Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Arbeitswelt

  1. 7. Fundraisingtag am 12.03.2015 in München
    Am 12. März 2015 findet der 7. Fundraisingtag München an der Hochschule München statt.
    Experten aus Non-Profit-Organisationen teilen mit Ihnen ihre Erfahrungen zu spannenden Themen rund um Spenden, Stiftungen, EU-Fördermittel und Unternehmenskooperation. Praxiserfahrene Referentinnen und Referenten geben einen Einblick in ihre Erfolge.
    Traditionsgemäß ist der Fundraisingtag auch eine beliebte Plattform für Erfahrungsaustausch und Kontakte mit Aktiven aus über 200 gemeinnützigen Organisationen Bayerns.
    Bei einer Online-Anmeldung bis 30. Januar 2015 können Sie sich als VertreterIn einer Non-Profit-Organisation noch zum Frühbuchertarif für 99 Euro anmelden. Sie sparen 40 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.fundraisingtage.de/fuer-teilnehmer-muenchen.html
    Der Flyer gibt Ihnen einem kleinen Einblick in das Programm: http://fundraisingtage.de/files/Flyer/Programm_Fundraisingtag_Muenchen_2015.pdf
  2. Bundespreis Verbraucherschutz ausgeschrieben (bis 15.03.2015)
    Interessierte können ab sofort Persönlichkeiten oder Projekte vorschlagen, die sich z.B. für eine gesunde Lebensweise, für Klarheit im Handel oder für gerechte Vertragsbedingungen einsetzen. Preise: für eine herausragende Persönlichkeit 15.000 Euro, für ein Projekt 5.000 Euro: www.verbraucherstiftung.de
  3. Stipendium für Jugendliche
    Studienreisen ins Ausland werden mit 600 Euro gefördert: www.zis-reisen.de
  4. Lexware-Software QuickVerein 2015 als IT-Spende für Gemeinnützige
    Funktionen: einfache Buchführung, Online-Zahlungsverkehr, Einladung zur Mitgliederversammlung, Beitragsabwicklung etc. – bei: www.stifter-helfen.de
  5. Notebooks, PC-Komplettsysteme, Flachbildschirme etc. als Spende für Gemeinnützige
    Gebrauchte, generalüberholte und voll funktionsfähige Hardware mit Windows 7 Pro und Office 2010 Home und Business gegen eine bloße Verwaltungsgebühr bei: www.stifter-helfen.de
  6. Förderprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB – bis 01.03. bzw. 01.09.2015)
    Ziele: 1. BürgerInnen für die gemeinsame Geschichte, Identität und Zielsetzungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu sensibilisieren, z.B. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs, der Anstieg von Intoleranz, der die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermöglichte, die Architektur Europas in der Nachkriegszeit, der Kalte Krieg und die Teilung Europas sowie der Beginn des europäischen Integrationsprozesses. 2. Das Interesse und die Partizipation der BürgerInnen an EU-Entscheidungsprozessen zu erhöhen. Gefördert werden „Projekte der Zivilgesellschaft“, „Bürgerbegegnungen“ im Rahmen von Städtepartnerschaften und die „Vernetzung von Partnerstädten“ und v.a. die Diskussion über die Zukunft Europas in Zeiten der Wirtschaftskrise und nach der Europawahl 2014. Neue Formen der Bürgerbeteiligung sollen entwickelt und bestehende partizipative Formen gestärkt werden. Neben den aktiven europäischen BürgerInnen sollen hiermit vor allem auch jene erreicht werden, die der EU kritisch gegenüberstehen. Siehe Webseite der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und die Kontaktstelle Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ der kulturpolitischen Gesellschaft e.V.
    Quelle: emcra EU-Fördertipp 7.1.2015 http://www.emcra.eu/
  7. „Mobilitätscharta für die Berufsbildung“ – Aufruf in „Erasmus+“
    Über die Maßnahme „Mobilität in der Berufsbildung“ in „Erasmus+“ werden Praxisaufenthalte im europäischen Ausland u. a. für Auszubildende, BerufsschülerInnen und Bildungspersonal (AusbilderInnen, Lehrkräfte, BerufsberaterInnen, PersonalentwicklerInnen) gefördert. Antragstellung beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABiBB). Quelle: emcra EU-Fördertipp 21.1.2015 http://www.emcra.eu/
  8. Leitfaden für Kulturschaffende: Der öffentliche Haushalt
    Die aktuelle Ausgabe des Monatsmagazin von Kulturmanagement Network widmet sich der öffentlichen Hand als Finanzier von Kunst und Kultur, um Kulturschaffenden einen Leitfaden bei den Vorgängen der Entscheidungsfindung und Verteilung anzubieten. Dazu gehören neben den Verwaltungsinstanzen und betriebswirtschaftlichem Know-how auch die politischen Hintergründe und die nicht-kulturellen Notwendigkeiten einer städtischen bzw. Landesverwaltung. Mehr Informationen: http://www.kulturmanagement.net/
  9. Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de
    Die Online-Plattform FragDenStaat.de ermöglicht Einzelpersonen und Organisationen sich über die Website öffentlich in einem Antrag an Behörden zu wenden, um Informationen aus Dokumenten oder Akten zu erhalten. Die Plattform beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, wonach jede Behörde verpflichtet ist, auf Antrag ohne Nennung von Gründen den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren: www.fragdenstaat.de/
