Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

Teil der Reihe: Juni/Juli 2012

  1. Sabbatjahr im Ausland: Volunteers für Peace
    »Volunteers For Peace (VFP)« bietet Volunteerings von zwei- bis vierwöchigen Workcamps bis zu einem einjährigen Sabbatical. In den Projekten arbeiten Freiwillige aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen gemeinsam mit lokalen Non-Profit-Organisationen: www.vfp.org.
  2. Bedruckte Spendenbrief-Umschläge wirken stärker
    Im bedruckten Briefumschlag kommen Werbebotschaften an. So eine Studie von Nielsen Media Research. Haushalte erhalten pro Jahr durchschnittlich 645 Werbesendungen per Post. Der bedruckte Briefumschlag wurde gegenüber dem Standard-Umschlag von den Empfängern als höherwertig angesehen, besser erinnert und häufiger geöffnet und gelesen. Er weckte bei 36,8 Prozent der Adressaten Neugierde auf den Inhalt des Briefes. Empfänger bedruckter Umschläge erzählen eher die Inhalte der Werbebriefe weiter. Dazu gilt, Post ist 6mal wirksamer als Email: 60,3 Prozent erinnerten sich an den Erhalt postalischer Werbesendungen, bei der E-Mail waren es nur 11,4 Prozent. Allerdings schätzen gerade Ältere Emails wegen der geringeren Umweltbelastung.
  3. Unterstützen Sie Ihr Partner-Unternehmen bei der Bewerbung um den CSR-Preis (bis 23. November)
    Unternehmen können sich für den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben, der ökonomisch, ökologisch und sozial verträgliche Unternehmensführung honoriert: www.csr-preis-bund.de (Ergebnisse der Expertenumfrage „Verbreitung, Entwicklung und Erfolgsfaktoren von Corporate Social Responsibility (CSR)“: www.csr-preis-bund.de/presse.html
  4. Bürgerstiftungsfinder
    Die Datenbank „Bürgerstiftungsfinder“ der Aktiven Bürgerschaft e.V. führt Interessierte zu Bürgerstiftungen. 85 Prozent der Bürgerstiftungen veröffentlichen hier auch ihre wesentlichen Finanzdaten: www.aktive-buergerschaft.de/buergerstiftungen/hintergrundwissen/buergerstiftungsfinder
  5. Preis für Alkoholprävention (bis 14. Januar 2013)
    Der Bundeswettbewerb „Alkoholprävention im öffentlichen Raum“ lobt insgesamt 70 000 Euro aus. Eingeladen sind Städte, Kreise und Gemeinden, Kommunalverbände und Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden: www.difu.de/presse/2012-09-25/gute-beispiele-fuer-die-alkoholpraevention-im-oeffentlichen.html.
  6. Förderung arbeitsplatzorientierter Alphabetisierung
    Etwa 2,3 Millionen Menschen in Deutschland können zwar einzelne Wörter lesend verstehen oder schreiben, nicht jedoch ganze Sätze. Insgesamt sind damit mehr als 4 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland von Analphabetismus betroffen. Deutlich höher als bislang vermutet ist die Zahl der funktionalen Analphabeten: Etwa 7,5 Millionen beziehungsweise 14 Prozent der erwerbsfähigen Deutschen können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch zusammenhängende, auch kürzere Texte wie zum Beispiel eine schriftliche Arbeitsanweisung verstehen. Eine angemessene Form der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist beim funktionalen Analphabetismus nicht möglich. Fehlerhaftes Schreiben auch bei gebräuchlichen Worten betrifft laut der Studie rund 21 Millionen Menschen in Deutschland beziehungsweise knapp 40 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung.
