Evangelisches Bildungswerk München e.V.

März 2013

Aus der Geschäftsstelle

  1. multimedial und biografisch

Verantworten und Leiten

  1. Der Bundestag hat die Stärkung des Ehrenamtes beschlossen
  2. MünchnerStiftungsFrühling vom 15. bis 22.3.13
  3. Wettbewerb Integration durch Bildung (bis 30.4.13)
  4. Bayerischer Integrationspreis 2013 (bis 6.4.13)
  5. 30.000 Euro Preisgeld von der Dirk Nowitzki Stiftung (bis 5.4.13)
  6. Präventionspreis Alkohol und Jugendschutz (bis 29.3.13)
  7. Geld für Grünes: EU-Förderung für Umweltschutzprojekte (bis 25.6.13)
  8. Mitglieder- und Spenderverwaltungsprogramm als IT-Spende
  9. Die Kraft des Schwarms: Crowdfunding/Schwarmfinanzierung funktioniert
  10. Neue Pflichten: Minijobs ab 1.1.13 rentenversicherungspflichtig
  11. Mehr Geld: Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt ab 1.1.13 auf 450 Euro
  12. Steuernachweis leicht gemacht: Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 Euro genügt jetzt der Kontoauszug
  13. Versicherungsfall: OLG Hamm zu Haftpflichtversicherung Ehrenamtlicher im Verein
  14. Alles online: SEPA kommt am 1.2.14 – was tun?
  15. Veranstaltungshinweise

Medienpädagogik

  1. Toleranz zum Angucken – Comic- und Graphic-Novel-Wettbewerb des EPV
  2. Nix mit Schall und Rauch – weiter Klarnamenpflicht für Facebook-User in Deutschland
  3. Teile, aber richtig – Urheberrecht und Bild- und Videolinks bei Facebook
  4. Bald keinen (Stadt)Plan mehr? – Microsoft geht gegen Google-Maps vor

Kinder, Eltern, Schule

  1. KfW fördert Kita-Ausbau
  2. Veranstaltungshinweise

Gemeindearbeit, Religion, Spiritualität

  1. Ehrenamtspreis der ELKB 2013
  2. Veranstaltungshinweise

Ehrenamtliches Engagement

  1. Engagierte Ältere – neue Studie über Bürgerschaftliches Engagement veröffentlicht
  2. Engagement zahlt sich aus: Die Bayerische Ehrenamtskarte belohnt Einsatz mit Ermäßigungen
  3. Jetzt bewerben: Deutschland ehrt das Ehrenamt
  4. Besucher-Boom: Die 7. Münchner Freiwilligen Messe in Zahlen
  5. Neues Ehrenamtsstärkungsgesetz (teils rückwirkend ab 1.1.13)
  6. Veranstaltungshinweise

Gesundheit und Bewegung

  1. Tanztheater „Wohin des Wegs?“
  2. Veranstaltungen

Kultur, Begegnung, Reisen

  1. Neues für Entdecker: Auf „KulturGeschichtsPfaden“ durch München
  2. „Wünsche unter freiem Himmel“ – aktuelle Ausstellung der galerieGEDOKmuc
  3. Neuer Raum für Redner, Rezitierer und Romanschreiber
  4. Kunst-Förderpreis „Armut in der Stadt“ (bis 30.6.13)
  5. Veranstaltungshinweise

Liebe ebw-Interessierte,
wir sind dabei, unsere Homepage lebendiger zu gestalten. Seit kurzem finden Sie hier auch Interviews als Audiodatei. Wir befragen unsere Referentinnen und Referenten zu den Themen, die sie bei uns präsentieren. Vielleicht kommt Ihnen beim Hören der Wunsch, an einem der Seminare teilzunehmen und die Interviewten so auch persönlich kennenzulernen.
Neu ist die Rubrik Buch des Monats. Hier möchten wir ein Buch präsentieren, das ein Bildungserlebnis der besonderen Art beschert. Zurzeit beispielsweise der Katalog der Nofretete-Ausstellung in Berlin. Vielleicht besuchen Sie ja auch die Ausstellung. Bildung ist ein lebenslanger Prozess und Ausstellungen können zu biographischen Wegmarken werden.

