Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Arbeitswelt

  1. Deutscher Fundraising-Kongress vom 19. – 21.5.2015 in Berlin
    Der Deutsche Fundraising-Kongress ist das größte Branchentreffen im deutschsprachigen Raum und findet in diesem Jahr zum 22. Mal statt. Erwartet werden über 800 TeilnehmerInnen. Veranstalter des Deutschen Fundraising-Kongresses ist der Deutsche Fundraisingverband. Es gibt Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen: Digitales, Großspender, Methoden des Fundraisings und Fundraising-Trends
    Mehr Infos zu den Themen und Referenten sowie zu dem aktuellen Programm unter http://www.fundraising-kongress.de/.
  2. Crowdfunding Studie in Zusammenarbeit mit Startnext
    Insgesamt wurden auf der Plattform Startnext von 2011 bis zum 4. Quartal 2014 19,9 Mio Euro eingesammelt – Crowd-Funding entwickelt sich zum Erfolgsmodell für neue Produkte und Projekte. Aber wie gelingt es, mit Projekten erfolgreich auf einer Crowd-Funding-Plattform durchzustarten?
    Soviel sei verraten, das Geheimnis ist eine kurze knackige Laufzeit von ca. 30 – 45 Tagen sowie interessante Gegenleistungen für die SpenderInnen, die eng mit dem Projekt verbunden sind.
    Infos zur Studie auf den Webseiten von
    Paolo Crosetto: https://paolocrosetto.wordpress.com/2015/01/22/its-never-too-late-the-dynamics-of-crowdfunding/#more-547 und
    Tobias Regner: http://www.tobyregner.info/research/%22Crowdfunding%3A_Determinants_of_success_and_funding_dynamics%22/
    Download der Studie unter http://pubdb.wiwi.uni-jena.de/pdf/wp_2014_035.pdf
    Quellen: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/258296/umfrage/volumen-des-eingesammelten-kapitals-der-crowdfunding-plattform-startnext/
  3. Spendenhaftung – pauschale Haftung und grobe Fahrlässigkeit
    „Falsch oder unzulässigerweise ausgestellte Spendenbescheinigungen führen zu einer pauschalen Haftung – unabhängig von der wirklichen Steuerersparnis des Spenders. Dabei kann sich der Aussteller nicht auf fehlende Kenntnisse berufen.“
    Mehr Infos und Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/spendenhaftung.htm
  4. Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
    „Bei Mitgliederversammlungen kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Frage, wann ein Mitglied bei einer konkreten Abstimmung vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Dies regelt das Vereinsrecht in § 34 BGB. In einem Fall des Kammergerichts (KG) Berlin ging es um ein Vorstandsmitglied, dessen Ausschluss aus dem Verein beantragt wurde.“
    Mehr Infos und Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/mitgliederfragen/stimmrecht-eines-mitglieds-bei-ausschluss-aus-dem-verein?ecmId=16509&ecmUid=2988025&chorid=00511513&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FVerein%2F234%2F00511513%2F2015-04-16%2F
  5. Veranstaltungshinweis
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