Strategische Prioritäten, Programmleitfäden) finden sich auf der Webseite der EU-Kommission – Generaldirektion Bildung und Kultur und über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
  2. mitMenschPreis ausgeschrieben (Bewerbung bis 31.3.2012)
    Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) schreibt zum zweiten Mal den mitMenschPreis aus. Gesucht werden Projekte und Initiativen im Bereich der Behindertenhilfe oder Sozialpsychiatrie, die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Es geht um Inklusion, also das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung – von mitMenschen eben. Erster Preis 10.000 Euro. Über die fünf besten Projekte werden kurze Dokumentationsfilme produziert, www.mitMenschPreis.de
  3. EU fördert Sozialunternehmen und Sozialunternehmer
    Mit 90 Millionen Euro will die EU Sozialunternehmen bei der Errichtung bzw. Entwicklung von sozialen Unternehmen unterstützen. Die Kommission will so zur Schaffung eines günstigen Umfeldes für das soziale Unternehmertum und die gesamte Sozialwirtschaft in Europa beitragen. Dabei legt die Kommission ein weit gefasstes, den nationalen Unterschieden auf rechtlicher und praktischer Ebene Rechnung tragendes Verständnis von Sozialwirtschaft zu Grunde. Soziale Unternehmen und die Frage ihrer Kapitalisierung hat die Kommission zuvor auch zum Gegenstand mehrerer Konsultationen und Tagungen gemacht, www.ec.europa.eu/internal_market/social_business/index_de.htm
  4. WISO Mein Verein als IT-Spende
    Die Buhl Data Service GmbH, Herausgeber der WISO Software-Reihe, bietet gemeinnützigen Organisationen ab sofort die Softwarepakete über das IT-Spendenportal www.stifter-helfen.de als Spende an: WISO Mein Verein hilft bei der alltäglichen Verwaltungsarbeit, wie beispielsweise der Organisation von Mitgliederversammlungen oder der Erstellung des Kassenberichts. Ideal für Vorstand, Kassierer/-innen, Schriftführer/-innen, Kassenprüfer/-innen und Abteilungsleiter/-innen kleiner bis mittlerer Vereine. WISO Buchhaltung ist die Software für rechtskonforme doppelte Buchführung und den Jahresabschluss. WISO Mein Büro erledigt kaufmännische Vorgänge wie die Erstellung von Rechnungen oder die Umsatzsteuer Voranmeldung per ELSTER bequem und einfach. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine aus den Bereichen Kinder- & Jugendhilfe, Umwelt- & Naturschutz, sowie Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge. Interessenten können sich auf www.stifter-helfen.de registrieren.
  5. Kostenloser Ratgeber für Fundraising durch amerikanische Stiftungen
    international-funding.org bietet allen Not-for-Profit-Organisationen in ganz Europa ein kostenloses Exemplar ihres ‚Ratgebers für Fundraising durch amerikanische Stiftungen‘ an. Bestellen Sie es über: info@international-funding.org. Es gibt in den USA über 150.000 Stiftungen, die in den vergangenen 10 Jahren über 450.000 verschiedene Projekte außerhalb der USA und in 195 Ländern weltweit gefördert haben. Diese Stiftungen spenden jährlich etwa $ 4 Milliarden an Not-for-Profit Organisationen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, wie etwa Ausbildung und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt und Ökologie, Sport und Freizeit, Religion und Glauben, Gesundheit und Medizin sowie Menschenrechte.
  6. Stiftungssuche im Internet
    Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet im Internet kostenlose Suchmöglichkeit nach etwa 8000 Stiftungen an, die über einen Webauftritt verfügen. Neben einer Suche nach Stichworten ist es auch möglich, regional oder nach Aufgabengebieten zu suchen. Diese Suchmöglichkeiten sind auch kombinierbar. Mehr als 350 Stiftungsdatensätze werden nicht angezeigt, um einem Missbrauch vorzubeugen. Die Angaben basieren auf einer flächendeckenden, freiwilligen Befragung von über 20.000 Stiftungen für die 7. Auflage des Verzeichnisses Deutscher Stiftungen (2011), www.stiftungen.org/de/service/stiftungssuche.html
  7. Neue Stiftung DEUTSCHLAND RUNDET AUF
    Ab 1. März 2012 können Verbraucher ihren Rechnungsbetrag an der Kasse um bis zu zehn Cent aufrunden lassen, indem sie einfach sagen: „Aufrunden bitte!“ Der Betrag fließt zu 100 Prozent als Spende in soziale Projekte in Deutschland. 13 Unternehmen mit 11.000 Filialen sind bereits Kooperationspartner, www.deutschland-rundet-auf.de.
  8. Firmierungs- und Impressumspflichten bei Vereinen
    Unzureichende Firmierung kann eine „irreführende geschäftliche Handlung“ nach § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sein. Es empfiehlt sich für Vereine (auch in die Email-Signatur) aufzunehmen: Vereinsnamen; Sitz und Adresse des Vereins; Registergericht und Registernummer. Die Namen von Vorstandsmitgliedern müssen nicht angegeben werden. Impressumspflicht: Gemäß § 5 TeleMedienGesetz (TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßig angebotene Telemedien eine Kennzeichnungspflicht. Vorsorglich sollten auch Vereine angeben: Namen und postalische Anschrift des Vereins; Angabe der Rechtsform (e. V.); E-Mail-Adresse; einen Vertretungsberechtigten – in der Regel ein Vorstandsmitglied – mit Vornamen und Nachnamen, E-Mail und Telefonnummer; Registergericht und Registernummer; ggf. die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Disclaimer auf Webseiten sind ohne rechtliche Wirkung.
  9. Welcher Umsatzsteuersatz bei Bewirtungen?
    Bis zu Umsätzen von 17.500 Euro pro Jahr ist ein Verein Kleinunternehmer und bleibt von der Umsatzsteuer verschont. Verkauft er mehr, müssen z.B. bei Bewirtungsleistungen Umsatzsteuern abgeführt werden. Der EuGH hat am 10.3.2011 entschieden: Lieferung von Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr unterliegt lediglich dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. „Lieferung“ liegt auch vor, wenn an Imbissständen z. B. Wurst, Pizza, Kuchen etc. abgegeben wird, ohne dass eine Essenseinnahme mit zur Verfügung gestelltem Geschirr erfolgt.
  10. Vorsicht bei Nutzung gebrauchter Software
    Erwirbt eine Person gebrauchte Software des Anbieters UsedSoft, so besteht die Gefahr der Schadensersatzpflicht gegenüber dem Rechteinhaber (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.07.2011 – Az.: 2-06 O 576/09). Nur wenn der Erwerber sämtliche Unterlagen und den ursprünglichen Lizenzvertrag vorlegen könne, komme er seiner Verpflichtung einer lückenlosen Darstellung der Rechtekette nach.
  11. Veranstaltungshinweise
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