    Darauf bezieht sich das neue Förderprogramm „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
    - Konzepte und Maßnahmen zur arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung
    - Beratungs- und Schulungsangebote für Akteure der Arbeitswelt und im Alltag der Betroffenen
    - Fortbildungsangebote für Trainerinnen und Trainer sowie Dozentinnen und Dozenten in Bildungsmaßnahmen.
    siehe: www.bmbf.bund.de/foerderungen/17720.php
  7. EU-Förderung zum Lebenslangen Lernen mit Skizzenberatung
    Der Aufruf bietet Fördermöglichkeiten für Bildungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Einrichtungen, die im weitesten Sinne im Bildungsbereich tätig sind. Die wichtigsten Einreichfristen liegen im Januar/Februar 2013: www.ec.europa.eu/education/llp/official-documents-on-the-llp_de.htm
    Für dezentrale Aktionen zuständig: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/national_en.htm
    Niederschwellige Möglichkeiten für die europäische Projektzusammenarbeit bieten die Partnerschaftsprojekte (dezentrale Aktionen), wie sie bspw. in Grundtvig (Erwachsenenbildung) oder Leonardo da Vinci (berufliche Aus- und Weiterbildung) angeboten werden. Gute Projekte zum Einstieg sind zudem die Austauschprojekte, die im Bereich Mobilität beantragt werden können.
    Förderprioritäten: www.na-bibb.de/service/presse/news/pll_2013.html.
    Für Antragsteller, die zum ersten Mal einen Antrag stellen oder für jene, die abgelehnt wurden, bietet die NA beim BIBB eine sog. „Projektskizzenberatung“ an.
  8. Bildungsstätten protestieren gegen Umsatzsteuerpflicht
    Bisher waren Bildungsanbieter wie z.B. Volkshochschulen von der Umsatzsteuer befreit. Nach einem Gesetzentwurf sollen ab dem nächsten Jahr aber nur noch solche Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer entlastet sein, die „spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten“ vermitteln, während Angebote, die der „reinen Freizeitgestaltung“ dienen, von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen. Das Abgrenzungskriterium „Freizeitgestaltung“ in der geplanten Novelle ist nach Ansicht des AdB gänzlich ungeeignet, weil es einem modernen, ganzheitlichen Bildungsverständnis widerspricht. Protestiert haben:
    - Deutscher Volkshochschulverband
    - Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben
    - Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
    - Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
    - Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum
    www.adb.de/dokumente/2012_Stellungnahme_UStG.pdf.
  9. Geplante Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht (1. Januar 2013)
    Der Übungsleiterfreibetrag soll auf 2.400 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag auf 750 Euro angehoben werden. Übungsleitertätigkeiten sind nebenberufliche Tätigkeiten für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts beispielsweise als Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten sowie künstlerische Tätigkeiten, die Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten. Die „Ehrenamtspauschale“ kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst oder Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern.
    Eine Wiederbeschaffungsrücklage kann für Ersatzinvestitionen, z.B. Kauf von Fahrzeugen, durch einen Betrag in Höhe der üblichen steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) der Rücklage zugeführt werden. Wenn höhere Beträge geplant sind, ist die Notwendigkeit hierfür darzulegen.
    Künftig können freie Rücklagen, die noch nicht gebildet wurden, noch zwei Jahre nachträglich eingestellt werden. Wird bei Überprüfungen festgestellt, dass gebildete Rücklagen noch nicht verwendet wurden, muss nach Fristsetzung durch das FA diese Kapitalreserve innerhalb eines weiteren möglichen Zeitraums von allenfalls zwei Jahren verwendet werden.
    Die Frist für die zeitnahe Mittelverwendung soll um ein Jahr verlängern werden. Statt im Folgejahr müssen die Mittel dann erst im übernächsten Kalenderjahr verwendet werden.
    Auch solche Körperschaften können Zuwendungsbestätigungen ausstellen, die noch keinen Freistellungsbescheid oder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erhalten haben.
    Die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern oder Mitglieder von Vereinsorgangen soll auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt.
  10. Nachweis bei Geldspenden bis zu 200 Euro wird vereinfacht
    Bei sog. Kleinspenden bis zu 200 Euro genügt künftig als Nachweis ein Kontoauszug, wenn sich hieraus der Name, die Kontonummer oder ein sonstiges Identifikationsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, Buchungstag sowie der Nachweis der Zahlungsausführung erkennen lässt. Das vereinfacht Spendenaufrufe. Sie können künftig z. B. per Internet (Spendenaufruf auf der Webseite oder E-Mail) erfolgen, weil kein Papierbeleg des Spendenempfängers mehr beigefügt werden muss.
