Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

Teil der Reihe: Juni/Juli 2012

  1. Stifter-Helfen.de: Gratis-Software für Newsletter-Versand
    Nun ist auch die Newsletter Software CleverReach, mit der professionelle E-Mails online erstellt und versandt werden, als Spende über www.stifter-helfen.de für gemeinnützige Organisationen erhältlich. Durch Statistiken kann der Erfolg ausgewertet werden. Kapazität: bis zu 4.000 E-Mails pro Monat und bis zu 1.000 Empfänger. Interessierte Organisationen müssen sich dazu auf www.stifter-helfen.de registrieren.
  2. Wettbewerb Sozialkampagne der BFS bis 31.10.2012
    Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sowie ihre Agenturen können Preise der Bank für Sozialwirtschaft in Höhe von 10.000,- Euro (1. Preis), 5.000,- Euro (2. Preis) und 3.000,- Euro (3. Preis) für innovative und aufmerksamkeitsstarke Werbekampagnen zu sozialen Fragestellungen gewinnen, www.sozialbank.de
  3. EU-Betriebskostenzuschüsse für Kultur-, Bürgerschaftliche – und Jugend-Arbeit
    Gemeinnützige Einrichtungen, die z.B. im Kulturbereich oder der Bürger- und Jugendarbeit tätig sind, können ihre Arbeit durch Betriebskostenzuschüsse fördern lassen, wenn europäische Themen und Ziele aufgegriffen werden, die Einrichtungen europäisch vernetzt und so aufgestellt sind, dass geografisch mehrere europäische Länder abgedeckt sind. Einreichfristen im Herbst 2012. Betriebskostenzuschüsse werden in den EU-Programmen KULTUR (Aktion 2), EUROPA FÜR BÜRGERINNEN UND BÜRGER (Aktion 2) sowie JUGEND IN AKTION (Aktion 4) gewährt.
    Näheres siehe die Webseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur EACEA.
  4. DEUTSCHLAND RUNDET AUF: Erstes Spendenprojekt finanziert
    Seit dem 1. März haben Verbraucher in Deutschland bei Einkäufen fast 6 Millionen Mal Centbeträge aufgerundet. Insgesamt 245.000 Euro sind für 75 neue ELTERN-AGs zusammengekommen – kostenlose Kurse für Eltern in der Familienplanungsphase oder mit Kindern, die noch nicht in die Schule gehen. Auch andere Projekte können sich bewerben, www.deutschland-rundet-auf.de
  5. Ab 2013 strengere Entschädigungsgrenzen für Ehrenamtliche
    Die Finanzverwaltung will Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nur umsatzsteuerbefreien, wenn sie 50 Euro pro Tätigkeitsstunde und 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Vereine sollten die Tätigkeiten nach Stunden und Stundensatz dokumentieren, Quelle: www.dhpg.de
  6. BFH-Entscheidung zu Vereinsreisen und Steuern
    Haben Reisen keinen Bezug zu den Satzungszwecken, werden Einnahmen – dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Zuschüsse/Rabatte sind max. bis zu 40 Euro pro Person und Jahr möglich – jedoch unbegrenzt bei Reisen, die den Satzungszwecken dienen. Ein Chorvereins hatte für eine Reise teilweise die Kosten für Mitglieder und Chorleiter übernommen. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit, weil die Reise neben den Chorübungen überwiegend touristische Zwecke hatte, BFH, Beschluss vom 12.06.2012, I B 160/11.
  7. Ehrenamtsfreibetrag nur bei Vergütung
    Wird für geleistete steuerbegünstigte Tätigkeiten keine Vergütung von gemeinnützigen Vereinen/ Organisationen gewährt, entfällt die Inanspruchnahme des sog. Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG (ist Steuerfreibetragsregelung nicht „Steuerabzugsbetrag“) : BFH, Beschluss vom 25.4.2012, VIII B 202/11.
  8. Veranstaltungshinweise

Weitere Informationen und Termine zu unserem Lehrgang Praxis Fundraising unter http://ebw-muenchen.de/artikel/654/lehrgang-praxis-fundraising- ebw-muenchen.de/artikel/654/lehrgang-praxis-fundraising

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