- Deutscher Fundraising-Kongress vom 19. – 21.5.2015 in Berlin
Der Deutsche Fundraising-Kongress ist das größte Branchentreffen im deutschsprachigen Raum und findet in diesem Jahr zum 22. Mal statt. Erwartet werden über 800 TeilnehmerInnen. Veranstalter des Deutschen Fundraising-Kongresses ist der Deutsche Fundraisingverband. Es gibt Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen: Digitales, Großspender, Methoden des Fundraisings und Fundraising-Trends
Mehr Infos zu den Themen und Referenten sowie zu dem aktuellen Programm unter http://www.fundraising-kongress.de/. - Crowdfunding Studie in Zusammenarbeit mit Startnext
Insgesamt wurden auf der Plattform Startnext von 2011 bis zum 4. Quartal 2014 19,9 Mio Euro eingesammelt – Crowd-Funding entwickelt sich zum Erfolgsmodell für neue Produkte und Projekte. Aber wie gelingt es, mit Projekten erfolgreich auf einer Crowd-Funding-Plattform durchzustarten?
Soviel sei verraten, das Geheimnis ist eine kurze knackige Laufzeit von ca. 30 – 45 Tagen sowie interessante Gegenleistungen für die SpenderInnen, die eng mit dem Projekt verbunden sind.
Infos zur Studie auf den Webseiten von
Paolo Crosetto: https://paolocrosetto.wordpress.com/2015/01/22/its-never-too-late-the-dynamics-of-crowdfunding/#more-547 und
Tobias Regner: http://www.tobyregner.info/research/%22Crowdfunding%3A_Determinants_of_success_and_funding_dynamics%22/
Download der Studie unter http://pubdb.wiwi.uni-jena.de/pdf/wp_2014_035.pdf
Quellen: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/258296/umfrage/volumen-des-eingesammelten-kapitals-der-crowdfunding-plattform-startnext/ - Spendenhaftung – pauschale Haftung und grobe Fahrlässigkeit
„Falsch oder unzulässigerweise ausgestellte Spendenbescheinigungen führen zu einer pauschalen Haftung – unabhängig von der wirklichen Steuerersparnis des Spenders. Dabei kann sich der Aussteller nicht auf fehlende Kenntnisse berufen.“
Mehr Infos und Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/spendenhaftung.htm - Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
„Bei Mitgliederversammlungen kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Frage, wann ein Mitglied bei einer konkreten Abstimmung vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Dies regelt das Vereinsrecht in § 34 BGB. In einem Fall des Kammergerichts (KG) Berlin ging es um ein Vorstandsmitglied, dessen Ausschluss aus dem Verein beantragt wurde.“
Mehr Infos und Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/mitgliederfragen/stimmrecht-eines-mitglieds-bei-ausschluss-aus-dem-verein?ecmId=16509&ecmUid=2988025&chorid=00511513&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FVerein%2F234%2F00511513%2F2015-04-16%2F - Veranstaltungshinweis
- 06./20.05.2015 Erfolgreiche Büroorganisation