Evangelisches Bildungswerk München e.V.

April 2013

Verantworten und Leiten

  1. Bosch belohnt „Ideen fürs Alter“: Bewerben für den Deutschen Alterspreis (bis 12.5.13)
  2. 200 000 Euro für Armut in der Stadt. Förderpreis für Kunstprojekte (bis 30.6.13)
  3. EU-Projektförderung „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (bis 3.6.13)
  4. EU-Projektförderung „Jugend in Aktion“ (bis 27.6.13)
  5. Verbinden und fördern lassen: BMI unterstützt Vernetzung von Migrantenorganisationen
  6. Grillen für den guten Zweck: Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln
  7. Engagiert und abgesichert: Berufsunfallversicherung Ehrenamtlicher für nur 2,73 Euro/ Jahr
  8. „Korrekte Empfängnis“: Wann Spendenempfänger haften
  9. Völlig „Los-gelöst“?: Wann Tombola und Lotterie genehmigungsfrei sind
  10. Steuer-Tipp I: Besteuerung von Sponsoring-Einnahmen
  11. Steuer-Tipp II: Besteuerung von Altmaterialsammlungen
  12. Steuer-Tipp III: Besteuerung von Werbemobilen
  13. Steuer-Tipp IV: Besteuerung von Leistungs- oder Sachspenden aus Betriebsvermögen
  14. Forum für Fundraiser: 5.Fundraisingtag in München
  15. Beratung und Bares: Startsocial unterstützt Start sozialer Projekte
  16. Veranstaltungshinweise

Medienpädagogik

  1. Teilhabe und Teilnahme dank Twitter – virtuell dabei sein beim Kirchentag 2013
  2. Kirchentag-Helferlein fürs Handy: Programminfos und –orte finden mit der Kirchentag-App
  3. Filmtipp: „Mensch 2.0 – Evolution in unserer Hand“

Kinder, Eltern, Schule

  1. Geld für Grünes und Gesundes
  2. Lese-Lust – Deutscher Vorlesepreis honoriert Vorlese-Projekte
  3. „Ist das noch normal?“ – Fachtag Legasthenie & Dyskalkulie am 15. Juni 2013

Gemeindearbeit, Religion, Spiritualität

  1. Das Ehrenamt ehren: Ehrenamtspreis 2013 der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
  2. Fundraising leicht(er) gemacht: Arbeitsordner speziell für Kirche und Diakonie
  3. Veranstaltungshinweise

Ehrenamtliches Engagement

  1. Profi-Programm – kostenlos und auch für Kleine
  2. BaS impulse: Neue Reihe
  3. Versicherungen im Ehrenamt – kostenlose Information
  4. DZA-Report Altersdaten »Aktives Altern: Erwerbsarbeit und freiwilliges Engagement«
  5. Veranstaltungshinweise