Buch und Biografie – speziell zu diesem Thema haben wir noch mehr Neues zu vermelden: Noch druckfrisch, gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro, erhalten Sie bei uns „Der Pinienhügel trägt Abendrot.“ Eine Sammlung aus biographischen Texten, die in unseren „Zeitschreiber“-Kursen 2010 bis 2012 entstanden sind. Der Leser wird durch eine bunte Themenpalette getragen, er erfährt von Hoffnungen und Visionen, liest sich durch Begegnungen mit Menschen weiter durch Heimatgefühle, Höhen und Tiefen bis hin zum Schreiben selbst. Schmökern Sie hinein! Zunächst aber viel Spaß und Anregung bei der Lektüre unseres Newsletters.

 
Herzliche Grüße
 
Felix Leibrock

  1. Der Bundestag hat die Stärkung des Ehrenamtes beschlossen
    Das Gesetz hebt die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich an und baut bürokratische Hemmnisse ab. Auch die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 auf 720 Euro.
    In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz, das als weiteren wesentlichen Punkt Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche enthält, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Mehr Infos unter http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42760645_kw05_de_ehrenamt/
  2. MünchnerStiftungsFrühling vom 15. bis 22.3.13
    „München geht stiften!“ Erleben, wer wo für wen Gutes tut – das können Interessierte vom 15. bis 22. März 2013 auf dem MünchnerStiftungsFrühling. Rund 200 Stiftungen treten gemeinsam auf und präsentieren sich dem Fachpublikum sowie der Öffentlichkeit. Über die ganze Woche verteilt wird den Besuchern ein abwechslungsreiches, dezentrales Programm geboten. Zusätzliche „Themeninseln“ an zentralen Orten laden an vier Tagen zum Vertiefen von ausgewählten Stiftungsschwerpunkten ein: Kunst und Kultur, Soziales und Bildung, Umwelt und Internationales, Wissenschaft/Gesundheit und Sport.
    Mehr Infos unter http://muenchnerstiftungsfruehling.de
  3. Wettbewerb Integration durch Bildung (bis 30.4.13)
    Die Deloitte-Stiftung sucht Bildungsinitiativen, die jungen Menschen die Teilhabe an und die Integration in unsere/r Gesellschaft erleichtern – beispielsweise durch die Vermittlung fachlicher Kompetenzen, kulturellen Wissens und die aktive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen. Im Fokus stehen dabei Netzwerk- und Gemeinschaftsinitiativen, die Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine Beteiligung ermöglichen, indem sie zum Beispiel mit Schulen, lokalen Arbeitsagenturen, öffentlichen Weiterbildungsinstituten, Wirtschaftsunternehmen, Innungen, gemeinnützigen Migrantenorganisationen und kulturellen Institutionen kooperieren. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Zusätzlich ist auch in diesem Jahr wieder der Sonderpreis „Sprachförderung“ der Kutscheit Stiftung in Höhe von 20.000 Euro ausgeschrieben. www.hidden-movers.de.
  4. Bayerischer Integrationspreis 2013 (bis 6.4.13)
    Ausgezeichnet werden Personen oder Projekte/Beiträge für herausragende Bemühungen um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft und rechtmäßig hier leben. Gesucht werden in diesem Jahr mediale Beiträge und Konzepte, die verantwortungsbewusst für die Bedeutung der Integration sensibilisieren, aufklären und informieren und somit einen Beitrag zur Verständigung und zum Miteinander in Bayern leisten. Der Bayerische Integrationspreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Kontakt: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Bayerischer Integrationspreis 2013 – Referat V 4, Winzererstr. 9, 80797 München, Bayerischer-Integrationspreis@stmas.bayern.de.
  5. 30.000 Euro Preisgeld von der Dirk Nowitzki Stiftung (bis 5.4.13)
    Mit dem Preis würdigt die Stiftung das außergewöhnliche Engagement von Initiativen, Organisationen, Vereinen und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen durch Sport und Bewegung einen guten Start ins Leben ermöglichen. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die seit mindestens einem Jahr praktisch umgesetzt werden und langfristig angelegt sind. Bewerbungsschluss ist der 5. April 2013, www.dirk-nowitzki-stiftung.org.
  6. Präventionspreis Alkohol und Jugendschutz (bis 29.3.13)
    Der Preis unterteilt sich in zwei Einzelpreise: Einer wird für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol im Vereinsleben vergeben, der zweite bezieht sich auf modellhafte Konzepte zur Umsetzung. Beide Kategorien werden mit jeweils 1.000 EUR prämiert.