  10. Auch als Auftraggeber Mindestlohn-Gesetz beachten
    Nach dem MiLoG ist auch der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass Dienstleister mit denen er in vertraglichem Verhältnis steht, den Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlen. Die Haftung erstreckt sich sogar auf Subunternehmer solcher Werk- und Dienstleister. Vorsicht: Leistungsunabhängige Nebenvergütungen wie Wechselschichtzulagen, Schmutzzulagen, Überstundenzuschläge, Nachtschichtzuschläge, Sonn- und Feiertagszuschläge, Gefahrenzulagen, Akkordprämien, Qualitätsprämien, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Boni und Provisionen dürfen bei der Berechnung des Mindestlohnes nicht mitgerechnet werden.
    Für Mitarbeiter unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose gilt das MiLoG nicht – für Praktikanten aber schon (außer für Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums bzw. Praktika zur Berufsorientierung bis zu drei Monate). Quelle: Newsletter ngo:dialog professionell 10/2014
  11. Eingliederungszuschüsse für die Beschäftigung Älterer
    Die bis Ende 2014 befristete Sonderregelung, nach der die Eingliederung älterer Arbeitsuchender ab 50 Jahren, die Vermittlungshemmnisse haben, durch Eingliederungszuschüsse an die Arbeitgeber bis zu einer Dauer von drei Jahren gefördert werden kann, wird zum 1. Januar 2015 um fünf Jahre bis Ende 2019 verlängert. Im Allgemeinen ist die Dauer der Förderung auf längstens zwölf Monate beschränkt. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  12. Programm des Europäischen Sozialfonds zur „Berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund“
    Das bereits seit 2008 laufende Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur „Berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund“ wird auch in der neuen ESF-Förderperiode (2014 – 2020) ab 2015 wieder aufgelegt. Das Programm hat unverändert zum Ziel, durch Verbesserung der Sprachkenntnis unter Einbeziehung von Elementen der beruflichen Qualifizierung die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  13. Keine ermäßigten Notargebühren mehr für gemeinnützige Vereine
    Seit der Einführung des neuen Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) erhöhen sich die Notarkosten für Vereine, wenn Anmeldungen beim Vereinsregister vorgenommen werden müssen, erheblich. Danach gibt es eine Gebührenermäßigung nur für mildtätige und kirchliche Organisationen, nicht dagegen für gemeinnützige Einrichtungen. Selbst Vereine, die nach ihrem Satzungszweck sowohl mildtätige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen, können sich nicht auf die Ermäßigungsvorschrift stützen.
  14. Europäischer Gerichtshof: Framing keine Urheberverletzung
    Youtube-Videos dürfen aus urheberrechtlicher Sicht auf eigenen Seiten eingebunden werden. Das gilt auch für Blogs und soziale Netzwerke. Denn der Kreis der potentiellen Adressaten wird dabei nicht erweitert. Auch wenn die Videos in einem sogenannten Frame auf der Webseite laufen und das für einen oberflächlichen Betrachter so aussieht, als ob es sich um einen Inhalt der Webseite selbst handelt. Ebenso ist ein Link erlaubt, wenn er ein Werk mittels gleicher Technik zugänglich macht und kein neues Publikum erschließt. Anders ist es, wenn die Inhalte zuvor nicht öffentlich zugänglich waren (z.B. erst ein Login erfolgen musste), ein technisches Verfahren den Inhalt transformiert (3D in 2D oder ihn z.B. downloadbar macht, wenn er es zuvor nicht war) und schließlich, wenn es sich um Inhalte handelt, die ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zugänglich waren. Unrechtmäßig in Youtube eingestellte Videos dürfen also nicht verwendet werden. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH (Rolf Becker).
  15. Kindergarten als „Nebenzweck“
    Seit das KG Berlin den Betrieb von Kindergärten als unternehmerische Betätigung bewertet hat, wird bundesweit Kindergartenvereinen von den Registergerichten häufig die Eintragung verweigert. Eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) sieht das nun anders (Beschluss vom 2.12.2014, 47 AR 7482/13): Es liegt z.B. bei einem Waldorf-Kindergarten kein wirtschaftlicher Verein vor, weil der Geschäftsbetrieb lediglich Nebenzweck in Rahmen einer ideellen (pädagogischen) Zielsetzung sei. Es empfiehlt sich also für Kindergartenvereine, eine solche Zielsetzung in der Satzung hervorzuheben.
  16. Leistungsbeurteilung im Zeugnis
    Schreibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ins Zeugnis, er habe die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt, so bescheinigt er ihm lediglich durchschnittliche Leistungen. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Beurteilungen üblich sind: Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. November 2014 – 9 AZR 584/13.
  17. Veranstaltungshinweise

Im April 2015 beginnt ein neuer Lehrgang Praxis Fundraising mit einem neuen Konzept!

---