Gesundheit und Bewegung

  1. Vernetztes Tanzen: Einladung in Arbeitskreise des Bundesverbands Seniorentanz
  2. Veranstaltungshinweise

Kultur, Begegnung, Reisen

  1. Kino mal anders – Ausstellung trifft Filmfestival beim „Kino der Kunst“
  2. Black Box
  3. Veranstaltungshinweise

  1. Bosch belohnt „Ideen fürs Alter“: Bewerben für den Deutschen Alterspreis (bis 12.5.13)
    Der mit 120.000 Euro dotierte Preis wird für die besten Ideen im Alter und fürs Alter verliehen. Gesucht werden Initiativen, mit denen engagierte Menschen die Altersgrenzen auflösen und die besondere Qualität der Lebensphase Alter herausstellen (www.bosch-stiftung.de).
  2. 200 000 Euro für Armut in der Stadt: Förderpreis für Kunstprojekte (bis 30.6.13)
    Der mit 200.000 Euro dotierte Förderpreis „faktor kunst 2013“ prämiert Kunstprojekte zum Thema Armut in der Stadt. Sie sollen insbesondere Armut in Familien sichtbar machen und Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen künstlerisch einbinden. Das Preisgeld soll für die Realisierung des ausgewählten Projekts verwendet werden, das entweder neu konzipiert sein kann oder bestehende Vorhaben weiterentwickelt
    (www.montag-stiftungen.de).
  3. „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ EU-Projektförderung (bis 3.6.13)
    Damit soll ein größeres Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Europäische Union (EU) gefördert und das Zusammenwachsen Europas gestärkt werden durch Verankerung europarelevanter Themen auf lokaler Ebene. Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern sollen in Projekten und Veranstaltungen zusammenkommen und sich über die Arbeit der europäischen Institutionen und die gemeinsamen europäischen Werte austauschen. Im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Verbindungen werden Bürgerbegegnungen (Maßnahme 1.1) und die Bildung thematischer Netzwerke (Maßnahme 1.2) gefördert.
    Der Aktionsbereich 4 „Aktive europäische Erinnerung“ unterstützt Projekte zu dem Gedenken an die Opfer von Nationalsozialismus und Stalinismus. Gefördert werden Projekte, die sich mit der Erinnerungsarbeit von Gedenkstätten, Mahnmalen und Archiven befassen. Hier können Sie sich noch bis zum 3. Juni 2013 mit Ihren Projektvorschlägen bewerben. Die Zahl der teilnehmenden Länder und Organisationen fließt in die Bewertung mit ein.
    Einen Überblick zu allen Einreichfristen im Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finden Sie unter: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding/2013/index_en.php. Kriterien im zentralen Referenzdokument bei der Antragstellung finden sich unter http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/programme/programme_guide_de.php. Weitere Informationen über http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/programme/about_citizenship_de.php und über die deutsche Kontaktstelle (www.kontaktstelle-efbb.de/ziele-des-programms/). Bei der Partnersuche hilft die EfBB-Kontaktstelle (www.kontaktstelle-efbb.de/infos-service/partnersuche/).
  4. EU-Projektförderung „Jugend in Aktion“ (bis 27.6.13)
    Das Programm JUGEND IN AKTION unterstützt auch gemeinnützige Organisationen, in denen sich ehren- und hauptamtliche Fachkräfte für ihre Arbeit qualifizieren und vernetzen können. Politische Jugendorganisationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
    Es werden nur Projekte von europaweiter Relevanz gefördert, die sich thematisch auf das Europäische Jahr 2013 der Bürgerinnen und Bürger beziehen sowie auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014. Ziel ist es, mit den Projektvorhaben die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und die Entfaltung ihres Potenzials als aktive, verantwortungsbewusste europäische Bürger/-innen zu begünstigen. Die Projekte müssen im November/Dezember 2013 beginnen, die Projektlaufzeit beträgt mindestens 9 bis maximal 15 Monate. Die aktuelle Ausschreibung für „Informationsaktivitäten für junge Menschen und Jugendarbeiter“ (Aktion 4.5) finden Sie auf der Webseite http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2013/call_action_4_5_de.php und auf der Webseite www.jugend-in-aktion.de/aktionsbereiche/.