    Jugendschutz ist ein großes Thema in Ihrer Körperschaft? Sie haben ein Konzept zur Alkoholprävention entwickelt und erfolgreich umgesetzt? Unkonventionelle Ideen, Alkohol und Jugendschutz im Vereinsleben zu vereinbaren, sind bei Ihnen im Gespräch und warten nur darauf, umgesetzt zu werden? Sie haben überzeugende Antworten auf die Frage nach dem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Ihrer Vorbildrolle? Quelle: www.aktionswoche-alkohol.de / Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
  7. Geld für Grünes: EU-Förderung für Umweltschutzprojekte (bis 25.6.13)
    LIFE+ (L’Instrument Financier pour l’Environnement: Promouvoir L’ Union Soutenable) ist das europäische Förderprogramm im Umweltbereich. Mit Projekten im Bereich „Natur und biologische Vielfalt“ sollen natürliche Systeme und Lebensräume gefährdeter Arten geschützt und erhalten werden. Über den Bereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ werden Projekte zur Entwicklung innovativer umweltpolitischer Konzepte, Methoden und Instrumente gefördert. Die thematischen Schwerpunkte sind u.a. der Klimawandel, Wasser- und Luftqualität, Bodenschutz, Abfallbewirtschaftung und die städtische Umwelt. Projekte im Bereich „Information und Kommunikation“ dienen der Sensibilisierung für Umweltprobleme und der Verbreitung von Informationen hierzu. Zudem werden Schulungen und Sensibilisierungskampagnen im Bereich Waldbrandverhütung gefördert. Den aktuellen Aufruf finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission – Generaldirektion Umwelt. http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus2013/call/index.htm
    Da die jeweils zuständigen nationalen Behörden (http://ec.europa.eu/environment/life/countries/germany.html) die Vorauswahl der Projekte durchführen, sollen potentielle Antragsteller unbedingt die zuständigen Behörden kontaktieren, um Projektideen und politische Agenden aufeinander abzustimmen.
  8. Mitglieder- und Spenderverwaltungsprogramm als IT-Spende
    Adresspflege, Dokumentation, Spendenverwaltung, Dankesschreiben, Spendenquittungen, Beziehungspflege, Neuansprache, Aufgabenverwaltung oder Serviceanfragen – all das wird mit der FundraisingBox zentral verwaltet und ist von jedem Ort aus für alle Teammitglieder verfügbar. Ergänzt wird die Verwaltung durch individuelle Fundraising-Formulare. Für das FundraisingBox-Spendenprogramm sind alle gemeinnützigen Körperschaften förderberechtigt. Jede kann max. 1 Account erhalten. Die Laufzeit des Online-Service beträgt 24 Monate ab Aktivierung, die Verwaltungsgebühr liegt bei 58 Euro für die gesamte Laufzeit. Registrierung ist möglich auf: www.stifter-helfen.de.
  9. Die Kraft des Schwarms: Crowdfunding/Schwarmfinanzierung funktioniert
    Rund 6,6 Millionen Deutsche haben bereits soziale Projekte via Internet unterstützt. Das entspricht jedem achten Internetnutzer (12 Prozent), ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Weitere 22 Prozent wären grundsätzlich bereit, online für eine gute Sache Geld zu geben. Davon würden 45 Prozent Kleinstbeträge bis zu 5 Euro spenden. 27 Prozent würden sich ihr Engagement bis zu 20 Euro kosten lassen und 23 Prozent zwischen 20 und 50 Euro. 5 Prozent würden nach eigenem Bekunden sogar mehr als 50 Euro ausgeben. In Deutschland haben sich inzwischen eine Reihe von Crowdfunding-Plattformen wie Startnext, Betterplace oder Pling etabliert, die aber in der Internetbewertung nicht alle gleich gut abschneiden. Auf den Plattformen stellen die Initiatoren ihre jeweiligen Projekte vor und legen die angepeilte Finanzierungssumme fest. Neben sozialen Vorhaben werden kulturelle Projekte, wie zum Beispiel die Realisierung eines Films, und ungewöhnliche technische Erfindungen per Crowdfunding finanziert. Die Nutzer können einen beliebigen Betrag geben und erhalten dafür auf Wunsch ein geldwertes Dankeschön. Je nach Höhe der Unterstützung kann dieses Dankeschön mehrere Tausend Euro wert sein. Dabei kommt die Finanzierung nur zustande, wenn die vorher festgelegte Summe erreicht wird. Ist das nicht der Fall, erhalten die Unterstützer ihr Geld zurück und die Macher des Projektes gehen leer aus. Eine weitere Facette der Schwarmfinanzierung ist das Crowdinvesting. Dabei können sich Anleger mit kleinen Beträgen an Start-ups beteiligen. Quelle:BITKOM -Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. www.bitkom.org
