Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Verantworten und Leiten

  1. PC-Komplettsysteme über Stifter-helfen.de
    Bei Stifter-helfen.de registrierte Gemeinnützige können für ca. 200-300 Euro generalüberholte Notebooks und PC-Komplettsysteme von AfB beziehen: http://www.stifter-helfen.de/hardware_wie_neu/produktangebot/afb. Nun gibt es neue und originalverpackte Hardware-Peripherie von Microsoft gratis dazu:www.stifter-helfen.de/hardware_wie_neu/produktangebot/afb
  2. Gewinnen Sie eine Microsoft AD Donation
    Zu monatlich wechselnden Themen gibt es bei Stifter-helfen.de für registrierte Gemeinnützige Online-Werbepakete (also z.B. Gratisbanner) im Programm “Microsoft AD Donation” zu gewinnen.
  3. Deutscher Bürgerpreis (bis 30.06.2014)
    Gesucht werden Engagierte, die sich für gesellschaftliche Teilhabe, Toleranz und Akzeptanz einbringen. Schlagen Sie einen engagierten Mitmenschen für die Kategorien »U21«, »Alltagshelden«, »Engagierte Unternehmer« und »Lebenswerk« vor. Die PreisträgerInnen erhalten Geld- und Sachpreise für ihr ehrenamtliches Projekt: www.deutscher-buergerpreis.de/home/
  4. Zinslose Darlehen für Praktikanten
    Insbesondere wenn Berufsanfänger bei Gemeinnützigen ein Praktikum absolvieren möchten und dafür keine oder nur eine geringe Vergütung gezahlt wird, können sie bis zu 2.000 Euro als zinsloses Darlehen erhalten: www.kuhlmann-stiftung-hamburg.de
  5. Neuer EU-Freiwilligendienst
    Für 2014 bis 2020 stehen knapp 150 Millionen Euro für voraussichtlich gut 18.000 Freiwillige zur Verfügung. Als »EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe« können sich europäische Staatsbürger und Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung bewerben. Nach einem Vorbereitungstraining sollen sie weltweit in notleidende Gebiete geschickt werden. Ausgenommen sind Krisenregionen mit bewaffneten Konflikten. Die EU arbeitet dort eng mit anderen internationalen Hilfeorganisationen zusammen: www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/141616.pdf
  6. Europäische Bürgerinitive gegen TTIP
    Campact, Mehr Demokratie, Attac sowie das Umweltinstitut München bereiten derzeit eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum geplanten Transatlantischen Handelsabkommen TTIP vor. www.mehr-demokratie.de/ttip-ebi_wird_vorbereitet.html
  7. Wer erhält bei Versteigerung für guten Zweck die Spendenbestätigung?
    Wenn gemeinnützige Organisationen für den guten Zweck z.B. Kunstgegenstände versteigern, ist der Vorgang als Spende zu sehen, die von zwei verschiedenen Personen erbracht wird: Der Person, die den Gegenstand, der versteigert wird, zur Verfügung stellt und der Person, die diese Sachspende gegen Zahlung eines Geldbetrages erwirbt, wenn der gezahlte Betrag höher als der gemeine Wert der Sachspende ist. Nach dem Werteverhältnis kann beiden eine entsprechende Spendenbestätigung ausgestellt werden. Beide Spender müssen mit ihrem Spendenanteil in beiden Bestätigungen aufgeführt sein. Kann der gemeine Wert der Sachspende nicht ohne großen Aufwand ermittelt werden, kann die insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf beide Spender aufgeteilt werden. Quelle: kompass für sozialmanagement, dashoefer.de
  8. Bei Veranstaltungen GEMA-Gebühren einkalkulieren
    Der Einsatz von Musik bei öffentlichen Veranstaltungen ist in der Regel GEMA-gebührenpflichtig, auch wenn kein Eintritt erhoben wird. Die Anmeldung muss vorher erfolgen, sonst können Strafgelder fällig werden. Neben den Einnahmen und der Zahl der Sitzplätze spielt z.B. die beschallte Fläche eine Rolle. Bei einem Weihnachtsmarkt ist das nach BGH der gesamte Markt.
    Anmelden muss der Veranstalter – nicht der Gastwirt/Raumvermieter.