  5. Verbinden und fördern lassen: BMI unterstützt Vernetzung von Migrantenorganisationen
    Das Bundesministerium des Innern fördert ab 2013 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Projekte für Migrantenorganisationen zum Aufbau von Strukturen und zur Netzwerkbildung. In Frage kommen nur Organisationen, die über Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern verfügen. Zudem müssen sie sich etwa als eingetragener Verein institutionalisiert haben, über ihre eigene Herkunftsgruppe hinaus aktiv sein und zum Beispiel in die Aufnahmegesellschaft hineinwirken. Die Höhe der Förderung beträgt maximal jeweils 110.000 Euro
    www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/02/foerderung-migrantenorganisationen.html
  6. Grillen für den guten Zweck: Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln
    Der Verkauf von Würstchen und Pommes oder Waffeln und Kuchen ist eine Einnahmequelle, auf die viele Vereine nur zu gerne zurückgreifen. Doch dabei sind neben steuerlichen Fragen auch hygienische Vorschriften zu beachten, die häufig vernachlässigt werden. Doch abgesehen von der rechtlichen Bedeutung, sollte jeder Verein großen Wert auf die Einhaltung dieser Bestimmungen legen.
    Es kann für jeden Verein verheerende Folgen haben, wenn sich die Besucher eines Vereinsfestes Infektionen zuziehen. Im Extremfall kann dies zum „Aus“ des Vereins führen.
    Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) verlangt von den Betreibern eines Imbissstandes Eigenverantwortung. Nach § 42 IFSG dürfen nur Personen Lebensmittel verkaufen (bzw. „im Hintergrund“ mit Lebensmitteln in Berührung kommen), die keine ansteckenden Krankheiten haben, deren Erreger durch die Speisen übertragen werden können. Hierzu gehören insbesondere Personen, die
    • an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
    • an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
    • die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden.
    Das IFSG schreibt in § 43 nur dann eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vor, wenn der Verkauf gewerbsmäßig erfolgt. Ist das nicht der Fall sollte die Organisation sich dennoch von den Aktiven eine Erklärung unterschreiben lassen, dass sie unter keiner der im § 42 IFSG genannten Erkrankungen leiden, beziehungsweise solche Erkrankungen nicht bekannt sind.
    Will man auf eine solche Erklärung verzichten, sollten Sie die Personen, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommen, zumindest über den § 42 belehren und Ort und Zeitpunkt der Belehrung schriftlich festhalten. Wenn möglich, sollte dieses Belehrungsprotokoll von den Belehrten unterschrieben werden.
  7. Engagiert und abgesichert: Berufsunfallversicherung Ehrenamtlicher für 2,73 Euro/ Jahr
    Immer häufiger nutzen die in ihren gemeinnützigen Vereinen und Verbänden engagierten Ehrenamtlichen die Möglichkeit, sich persönlich im Ehrenamt gegen Unfälle bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft abzusichern. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit Sitz in Hamburg bietet nach wie vor diese freiwillige Ehrenamtsversicherung an für alle, die im Ehrenamt für ihre Organisationen tätig sind und sich engagieren. Der bisherige Jahresbeitrag von 2,73 Euro pro versicherter Person und Jahr gilt auch unverändert für das begonnene Vereinsjahr 2013 weiter. Er bietet beim Unfall in Ausübung des Ehrenamts eine sehr weite versicherungsrechtliche Absicherung einschließlich Verletztengeld, Reha-Maßnahmen bei schweren Unfällen etc. Somit eine völlig vergleichbare Absicherung wie bei einem angestellten Arbeitnehmer.
    HINWEIS: Wegen des Meldeverfahrens ggf. Kontakt zum angeschlossenen Verband aufnehmen (Verbände haben z.T. Rahmenverträge!) oder unmittelbar an die VBG mit Sitz in Hamburg, Telefon Service-Center: 040 5146-2940 – online über www.vbg.de/.
  8. „Korrekte Empfängnis“: Wann Spendenempfänger haften