  10. Neue Pflichten: Minijobs ab 1.1.13 rentenversicherungspflichtig
    Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf – so sie sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen. Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, so zahlt er einen Eigenbeitrag in Höhe von 17,55 Euro. Durch diese Zahlung kommen die Beschäftigten in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen versicherungspflichtigen Minijob können sie eine Absicherung bei Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten. Erwerben können sie auch Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehört man darüber hinaus zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis bei der Riester-Rente. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
  11. Mehr Geld: Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt ab 1.1.13 auf 450 Euro
    Rentner dürfen die Hinzuverdienstgrenze ausnahmsweise zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten. In zwei Monate dürfen Frührentner also jeweils 900 Euro verdienen, ohne dass das zu Rentenkürzungen führt. Achtung: Jegliche anderen Einnahmen werden hinzugerechnet, Die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze führt zu Rentenkürzungen.
  12. Steuernachweis leicht gemacht: Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 Euro genügt jetzt der Kontoauszug
    Mit Jahresbeginn wird der steuerliche Nachweis für Kleinspenden (sog. vereinfachter Zuwendungsnachweis) deutlich einfacher. Als Beleg genügt der Kontoauszug bzw. der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Denn angegeben werden müssen nur noch Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung – alles Angaben, die in der Regel auf einem Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking zu finden sind. Da der Beleg entfällt, muss aus der Überweisung auch nicht mehr die Steuerbefreiung des Empfängers oder der Verwendungszweck hervorgehen. Es genügt, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Zahlung auf das Konto des steuerbegünstigten Empfängers ging.
  13. Versicherungsfall: OLG Hamm zu Haftpflichtversicherung Ehrenamtlicher im Verein
    Das Mitglied eines Vereins führte als ehrenamtlicher Hausmeister am Dach der Tennishalle mit einem Bunsenbrenner Schweißarbeiten aus. Während der Arbeiten fing das Dach Feuer. Es entstand ein Schaden von 240.000 Euro. Die Feuerversicherung des Vereins regulierte ihn gegenüber dem Verein. Gleichzeitig nahm sie intern Regress gegen das verantwortliche Vereinsmitglied. Dieses wollte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese weigerte sich jedoch, zu zahlen. Das Gericht entschied, dass die Tätigkeit des Mitglieds als Hausmeister des Vereins eindeutig der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Damit konnte das Mitglied keine Deckung aus seiner Privathaftpflichtversicherung verlangen. Beschluss vom 03.08.2011 – I 20 W 18/11
  14. Alles online: SEPA kommt am 1.2.14 – was tun?
    Ab diesem Zeitpunkt ist der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich. Das heißt, Online-Banking wird Pflicht. SEPA heißt „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren dient dazu, den Zahlungsverkehr – vor allem auch den Lastschriftverkehr und die Überweisungen – innerhalb der EU einheitlich zu regeln. Prüfen Sie Ihre Satzung, die Beitragsordnung und die Aufnahmeformulare und passen Sie sie an. So kann eine Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sich nur aus der Satzung des Vereins ergeben. Ihre Körperschaft benötigt eine Gläubiger-ID. Die Bankdaten der Mitglieder müssen auf IBAN und BIC umgestellt werden. Für jedes Mitglied muss die Körperschaft eine Mandatsreferenz vergeben. Mit Ihrer Bank ist eine Inkassovereinbarung abzuschließen. Alt- und Neumitglieder müssen behutsam informiert werden. Die Gelegenheit sollte genutzt werden, den Beitragseinzug auf Grundlage einer Satzungsregelung nur noch per Lastschrifteinzug bei den Mitgliedern zu erheben.
  15. Veranstaltungen
  1. Toleranz zum Angucken – Comic- und Graphic-Novel-Wettbewerbung des EPV
    Keinen Grammy, aber immerhin einen „Gramic“ können die Teilnehmer des Comic- und Graphic-Novel-Wettbewerbs gewinnen, den der Evangelische Presseverband Bayern ausgerufen hat. Bis zum 26. April können kleine und größere Nachwuchskünstler und Profis ihre Bildgeschichten, Konzeptskizzen oder fertigen Bücher zum Thema „Toleranz“ beim EPV einreichen. Den Siegern der drei Teilnehmerkategorien winken Preisgelder in Gesamthöhe von 5.000 € und Aufnahme ihres Werkes in eine Wanderaustellung.
