Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Arbeitswelt

  1. Die Vermietung von Vereinsräumen als Zweckbetrieb kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden (RL)
    Wenn ein Verein seine Räume vermietet, ob an eine andere gemeinnützige Einrichtung oder nicht, bekommt er in der Regel keine steuerlichen Vergünstigungen. Ausnahme ist, wenn eine Vermietung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigenen Satzungszweck steht. Z.B. können Musikschulen steuerlich begünstigt Räume an MusikerInnen vermieten. Jugendherbergen können dies an Schulgruppen. Der Zusammenhang muss dabei „eng“ sein, um Steuervergünstigungen zu erhalten. Bildungsträger müssen dann Steuern zahlen, wenn sie z.B. die Räume an Dozenten vermieten, die diese für sich, ohne Zusammenhang mit dem Vereinszweck, privat nutzen.
    https://newslettercollector.nl/newsletter/vereinsinfobrief-nr-348/
  2. Big-Brother-Arbeitgeber (RL)
    ArbeitgeberInnen sammeln oft Daten über ihre ArbeitnehmerInnen: Was haben sie für Krankheiten, wo sind sie unterwegs, was schreiben sie für E-Mails? Ist das erlaubt? Nur ausnahmsweise. Was nicht erlaubt ist, kann es werden z.B. aus versicherungsrechtlichen Gründen oder zur Überwachung von Arbeitsschutzvorschriften. Aber Achtung: Vieles ist unzulässig, sobald die Privatsphäre der Mitarbeitenden betroffen ist.
    http://www.fr.de/leben/karriere/nachrichten/big-brother-im-buero-wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt-a-1527050
  3. Ausgleich für die Rente mit 63 (RL)
    Wenn Sie genug Arbeitsjahre gesammelt haben, dürfen Sie in der Regel mit 63 in Rente gehen. Um es festzustellen und Abschläge zu vermeiden, lohnt es sich, sich bei der Rentenversicherung beraten zu lassen. Die Beratung ist kostenlos, sehr gut und gründlich. Die Möglichkeit besteht, eine bestimmte Summe an die Rentenversicherung zu zahlen, die die Abschläge ausgleicht, und wer doch bis 67 arbeiten will, erhöht durch diese Zuzahlung seine Rente. Erkundigen Sie sich.
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/00_beratung_node.html
  4. Der Deutsche Nachbarschaftspreis (Bewerbung bis 1.Juli 2018) (kw)
    Der Deutsche Nachbarschaftspreis 2018 ist mit über 50.000 Euro dotiert und zeichnet die besten nachbarschaftlichen Initiativen auf Landes- und Bundesebene aus. Veranstaltet wird der Deutsche Nachbarschaftspreis von der „nebenan.de Stiftung“ seit 2017. Bis zum 1. Juli können sich engagierte Nachbarschaftsgruppen und -initiativen sowie gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen, die auf lokaler oder regionaler Ebene das Thema Nachbarschaft voranbringen, für den Nachbarschaftspreis bewerben.
    Mehr Informationen zum Nachbarschaftspreis finden Sie unter
    https://www.nachbarschaftspreis.de/
  5. Social Design Award (Bewerbung bis 31. August 2018) (kw)
    Gute Ideen für eine lebendige Nachbarschaft gesucht! Mitmachen kann jeder, der eine Idee hat, wie das Zusammenleben unter Nachbarn verbessert werden kann. Die Bewerbungsfrist für den Social Design Award endet am 31. August 2018. Zu gewinnen sind ein Jurypreis und ein Publikumspreis in Höhe von jeweils 2500 Euro.
    Mehr Infos zum Social Design Award unter
    http://www.spiegel.de/spiegelwissen/social-design-award-2018-ideen-fuer-lebendige-nachbarschaft-a-1203318.html
  6. Veranstaltungshinweise:
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