Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Ehrenamtliches Engagement

  1. Erhöhter Hartz IV-Freibetrag bei Übungsleitertätigkeit oder Ehrenamt
    Nach § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II erhalten erwerbstätige Empfänger von Arbeitslosengeld II einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat. Bei Vergütungen, die nach § 3 Nummer 26 oder 26a EStG steuerfrei sind (Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag), tritt – so der Wortlaut -„an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 200 Euro monatlich“. Dabei gilt: Ist der Erwerbstätigengrundfreibetrag von 100 Euro bereits ausgeschöpft (z.B. durch eine geringfügige Beschäftigung), sind Einkünfte nach Ehrenamtler bzw. Übungsleiter in der tatsächlich erhaltenen Höhe anrechnungsfrei – maximal aber bis zu einem Betrag von weiteren 100 Euro (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 11.06.2013, Az: S 49 AS 22/12 und Bundesarbeitsagentur-Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld).
  2. München dankt! – Neue Impulse, neues Dankeschön an die Bürger/-innen
    Es lohnt sich, sich in München zu engagieren! Im Jahr 2008 hat die Landeshauptstadt München die Auszeichnung „München dankt!“ für bürgerschaftlich Engagierte in München eingeführt. Die MünchnerInnen, die für ihr bürgerschaftliches Engagement die Auszeichnung bekommen haben, können jetzt als weitere Anerkennung ein Gutscheinheft bekommen, das vom Direktorium der Landeshauptstadt München finanziert wird. Das Gutscheinheft ermöglicht jeweils einer Person kostenlose Eintritte, Ermäßigungen und Teilnahme an Aktivitäten in der Stadt. Damit will sich die Landeshauptstadt München für das Engagement, das viele BürgerInnen für die Münchner Stadtgesellschaft leisten, zusätzlich bedanken. Wer früher die Urkunde bekommen hat, kann das Gutscheinheft auch noch nachträglich erhalten.
    www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Engagiert-Leben/Wissenswertes/Muenchen_dankt.html
  3. Förderung ehrenamtlicher Deutschkurse für Asylbewerber
    Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen startet im Juli ein Modellprojekt, in dem es ehrenamtliche Deutschkurse für AsylbewerberInnen fördert. Die Ehrenamtlichen, die diese Kurse anbieten, sollen auch das soziale Netz von AsylbewerberInnen verbessern und stärken. Die Förderung umfasst neben der Abdeckung von Bedarfen wie Raummieten auch Fortbildung und Austausch der Ehrenamtlichen. Träger wie Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Vereine aber auch natürliche Personen können eine Pauschale von 500 Euro für einen Sprachkurs beantragen.
    Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren in Bayern e. V., Philippine-Welser-Str. 5a, 86150 Augsburg. info@lagfa-bayern.de
  4. Veranstaltungshinweise
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