    www.gramic.de
  2. Nix mit Schall und Rauch – weiter Klarnamenpflicht für Facebook-User in Deutschland
    Wo Marlies Mustermann drauf steht, soll auch weiterhin Marlies Mustermann drin sein, zumindest wenn es nach Facebook und dem Verwaltungsgericht Schleswig geht.
    Dieses urteilte im Februar, dass Facebook an seiner Klarnamen-Forderung festhalten darf, mit der Begründung, dass für den Datenschutz die europäische Niederlassung in Irland zuständig sei. So berichtete es z.B. die Zeit am 15.2.13 (www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-02/facebook-weichert-klarnamen)
    Irisches Recht kennt keinen Anspruch auf pseudonymes Auftreten in sozialen Netzwerken, anders als das deutsche Telemediengesetz (§13, 6).
    www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html
  3. Teile, aber richtig – Urheberrecht und Bild- und Videolinks bei Facebook
    Anfang Januar wurde erstmals ein Facebook-Nutzer in Deutschland abgemahnt, weil er einen Link mit Vorschau-Film zum Clip auf Facebook gepostet hatte. Ein solches Vorgehen stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. Youtube erstellt diesen Thumbnail/die Miniatur allerdings automatisch. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen und trotzdem weiter Links teilen möchte, kann das Vorschau-Bild manuell ausschalten.
    Eine anschauliche, gut verständliche Anleitung dazu finden Sie unter: blog.schwindt-pr.com/2013/01/07/vorschau-facebook-bearbeiten/
  4. Bald keinen (Stadt)Plan mehr? – Microsoft geht gegen GoogleMaps vor.
    Wie das IT-Online Magazin golem.de am 9. März 2013 berichtet, könnte es aufgrund eines Patentstreits zwischen Google und Microsoft möglicherweise zu einer Sperrung von GoogleMaps in Deutschland kommen. Der Fall werde aktuell vor dem Landgericht München verhandelt (http://www.golem.de/news/google-vs-microsoft-google-maps-droht-sperre-in-deutschland-1303-98086.html.)
    Alternativen zu GoogleMaps bietet das Open-Source-Project „OpenStreetMap“.
    Diese Karten sind nicht nur kostenlos einsehbar (wie GoogleMaps), sondern als lizenzfreie Produkte dürfen Sie diese auch mit entsprechender Quellenangabe beliebig weiterverwenden. Das heißt, OpenStreetMap-Karten dürfen in die eigene Präsentation oder Webseite eingebunden werden, ohne dass dadurch eine Urheberrechtsverletzung entsteht. (www.openstreetmap.de.)
    Karten-Tipp für umweltbewusste Münchner. Über das Portal der Stadt München gelangt man zu einem Routenplaner speziell für Fahrradstrecken in der Münchner Innenstadt: www.muenchen.de/verkehr/elektronische-auskunft/fahrrad-routenplaner.html
  1. KfW fördert Kita-Ausbau
    Im Auftrag des Bundes fördert die KfW Investitionen an Gebäuden, die als Kindertagesstätten oder als Räumlichkeiten für die Kindertagespflege genutzt werden und die Betreuungsplätze für Kinder in den ersten drei Lebensjahren schaffen oder sichern. Die Förderung ist gedacht für Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Privatpersonen und Unternehmen, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen tätig sind. Ebenso für private Investoren im Rahmen von ÖPP-Modellen (Öffentlich-Private Partnerschaften) und kommunale Unternehmen.
    Die Förderung erfolgt durch Kredite mit folgenden Konditionen: Besonders attraktiver Zinssatz mit 10 Jahren Zinsbindung. Bis zu 50.000 Euro pro Platz, 100 % Finanzierung. Langfristig: bis zu 30 Jahre Laufzeit. Flexibel: bis zu fünf tilgungsfreie Jahre. Info: www.kfw.de
  2. Veranstaltungshinweise
  1. Ehrenamtspreis der ELKB 2013
    Im Jahr der Toleranz in der Lutherdekade steht der Ehrenamtspreis 2013 unter dem Thema Migration.
    Es sollen kirchliche Projekte mit und für Menschen mit Migrationshintergrund gewürdigt werden.
    Dabei können unterschiedliche Facetten zum Ausdruck kommen:
    - Migration als Thema im ländlichen und städtischen Raum
    - Konzepte und Strategien für Kirchengemeinden zur Integration von Zuwanderern
    - Fördermaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund
    - Initiativen für Vielfalt und Toleranz
    - Kontakte zu christlichen Kirchen fremder Herkunft und Sprache
    Vorschläge können bis zum 31. Mai 2013 eingereicht werden.
    Mehr Infos unter www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de/index.php?id=79
  2. Veranstaltungen
  1. Neue Studie über Bürgerschaftliches Engagement und Alter: Ältere Menschen engagieren sich!