    Nach § 10b Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) haftet der Spendenempfänger für die Richtigkeit der Angaben auf der Spendenbestätigung und die zweckgemäße Verwendung der Spendenmittel.
    Unterschieden wird hier zwischen
    - der Ausstellerhaftung (für unrichtig ausgestellte Spendenbestätigungen)
    - und der Veranlasserhaftung (für die zweckentfremdete Verwendung von Zuwendungen)
    In beiden Fällen greift die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
    Anders als bei der Ausstellerhaftung gibt es bei der Veranlasserhaftung einen Durchgriff auf das Privatvermögen des gesetzlichen Vertreters (z. B. des Vorstands), wenn die Körperschaft die Haftungssumme nicht aufbringen kann.
  9. Völlig „Los“-gelöst? Wann Tombola und Lotterie genehmigungsfrei sind
    Juristisch wird zwischen Lotterie und Ausspielung unterschieden. Bei einer Lotterie gibt es Geldgewinne. Die Tombola, bei der Sachpreise oder geldwerte Leistungen verlost werden, ist eine Ausspielung. Beiden gemeinsam ist, dass der Gewinn zufällig ermittelt wird und die Teilnehmer einen Einsatz leisten – z.B. ein Los oder eine Eintrittskarte kaufen, die als Los gilt. Eine öffentliche Tombola ist grundsätzlich anmeldungspflichtig (§ 287 StGB). Wenn Sie ohne Genehmigung Ihre Lose verkaufen, kann dies nicht nur steuer-, verwaltungs- und zivilrechtliche Folgen haben. Der Verkauf kann auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen, die sich aus dem § 287 StGB ergeben. Im Extremfall sind hier Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. Gewohnheitsmäßige Glücksspiele (z.B. ein regelmäßiger Bingoabend für Vereinsmitglieder) gelten grundsätzlich als öffentlich.
    Sogenannte „kleine Lotterien“ gelten durch eine allgemeine Erlaubnis pauschal als genehmigt. Solche Lotterien müssen auf ein Bundesland begrenzt sein, die Einnahmen dürfen 40.000 Euro nicht übersteigen, der Ertrag darf nur für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden, der Reinertrag muss mindestens 25 % der Entgelte ausmachen und es müssen Gewinne von mindestens 25 % des Wertes der Gesamtsumme ausgespielt werden. „Kleine Lotterien“ sind auch steuerlich privilegiert, da sie als Zweckbetrieb gewertet werden.
  10. Steuer-Spar-Tipp I: Besteuerung von Sponsoring-Einnahmen
    Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt kein umsatzsteuerrelevanter Leistungsaustausch vor, wenn auf den Sponsor nur in „zurückhaltender Art und Weise, ohne besondere Hervorhebungen“ etwa auf Plakaten, dem Briefpapier, in Veranstaltungshinweisen oder auf der Homepage (ohne Verlinkung mit Werbemöglichkeiten) lediglich mit der Namensnennung, dem Emblem/Firmenlogo hingewiesen wird.
    Im Gegensatz dazu stehen gezahlte Beiträge von Sponsoren, für die vertraglich Gegenleistungen vereinbart wurden, wie Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigen in Vereinszeitschriften/auf der Homepage/in Werbedrucken, Lautsprecherdurchsagen etc. (OFD Karlsruhe, Verfügung v .15.1.13, S 7100-Karte 17).
  11. Steuer-Spar-Tipp II: Besteuerung von Altmaterialsammlungen
    Einnahmen aus solchen Aktionen müssen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbucht werden. Dabei können die Überschüsse aus der Verwertung des Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns der Einnahmen ohne die Umsatzsteuer angesetzt werden. Dieser Überschuss liegt bei Altpapier bei 5 %, bei anderem Altmaterial bei 20 %. Diese günstigere Gewinnpauschalierung muss beantragt werden und die Altmaterialverwertung muss außerhalb von ständig vorhandenen Verkaufsstellen erfolgen. Es darf sich auch nicht um den Einzelverkauf von gebrauchten Sachen und Gegenständen handeln, z. B. aus Anlass von Basaren etc. (mehr dazu: AO Tz. 25, 27 zu § 64 AO) (OFD Frankfurt, Verfügung v. 29.3.12, S 0171 A – 22 – St 53).
  12. Steuer-Spar-Tipp III: Besteuerung von Werbemobilen
    Bei der Nutzung eines sog. Werbemobils durch Gemeinützige behält meist die Werbeagentur den Kfz-Brief und verlangt nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die Rückgabe des Werbemobils. Wichtig ist dabei die Abgrenzung zwischen dem steuerbegünstigten Sponsoring und der steuerschädlichen Werbung, wenn der Gemeinnützige sich im Überlassungsvertrag verpflichtet, das Fahrzeug vereinsintern für Werbezwecke einzusetzen, es werbewirksam abzustellen, es bei Pressekonferenzen oder sonstigen Kontakten zwischen potenziellen Werbeträgern und den Werbeunternehmen sichtbar bereitzustellen (OFD Karlsruhe vom 25.9.12).