  9. Die Bewertung von Sachspenden
    Nutzungen und Leistungen (z.B. Arbeitsleistungen) können keine Sachspenden sein. Ebenso wenig die zeitweilige Überlassung von Räumen oder zinslose Darlehen. Der Wert der gespendeten Sache wird auf der Zuwendungsbescheinigung in Geld beziffert. Der Betrag bemisst sich nach dem Entnahmewert oder wahlweise dem Buchwert – jeweils zzgl. der Umsatzsteuer, wenn die Sache aus Betriebsvermögen stammt (§ 10b Abs. 3 EStG). Diese Herkunft und die Umsatzsteuer werden ebenfalls auf der Zuwendungsbescheinigung vermerkt. Stammt die Sachspende aus Privatvermögen, zählt der Verkehrs- oder Marktwert. Die Bewertung der Gegenstände erfolgt einzeln, wird auf der Zuwendungsbescheinigung vermerkt und möglichst mit Quittungen über den Neuwert und das Alter des Gegenstandes belegt (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Schreiben vom 6.11.2003, AZ:S 2223 A – 22 – St II 2.06). Transport- oder Versandkosten sowie Kosten eines Wertgutachtens gehören zum Spendenwert (Finanzgericht Münster, Urteil vom 8.3.2012, 2 K 2608/09 E).
  10. Geschenke und Darlehen an Vereinsmitglieder
    Grundsätzlich dürfen Mitglieder keine Zuwendungen (Geld, Sachzuwendungen, zinslose Darlehen, Gebühren-Ermäßigungen etc.) aus Mitteln des Vereins erhalten. Annehmlichkeiten, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind, sind unschädlich (AEAO zu § 55 Tz. 10). Allgemein werden Geschenke aus besonderem persönlichen Anlass bis ca. 40 Euro als angemessen angesehen. Für Verpflegung und sonstige Aufwendungen bei allgemeinen Feiern oder Vereinsausflügen gilt die 40-Euro-Wertgrenze für alle geselligen Zusammenkünfte nur einmal pro Mitglied und Jahr. Insgesamt darf die Summe der Annehmlichkeiten nicht den (ordentlichen) Jahresmitgliedsbeitrag übersteigen. Bei angestellten Vereinsmitarbeitern gelten die Lohnsteuervorgaben: Pro Person und Jahr für alle Betriebsveranstaltungen 110 Euro, wobei auch die Allgemeinkosten (Musik, Raummiete, Dekoration etc.) umzulegen sind.
  11. Renten-, Krankenversicherungs- und Steuerpflicht im Mini-Job
    Übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben für die Renten- und Krankenversicherung sowie die Pauschalsteuer, erhält der Mini-Jobber bis zu 450 Euro je Monat netto. Erbringt dieser nebenberuflich steuerbegünstigte Leistungen für eine gemeinnützige Organisation, kommen bis zu 200 Euro als Übungsleiterfreibetrag hinzu. Der Arbeitgeber muss den Mini-Jobber neuerdings automatisch bei Arbeitsaufnahme zur Rentenversicherung anmelden und dessen Eigenanteil (3,9 % – bei Beschäftigung im Privathaushalt sogar 13,9 %) einbehalten und abführen (Mindestbemessungsgrundlage ist dabei 175 Euro), wenn dieser nicht auf die Pflichtversicherung verzichtet. Der Arbeitgeber muss die Befreiungserklärung spätestens innerhalb eines Kalendermonats nach Beschäftigungsbeginn der Versicherung vorlegen. Vollrentner oder Bezieher von Alters-Pension / berufsständischer Altersversorgung sind rentenversicherungsfrei.
  12. Spendenstatistik 2012/2013
    Das Spendenvolumen in Deutschland ist 2013 katastrophenbereinigt in 10 Jahren um 1 Mrd. Euro gewachsen, meldet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Private spendeten rund 6,3 Mrd. Euro für gemeinnützige Zwecke. Dies ist ein Zuwachs um knapp 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr: Nach dem DZI lag die Gesamtsumme 2012 bei 6,2 Mrd. Nach dem Deutschen Spendenrat lag sie 2012 bei 4,2 Mrd. Euro und damit 2 Prozent unter dem von 2011.
    Rund ein Drittel der Deutschen im Alter von über zehn Jahren spendete danach in 2012. Die durchschnittliche Höhe pro Spende ist seit Jahren stabil auf einem Wert von rund 29 Euro.
    Insgesamt 5,5 Millionen Deutsche waren im letzten Jahr Neuspender. Insbesondere unter 60-Jährige, Frauen und Haushalte mit Kindern zählten zu den Neuspendern. Auslöser waren nicht große, medienwirksame Katastrophen, vielmehr wurden sie durch das Internet, die persönliche Ansprache und Freunde sowie durch die Präsenz der Organisationen in den klassischen Medien aktiviert. Von den Spenden floss mit rund 74 Prozent der Hauptanteil in die humanitäre Hilfe. Kultur- und Denkmalpflege mit rund 8 Prozent und der Tierschutz mit 6 Prozent des Spendenaufkommens erreichten auch im Jahr 2012 eine Steigerung der Spendeneinnahmen. Umweltschutzorganisationen verbuchten gleichbleibend rund 4 Prozent aller Spenden für sich.
  13. Veranstaltungshinweise
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