    Das Institut für Demoskopie Allenbach hat 2013 für den Generali Zukunftsfonds 4.197 Personen im Alter von 65 bis 85 Jahren im Rahmen einer Altersstudie über die Bedeutung der älteren Generation für die Gesellschaft befragt. Die Ergebnisse präsentieren uns ausgeglichene, aktive und sozial vernetzte ältere Menschen. Die 65- bis 85-Jährigen engagieren sich in großem Maße unhttp://ebw-muenchen.de/artikel/1636/ehrenamtliches-engagementd legen Wert auf Selbständigkeit. Mit der Vermittlung dieser Lebensrealität der älteren Menschen in Deutschland will die Studie dazu beitragen, das Verständnis für ältere Menschen mit ihren Erwartungen und Einstellungen zu fördern.
    Weitere Informationen unter www.generali-altersstudie.de/online/portal/gdinternet/altersstudie/content/815252/831010
  2. Engagement zahlt sich aus: Die Bayerische Ehrenamtskarte belohnt Einsatz mit Ermässigungen
    Freiwillig Engagierte, die sich mehr als fünf Stunden pro Woche und mindestens seit zwei Jahren aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement engagieren, können die Ehrenamtskarte bekommen. Mit diesem „Ausweis“, wollen Städte und Landkreise den Freiwilligen Anerkennung zollen. Die Bayerische Ehrenamtskarte berechtigt zum Beispiel zum vergünstigen Eintritt in verschiedenen Freizeiteinrichtungen und regionalen wie überregionalen Museen. Wo genau dies möglich ist, das erfahren die Ehrenamtlichen bei den Landratsämtern und Verwaltungen der teilnehmenden kreisfreien Städte, wo die Karte auch beantragt werden kann. Infos unter www.ehrenamtskarte.bayern.de
  3. Jetzt bewerben: Deutschland ehrt das Ehrenamt
    Unter dem Motto „Engagiert vor Ort: mitreden, mitmachen, mitgestalten!“ wird dieses Jahr wieder der deutsche Bürgerpreis verliehen. Bewerben oder vorgeschlagen werden können sich freiwillig engagierte Personen, Projekte und Unternehmer, die die Mitmachkultur in den Kommunen stärken und so die Lebensqualität vor Ort verbessern.
    Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, deren Engagement von einem gemeinschaftlichen und demokratischen Prinzip geprägt ist. Mit der Vergabe von Deutschlands größtem bundesweiten Ehrenamtspreis sind Preisgelder im Wert von insgesamt rund 310.000 Euro verbunden. Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2013 auf www.deutscher-buergerpreis.de eingereicht werden.
  4. Besucher-Boom: 7. Münchner Freiwilligen Messe – in Zahlen
    Am Sonntag, 27. Januar 2013 fand die 7. Münchner Freiwilligen Messe mit einem neuen Rekord statt: 5.643 Besucherinnen und Besucher informierten sich im Gasteig über die Möglichkeiten eines freiwilligen Engagements. Das ebw – wie jedes Jahr mit dabei – führte mehr als 180 Beratungsgespräche, auch ein Rekord!
    Weitere Informationen unter http://www.foebe-muenchen.de/?MAIN_ID=11
  5. Neues Ehrenamtsstärkungsgesetz (teils rückwirkend ab 1.1.13)
    Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften vor allem im Bereich Steuern und Haftung (Quelle: Bundesministerium der Finanzen):
    Die „Übungsleiterpauschale“ wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben und die „Ehrenamtspauschale“ von 500 Euro auf 720 Euro. Zahlungen an Ehrenamtliche sind bis zu dieser Höhe nicht steuer- oder sozialversicherungspflichtig. Die Pauschalen dürfen aber nur auf rechtlicher Grundlage (Vertrag oder Vorstandsbeschluss im Rahmen der Satzung) gewährt werden, sonst könnten die erhöhten Vergütungen bei (Vorstands-)Mitgliedern als verdeckte Gewinnausschüttung, bei Dritten als unentgeltliche Zuwendung gewertet werden – was zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen könnte. Auch Zuwendungsbestätigungen aufgrund einer Rückspende der Pauschalen sind nur bei einem vertraglich geregelten Anspruch zulässig.
    Freibeträge und Minijob können wie bisher kombiniert werden. Wird eine monatliche Vergütung bezahlt, die über den Freibeträgen liegt, kann zunächst die Grenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) ausgenutzt werden. Künftig können so beim Übungsleiterfreibetrag bis zu 650 Euro (450 Euro Minijob plus 200 Euro Übungsleiterfreibetrag) bezahlt werden, ohne dass die Minijob-Grenze überschritten wird. Beim Ehrenamtsfreibetrag sind es entsprechend 510 Euro.
    Angehoben wurden auch die sozialversicherungsrechtlichen Freigrenzen. Bei Sozialhilfe- und ALG-Empfängern werden also die erhöhten Freibeträge berücksichtigt.