  13. Steuer-Spar-Tipp IV: Besteuerung von Leistungs- oder Sachspenden aus Betriebsvermögen
    Auch unentgeltliche Zuwendungen einer Firma sind umsatzsteuerbar (sog. unentgeltliche Wertabgaben). Entnimmt ein Unternehmer Sachmittel oder Leistungen (Aufwandsspenden) aus seinem Betriebsvermögen für eine Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation, muss er auf den Entnahmewert die Umsatzsteuer abführen. Die gemeinnützige Organisation darf die auf der Entnahme der gespendeten Sache lastende Umsatzsteuer in der Zuwendungsbestätigung mit bescheinigen. Der Wert bei Sach- und Aufwandsspenden ist also der Bruttopreis der Sachspende einschließlich der Umsatzsteuer.
  14. Forum für Fundraiser – der 5. Fundraisingtag in München Am 6. Mai 2013 können Vereine, Stiftungen und Bürgerinitiativen beim Fundraisingtag ihr Wissen im Bereich Spenden, Unternehmenskooperation, Sachspenden, Online-Fundraising und regionale Kampagnen festigen oder erweitern. Der Tag dient auch dem Erfahrungsaustausch von über 200 Non-Profit-Organisationen in München. Er wird vom Fundraiser-Magazin veranstaltet und findet im HVB-Forum in München statt.
    Mehr Infos unter /www.fundraisingtage.de/
  15. Beratung und Bares – Startsocial unterstützt den Start sozialer Projekte
    Ab dem 4. Juni 2013 können Sie sich für die nächste Förderphase des startsocial-Wettbewerbs bewerben.
    Startsocial ist ein bundesweiter Businessplan-Wettbewerb zur Förderung sozialer Projekte und Ideen. Im Vordergrund der Initiative steht der Wissenstransfer zwischen der Wirtschaft, sozial engagierten Unternehmen und sozialen Projekten. Unter dem Motto „Hilfe für Helfer“ unterstützt startsocial zudem 100 ehrenamtliche Projekte durch Beratungsstipendien.
    Mehr Infos unter www.startsocial.de/wettbewerb
  16. Veranstaltungshinweise
  1. Teilhabe und Teilnahme dank Twitter – virtuell dabei sein beim Kirchentag 2013
    Kirchentagsathmosphäre spüren aus 800 Kilometer Entfernung.
    Vom 1. bis 5. Mai findet der 34. Kirchentag in Hamburg statt. Wer nicht vor Ort sein kann, kann per Twitter und Facebook an den Erlebnissen der Kirchentagsbesucher teilhaben.
    Als @Kirchentag2013 twittern die Gifhorner Pastorin Sandra Bils (www.pastorsandy.de) und Theologin Maria Herrmann (http://blog.tomatedesign.de/ueber) live vom Kirchentag.
    Um diese Tweets unter twitter.com/Kirchentag2013 zu lesen, brauchen Sie KEINEN eigenen Twitter-Zugang.
    Lesen Sie, was noch andere Menschen zum Kirchentag zu sagen haben, in dem Sie #Kirchentag ins Suchfeld eingeben.
    Sie haben einen eigenen Twitter-Zugang? Dann können Sie sich auch aktiv am Kirchentag beteiligen, z.B. bei der Bibelarbeit, unter dem Hashtag „#twibib“, einem Angebot der Studierenden des Evangelischen Studierendenwerks Villigst. Jeweils 2. bis 4. Mai täglich von 9:30 bis 10:30 Uhr, einfach einloggen und mit diskutieren.
     Kirche auf Facebook? Öfter als Sie denken. Lernen Sie Facebook kennen, mit einem Thema, das Sie interessiert. Öffentlich, ohne Erstanmeldung, gibt es auch auf Facebook News vom Kirchentag:
    www.facebook.com/kirchentag
  2. Kirchentag-Helferlein fürs Handy: Programminfos und –orte finden mit der Kirchentag-App
    Keinen Orientierungssinn, Spontan-Entscheider und smart genug für ein Smartphone?
    Dann könnte Sie dies interessieren: Für Kirchentagsbesucher stellt das Kirchentagsteam eine kostenlose App zur Verfügung, mit der Sie von unterwegs das Kirchentagsprogramm checken können. Links zu den Downloads für IOS und Android finden Sie hier:
    www.kirchentag.de/index.php?id=1929
  3. Filmtipp: „Mensch 2.0 – Evolution in unserer Hand“
    … ist einer der Filme, die vom 25. April bis 1. Mai 2013 im Rahmen des inklusiven Filmfestivals der „Aktion Mensch“ „überall dabei“ (www.aktion-mensch.de/filmfestival/festival.php) in München gezeigt werden.