  11. Spenden: Neues Muster für Sammelbescheinigungen (ab 1. Januar 2013 verpflichtend)
    Werden im Lauf eines Jahres mehrere Spenden oder Beitragszahlungen geleistet, können auch Sammelbestätigungen ausgestellt werden, d. h., die Bestätigung mehrerer Zuwendungen erfolgt in einer förmlichen Zuwendungsbestätigung: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2012-08-30-zuwendungsbestaetigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
    Alle Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinungen) sind jetzt auch über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung verfügbar: www.formulare-bfinv.de/ unter „Steuerformulare“ im Bereich „Gemeinnützigkeit“. Die Vordrucke können dort online ausgefüllt und als PDF-Dokument gespeichert werden.
  12. Steuersatz auf Leistungen gemeinnütziger Seminaranbieter
    Gemeinnützige Seminaranbieter durften nach einem neuen Urteil des BFH bis 2010 weder für die Beherbergung noch für die Beköstigung den ermäßigten Umsatz-Steuersatz anwenden. Dies ändert sich allerdings für den Besteuerungszeitraum ab 2010 durch die Neuregelung für den ermäßigten Steuersatz im Hotelgewerbe (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Gemeinnützige Seminaranbieter erbringen daher Leistungen, die drei gesonderten Regelungen unterliegen. Die Seminarveranstaltung selbst ist steuerfrei, die Beherbergung ist mit 7 % und das Mittagessen beim Seminar mit 19 % zu versteuern: BFH, Urteil vom 08.03.2012, Az.: V R 14/11
  13. Neuer Leitfaden zu Lebensmittelspenden
    Erläuterung der geltenden Rechtslage: www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/LeifadenWeitergabeLMSozEinrichtungen.pdf;jsessionid=E519740D6B2EE43857FC49F73B421D53.2_cid238?__blob=publicationFile
    Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
  14. Sparkassen – Bürgerkonto für jede Privatperson
    Die 423 Sparkassen in Deutschland verpflichten sich, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto – sprich: Bürgerkonto – einzurichten. Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Dabei bezahlen sie keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit. Schlichtersprüche zum Bürgerkonto werden von der Sparkasse als verbindlich anerkannt.
  15. Blockwahl des Vorstands erfordert Satzungsgrundlage
    Es besteht der vereinsrechtliche Grundsatz der Einzelwahl. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied eines mehrköpfigen Vorstands einzeln gewählt werden muss. Abweichende Wahlverfahren, die den Grundsatz der Einzelwahl verlassen, erfordern vor allem dann eine ausdrückliche Satzungsgrundlage, wenn das Stimm- bzw. Wahlrecht der Mitglieder eingeschränkt werden soll: Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2012, Az.: 25 W 78/11
  16. Spenden per Lastschrift im Internet muss weiterhin möglich bleiben!
    Der Deutsche Fundraising Verband plädiert für Übergangsregelungen für das Lastschriftverfahren im Internet in das geplante SEPA-Begleitgesetz. Ein Verzicht auf das derzeit beliebteste Zahlverfahren im Internet schon zu Februar 2014 würde für deutsche NGOs zu einem Einbruch der Online-Spendeneinnahmen führen. 90% der Internet-Spenden in Deutschland werden heute per Lastschrift ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt. Mit der geplanten Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens sind Lastschriften ohne „physikalische Unterschrift“ nicht mehr verfahrenskonform. Den Spenderinnen und Spendern stünde als Alternative nur noch das Ausdrucken, Unterschreiben und Zurückschicken des SEPA-Mandatsformulars oder der Umstieg auf andere, deutlich teurere Zahlungsverfahren (Kreditkarte, Paypal, etc.) zur Verfügung. Die Kreditwirtschaft ist aufgefordert, Alternativen zu entwickeln und Lastschriften (…) im Internet auch unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen.
  17. Veranstaltungshinweise

Weitere Informationen und Termine zu unserem Lehrgang Praxis Fundraising unter http://ebw-muenchen.de/artikel/654/lehrgang-praxis-fundraising- ebw-muenchen.de/artikel/654/lehrgang-praxis-fundraising

---