    Übungsleitertätigkeiten sind nebenberufliche Tätigkeiten für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts beispielsweise als Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten sowie künstlerische Tätigkeiten, die Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten. Die „Ehrenamtspauschale“ kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst oder Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern.
    Steuerbegünstigte Körperschaften müssen ihre Mittel – z.B. Spenden – zeitnah verwenden und zwar bisher bis zum Ablauf des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres. Diese Frist wurde nun um ein Jahr verlängert. In der Praxis gewährte das Finanzamt im Einzelfall oft noch längere Fristen.
    Auch steuerbegünstigte Organisationen können eine „Rücklage für Wiederbeschaffung“ bilden, also z.B. Mittel in Höhe der jährlichen Abschreibung (gem. der amtlichen AfA-Tabellen) zurücklegen, um einen alten PKW durch einen neuen oder größeren zu ersetzen. Dazu können sie das nicht ausgeschöpfte Potential, das sie in einem Jahr in die „freie Rücklage“ hätten einstellen können, in den folgenden zwei Jahren ausschöpfen. Die Obergrenzen für die Bildung freier Rücklagen sind: 10% der Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich / ein Drittel des Überschusses aus Vermögensverwaltung / 10% der Überschüsse/Gewinne aus Zweckbetrieben / 10% der Überschüsse/Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Die Mittelverwendungsrechnung in den zwei Jahren ist nach jedem Haushaltsjahr getrennt darzustellen. Alle zweckgebundenen Rücklagen sind aufzulösen, wenn der Grund für die Rücklagenbildung entfallen ist.
    Ins Bürgerliche Gesetzbuch soll eine Regelung eingeführt werden, die die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern oder Mitgliedern von Vereinsorganen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, und zwar nicht nur für ehrenamtlich Tätige, sondern (wenn die Satzung eine Bezahlung ausdrücklich erlaubt) auch für bezahlte, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt.
    Gemeinnützige Organisationen können nun andere gemeinnützige Organisationen leichter mit Kapital unterstützen, denn dies war bisher nur in begrenztem Umfang möglich. Die Neuregelung erleichtert die Ausgründung von gGmbHs.
    Die Umsatzgrenze, bis zu der sportliche Veranstaltungen steuerfrei sind, wird um 10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben.
  6. Veranstaltungshinweise
  1. Tanztheater „Wohin des Wegs?“
    Künstlerischer Tanz tut auch Menschen fortgeschrittenen Alters gut. Er verbessert Beweglichkeit, Stand- und Greifsicherheit, trainiert die Muskeln, fördert sämtliche Stoffwechselprozesse und hebt die Lebensfreude.
    Am HASTING Studio für zeitgenössischen Tanz, der ältesten Schule für modernen künstlerischen Tanz Münchens, wird diesen Erkenntnissen seit gut 2 ½ Jahren in besonderer Weise Rechnung getragen: Derzeit laufen dort die Vorbereitungen für das 7. Tanztheater-Projekt für »Damen und Herren jenseits der 60« der Reihe »Wohin des Wegs?«.
    »Wohin des Wegs?« startete 2010 als Pilotprojekt unter der Schirmherrschaft von Ivan Liška, dem Direktor des Bayerischen Staatsballetts, und hat sich aufgrund des großen Zuspruchs als fortlaufende Projektreihe etabliert. Weitere Infos finden Sie unter www.hasting-tanz-studio.de.
  2. Veranstaltungshinweise
  1. Neues für Entdecker: Auf „KulturGeschichtsPfaden“ durch München
    Die KulturGeschichtsPfade der Landeshauptstadt München sind Rundgänge entlang historisch bedeutsamer Orte und Ereignisse in Münchner Stadtvierteln (nach Stadtbezirken gegliedert).
    Münchnerinnen und Münchner und natürlich Auswärtige können mit den KulturGeschichtsPfaden lokale Besonderheiten der Stadtgeschichte entdecken, die zu bedeutenden Bauwerken, geschichtsträchtigen Plätzen und Wohnungen oder Wirkungsstätten bemerkenswerter Persönlichkeiten des jeweiligen Bezirks führen.
    Jeder KulturGeschichtsPfad ist als Broschüre erhältlich und im Internet abrufbar unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kulturreferat/Stadtgeschichte/Kulturgeschichtspfade.html
  2. „Wünsche unter freiem Himmel“ – aktuelle Ausstellung der galerieGEDOKmuc
    Unter dem Titel „Wünsche unter freiem Himmel“ stellt die Künstlerin Sabine Jörg vom 14. bis 28.3.13 in der Elisabethstr. 13/Rgb. fotografische Portraits von Passanten aus, die sie zusammen mit ihren ganz persönlichen, berührenden Wünschen präsentiert.