    Die 108-minütige Dokumentation, für die u.a. die Diakonie Filmpate steht, stellt keine geringere Frage als „Was macht den Menschen aus?“ Die Regisseure Alexanger Kluge und Basil Gelpke besuchten Robotiker, Neurologen, erkundeten die Faszination für Roboter als „Ebenbild“ des Menschen und die Chancen dieser Technologien für bessere Inklusion z.B. durch Robo-Hunde, Exo-Skelette für Querschnittsgelähmte u.ä.
    Mensch 2.0 läuft am 27. April um 18:00 Uhr im Monopol-Kino.
    Das Thema hat Ihr Interesse geweckt? Dann könnte auch dieser Film Sie interessieren: “ Plug & Pray“ (dtsch: Einstöpseln und Beten) zeichnet eine düsterere Vision der Entwicklung der Robotik-Forschung, orientiert an Interviews mit Joseph Weizenbaum, ein ehemaliger MIT-Professor, einst Pionier und glühender Verfechter der Künstliche-Intelligenz-Forschung und heute einer ihrer schärfsten Kritiker. www.plugandpray-film.de/
  1. Geld für Grünes und Gesundes
    Das »Projekt Futurino« fördert Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahre. Nach fünf Jahren rund um das Thema »Natur und Umwelt«, bei denen Kinder die Natur erleben und schützen lernten, wird der Fokus der Futurino-Initiative ab 2013 mit dem Motto »Ab in die Natur« auf Projekten liegen, die Kindern gesunde Ernährung sowie Bewegung in der Natur näher bringen. Die/der zu fördernde Einrichtung/Organisation/Verein muss sich in Deutschland befinden und mit dem vom Einreicher vorgeschlagenen Projekt einverstanden sein. Die/der zu fördernde Einrichtung/Organisation/Verein muss gemeinnützig anerkannt und berechtigt sein, eine Spendenquittung auszustellen. Die vollständigen Bewerbungskriterien, ein Teilnahmeformular sowie weitere Informationen zum Hintergrund der Kampagne stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit.
    Um die Fördergelder in Höhe von insgesamt 150.000 Euro können sich Kindergärten, Schulen, Vereine, Verbände oder soziale und karitative Einrichtungen bewerben, die einen Projektvorschlag im relevanten Themenbereich haben. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 Euro. Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. April bis zum 31. August 2013.
    Mehr Infos unter www.persil.de/de/persil-foerdert-kinder.html
  2. Lese-Lust – Deutscher Vorlesepreis honoriert Vorlese-Projekte
    Am 1. März 2013 ist der Deutsche Vorlesepreis in seine achte Runde gestartet. Mitmachen können alle Personen und Projekte, die sich mit dem Thema Vorlesen beschäftigen, z. B. Kindergärten, Schulen und Bibliotheken oder private Projekte in Familie, Bekanntenkreis oder Nachbarschaft.
    Im Mittelpunkt steht das regelmäßige Vorlese-Engagement, das andere zum Nachmachen motiviert und Kindern den Spaß am (Vor)Lesen näher bringt.
    Der Deutsche Vorlesepreis ist dieses Jahr in fünf Kategorien ausgeschrieben. Die Teilnahme ist in einer oder mehreren Kategorien (bis spätesten 15. Juni 2013) möglich. Mehr Infos unter www.derdeutschevorlesepreis.de/
  3. „Ist das noch normal?“ – Fachtag Legasthenie & Dyskalkulie am 15. Juni 2013
    Der Fachtag wird veranstaltet von der Initiative LegaEltern in Germering. Fachvorträge zu folgenden Themen sind geplant: „Ist das noch normal – oder schon Dyskalkulie?“ „Legasthenie – Genetik der Störung und Ansätze zur Frühdiagnose“. „Legasthenie und LRS in der Schule – Schwächen erkennen, Selbstbewusstsein stärken.“ „Teilleistungsstörungen und begleitende Beeinträchtigungen der Kinder: Wie kann man Kinder und Eltern sinnvoll unterstützen?“ „Verhaltensauffällige Kinder mit Teilleistungsstörungen: Jenseits von Schonhaltung“.
    Mehr Infos und Anmeldung unter www.legaeltern.de/fachtag-legasthenie-dyskalkulie-am-15-06-2013/
  1. Das Ehrenamt ehren: Ehrenamtspreis 2013 der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
    Der Ehrenamtspreis der ELKB wird vom Fachbeirat Ehrenamt seit 2010 ausgelobt. Bis zum 31. Mai können Projekte vorgeschlagen werden, die ganz unterschiedliche Facetten zum Ausdruck bringen. Beispielsweise:
    • Migration als Thema im ländlichen und städtischen Raum
