Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Medienpädagogik

Teil der Reihe: Juni/Juli 2012

  1. Toleranz zum Angucken – Comic- und Graphic-Novel-Wettbewerbung des EPV
    Keinen Grammy, aber immerhin einen „Gramic“ können die Teilnehmer des Comic- und Graphic-Novel-Wettbewerbs gewinnen, den der Evangelische Presseverband Bayern ausgerufen hat. Bis zum 26. April können kleine und größere Nachwuchskünstler und Profis ihre Bildgeschichten, Konzeptskizzen oder fertigen Bücher zum Thema „Toleranz“ beim EPV einreichen. Den Siegern der drei Teilnehmerkategorien winken Preisgelder in Gesamthöhe von 5.000 € und Aufnahme ihres Werkes in eine Wanderaustellung.
    www.gramic.de
  2. Nix mit Schall und Rauch – weiter Klarnamenpflicht für Facebook-User in Deutschland
    Wo Marlies Mustermann drauf steht, soll auch weiterhin Marlies Mustermann drin sein, zumindest wenn es nach Facebook und dem Verwaltungsgericht Schleswig geht.
    Dieses urteilte im Februar, dass Facebook an seiner Klarnamen-Forderung festhalten darf, mit der Begründung, dass für den Datenschutz die europäische Niederlassung in Irland zuständig sei. So berichtete es z.B. die Zeit am 15.2.13 (www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-02/facebook-weichert-klarnamen)
    Irisches Recht kennt keinen Anspruch auf pseudonymes Auftreten in sozialen Netzwerken, anders als das deutsche Telemediengesetz (§13, 6).
    www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html
  3. Teile, aber richtig – Urheberrecht und Bild- und Videolinks bei Facebook
    Anfang Januar wurde erstmals ein Facebook-Nutzer in Deutschland abgemahnt, weil er einen Link mit Vorschau-Film zum Clip auf Facebook gepostet hatte. Ein solches Vorgehen stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. Youtube erstellt diesen Thumbnail/die Miniatur allerdings automatisch. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen und trotzdem weiter Links teilen möchte, kann das Vorschau-Bild manuell ausschalten.
    Eine anschauliche, gut verständliche Anleitung dazu finden Sie unter: blog.schwindt-pr.com/2013/01/07/vorschau-facebook-bearbeiten/
  4. Bald keinen (Stadt)Plan mehr? – Microsoft geht gegen GoogleMaps vor.
    Wie das IT-Online Magazin golem.de am 9. März 2013 berichtet, könnte es aufgrund eines Patentstreits zwischen Google und Microsoft möglicherweise zu einer Sperrung von GoogleMaps in Deutschland kommen. Der Fall werde aktuell vor dem Landgericht München verhandelt (http://www.golem.de/news/google-vs-microsoft-google-maps-droht-sperre-in-deutschland-1303-98086.html.)
    Alternativen zu GoogleMaps bietet das Open-Source-Project „OpenStreetMap“.
    Diese Karten sind nicht nur kostenlos einsehbar (wie GoogleMaps), sondern als lizenzfreie Produkte dürfen Sie diese auch mit entsprechender Quellenangabe beliebig weiterverwenden. Das heißt, OpenStreetMap-Karten dürfen in die eigene Präsentation oder Webseite eingebunden werden, ohne dass dadurch eine Urheberrechtsverletzung entsteht. (www.openstreetmap.de.)
    Karten-Tipp für umweltbewusste Münchner. Über das Portal der Stadt München gelangt man zu einem Routenplaner speziell für Fahrradstrecken in der Münchner Innenstadt: www.muenchen.de/verkehr/elektronische-auskunft/fahrrad-routenplaner.html
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