Weitere Informationen unter www.gedok-muenchen.de

  1. Neuer Raum für Redner, Rezitierer und Romanschreiber – in Haidhausen eröffnet die „Literaturbox 1“
    Die Haidhauser Literaturbox 1 im KIM KINO, Kulturzentrum Einstein, ist eine neue Bühne für Leute, die eigene Texte oder Fundstücke, Prosa, Lyrik, Experimentelles, Theatralisches vortragen wollen. Jeden zweiten Samstag im Monat treten zwei Autorinnen und Autoren pro Abend auf und lesen eigene Texte. Kurze Spontantexte können ohne Anmeldung vorgetragen werden, maximal 10 Minuten insgesamt.
    Ein Special: Wer sein Romanprojekt vorstellen möchte, melde sich bitte per Email mit Exposé/Inhaltsangabe und Textproben.
    Das aktuelle Programm finden Sie in den www.literaturseiten-muenchen.de am 2. Samstag jeden Monats. Alle Bewerbungen mit Textproben – max. 20 Normseiten – an Petra Lang.
    Eintritt: 5,00 Euro
  2. Kunst-Förderpreis „Armut in der Stadt“ (bis 30.6.13)
    „Jeder Fünfte. Armut in der Stadt.“ ist das Thema der Auslobung faktor kunst 2013. Für die Umsetzung eines partizipatorischen Kunstprojekts mit Veränderungspotential stellt die Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft bis zu 200.000 Euro bereit. Die Stiftung sucht Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater und spartenübergreifend arbeitende Künstler/-innen in Kooperation mit Partnern aus sozialen und/oder kulturellen Einrichtungen, die im Themenfeld „Armut in der Stadt“ arbeiten wollen und Menschen aus finanziell schwachen Milieus aktiv in ihre Projekte einbeziehen. Sie wird in diesem Jahr ein Projekt auszeichnen, das sie 2014 als Kooperationspartnerin bei der Umsetzung unterstützt und begleitet. Parallel entwickelt die Stiftung Veranstaltungsformate, die das Auslobungsthema flankieren und den interdisziplinären Dialog fördern. Von besonderem Interesse sind Konzepte mit einem Fokus auf Armut in Familien. Quelle: montag-stiftungen.de
  3. Veranstaltungshinweise

Näheres zu diesen und allen weiteren Seminaren finden Sie unter der Rubrik „Veranstaltungen“.

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