    • Konzepte für Kirchengemeinden zur Integration von Zuwanderern
    • Fördermaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund
    • Initiativen für Vielfalt und Toleranz
    • Kontakte zu christlichen Kirchen fremder Herkunft und Sprache
    Der Ehrenamtspreis ist mit dreimal 1.000 Euro dotiert. Die preiswürdigen Projekte wählt der Fachbeirat Ehrenamt der bayerischen Landeskirche aus. Die Preisverleihung durch Synodalpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll, Regionalbischöfin und Ständige Vertreterin des Landesbischofs, Susanne Breit-Keßler, Oberkirchenrat Michael Martin und Peter Pöhlmann, Sprecher des Fachbeirats Ehrenamt, findet am 7. Dezember 2013 in der St. Markus Kirche in München statt.
    Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter http://www.bayern-evangelisch.de/www/ehrenamtspreis-2013-einsatz-fuer-menschen-mit-migrationshintergrund.php/
  2. Fundraising leicht(er) gemacht: Arbeitsordner speziell für Kirche und Diakonie
    Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen stehen immer stärker vor der Herausforderung, Freunde und Förderer zu finden, um ihre Arbeit vor Ort zu sichern. Fundraising ist Beziehungsarbeit und diese Beziehungen bestehen nur vor Ort. Kirchliches Fundraising findet darum vor allem in Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen statt.
    Der Arbeitsordner Fundraising für Kirche und Diakonie ínformiert zunächst über Grundlagen und Voraussetzungen in der jeweiligen Organisation und gibt dem interessierten Leser einzelne Methoden an die Hand. Dem Thema Stiftungen wird ein besonderer Platz unter den Fundraising-Instrumenten eingeräumt. Der Ordner ist bewusst als Arbeits-Ordner konzipiert, so dass eigenes Material bzw. Spezifika der jeweiligen Landeskirchen einsortiert werden können.
    Der Ordner wird zum 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hamburg erscheinen.
    Mehr Infos unter www.fundraising-evangelisch.info/aktuelles/2013-04-08/fundraising-kirche-und-diakonie"
  3. Veranstaltungshinweis
  1. Profi-Programm – kostenlos und auch für Kleine
    Die Projektmanagement Software „Gantt Project“ bietet für große aber auch sehr kleine Projekte ein professionelles Instrument u.a. für den Bereich des Freiwilligenmanagements. Das Programm und sein Handbuch sind kostenlos und könnten Projekte bestens begleiten. Viel Spaß!
    Link zur Installation der Software Gantt Projekt 2.5:
    für Windows: http://code.google.com/p/ganttproject/downloads/detail?name=ganttproject-2.5-r1024.exe&can=2&q=
    für Apple: http://code.google.com/p/ganttproject/downloads/detail?name=ganttproject-2.5.5-r1256.dmg
  2. BaS impulse: Neue Reihe
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros will mit einer neuen Reihe kurzer Texte Denkanstöße geben, den »BaS impulsen«. Die erste Ausgabe widmet sich dem Thema »Dreht sich alles nur (noch) ums Geld?«. Hintergrund des Papers ist die zurückliegende Jahresfachtagung in Bremen unter dem Titel »Am Gelde hängt, zum Gelde drängt … – Seniorenbüros gestalten Engagement«, auf der die Monetarisierung der Engagementförderung ein zentrales Thema war. Die erste Ausgabe der BaS impulse fasst einige wesentliche Aspekte der Debatte rund ums Geld im Ehrenamt kompakt zusammen.
    Ausgabe unter www.seniorenbueros.org/fileadmin/user_upload/Startseite/basimpulseausgabe1neu.pdf
  3. Versicherungen im Ehrenamt – kostenlose Information
    In unseren Seminaren kommt oft die Frage nach den Versicherungen im Ehrenamt. Zusätzlich zu den Kursen kann man auch Ratgeber als pdf-Dateien runtergeladen:
    Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement, 2012
    Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a329-unfallversichert-im-engagement.pdf;jsessionid=FF030B4F5D9D3639A7379FE5091B4B5C?__blob=publicationFile
    Mit Sicherheit freiwillig engagiert, 2012
    Herausgeber: Versicherer im Raum der Kirchen – Bruderhilfe . Pax . Familienfürsorge
    www.vrk.de/pdf/EHRE_5.pdf
    Gut gesichert, Gutes tun – Sicherheit im Ehrenamt, 2011
    Herausgeber: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer
    ww.aktive-buergerschaft.de/fp_files/VKK_Ehrenamt_2011.pdf
    Information des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
    www.stmas.bayern.de/ehrenamt/versicherung/index.php
  4. DZA-Report Altersdaten »Aktives Altern: Erwerbsarbeit und freiwilliges Engagement«
    Das Bild vom Altern hat sich gewandelt in den letzten Jahren. Keine bisherige Generation älterer Menschen war besser qualifiziert und leistungsfähiger als die heutige. Älterwerden stellt somit keineswegs das Ende der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dar, viele Ältere sind heute in den Jahren vor und nach dem Übergang in den Ruhestand aktiv. Sowohl ihre Erwerbsbeteiligung als auch ihr freiwilliges Engagement nehmen zu. Im aktuellen Report Altersdaten haben Sonja Nowossadeck und Claudia Vogel Befunde zur Erwerbsarbeit und zum freiwilligen Engagement der Bevölkerung im höheren Erwachsenenalter zusammengestellt. Berichtet werden jeweils der Umfang, die Entwicklung in den letzten Jahren sowie die Gründe bzw. Motive der Aktiven, differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht. Für die Älteren bedeutet freiwilliges Engagement das Eingebundensein in eine Gemeinschaft, Kontakt zu anderen Menschen und oftmals Sinngebung und Strukturierung des Alltags. Diese Tätigkeiten vermitteln das Gefühl, gebraucht zu werden und Verantwortung zu tragen. Der Report basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung sowie auf eigenen Auswertungen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) und des Deutschen Freiwilligensurveys (FWS).
    DZA-Report unter
    www.dza.de/informationsdienste/gerostat/report-altersdaten.html
  5. Veranstaltungshinweise
  1. Vernetztes Tanzen: Einladung in Arbeitskreise des Bundesverbands Seniorentanz e.V.
    Wenn Sie als Mitglied im des Bundesverbands Seniorentanz e.V. (BVST) Interesse am Erfahrungsaustausch und an Fortbildungen haben und sich gerne über neue Entwicklungen informieren möchten, dann sind Sie herzlich eingeladen, in den drei Arbeitskreisen für Tanzen auf der Fläche (München/Stadt, München/Umland) und Tanzen im Sitzen (TiS München/Eichenau) mitzuwirken. Weitere Infos finden Sie unter http://www.seniorentanz.de/
  2. Veranstaltungshinweise
  1. Kino mal anders – Ausstellung trifft Filmfestival beim „Kino der Kunst“
    Malen war gestern, heute wird installiert, choreographiert, inszeniert?
    Immer mehr bildende Künstler, so scheint es, zieht es zum Film und ins Kino.
    „Was gibt das Kino der Kunst?“
    „Was gibt die Kunst dem Kino?“
    Das können Sie selber entdecken beim „Kino der Kunst“, einem Projekt der evangelischen Filmproduktionsfirma „EIKON Süd“, welches Ausstellung und Filmfestial kombiniert.
    Die Filme, Installationen und Künstlergespräche finden u.a. im ARRI-Kino, der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Pinakothek der Moderne, dem Museum Brandhorst und der Sammlung Goetz statt. Nähere Infos zum Programm und Spielzeiten: www.kinoderkunst.de/web/de/programm/screeninguebersicht.html
  2. Black Box
    begleitendes Projekt zur Ausstellung “Verständnis-Verständigung-Verbindungen” der Gruppe Bildende Kunst der GEDOK München
    Ziel des interdisziplinären Projekts Black Box ist die Interaktion und der Austausch zwischen Künstlern von Gruppo Radici und jungen Häftlingen der Jugendstrafanstalt Ferrante Aporti in Turin. Das Projekt wird in München gemeinsam von der GEDOK München und der Akademie der Bildenden Künste als klassenübergreifendes Projekt vorbereitet und vorgestellt.
    Die Vernissage findet am 24. April, 19 Uhr im Koloss-Saal, Akademie der Bildenden Künste, München, Akademiestraße 2-4 statt.
    Ausstellungsdauer: 25.4. – 10.5.13, Mo-Sa 12.00 – 20.00 Uhr
    Ausstellung 18.4.-27.6.13 im Pädagogischen Institut München, Herrnstr. 19, 80539 München. Weitere Informationen unter www.gedok-muenchen.de
  3. Veranstaltungshinweise

Näheres zu diesen und allen weiteren Seminaren finden Sie unter der Rubrik „Veranstaltungen“.

Liebe Leserin, lieber Leser,
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