Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Arbeitswelt

  1. Sich ehrenamtlich zu engagieren, bestimmt das Geld (RL)
    Warum engagieren sich mehr ältere Menschen ehrenamtlich in Wohnregionen, die wirtschaftlich gut aufgestellt sind, als in ärmeren Gegenden? Die gute Infrastruktur reicherer Kommunen spielt auf jeden Fall eine große Rolle: Ältere Menschen, die in wohlhabenden Regionen mit guter Infrastruktur leben, engagieren sich häufiger. Sich zu engagieren ist einfacher, wenn die Infrastruktur es fördert. Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat den letzten Freiwilligensurvey ausgewertet und auch festgestellt: Ältere Menschen, deren eigene finanzielle Situation schlecht ist und in ärmeren Kommunen leben, engagieren sich seltener.
    https://www.dza.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2018/18072018.html
  2. Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt (So)
    Mit Gudrun Brendel-Fischer, MdL, seit 2013 direkt gewählte Abgeordnete im Stimmkreis Bayreuth und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, hat die Staatsregierung eine Ansprechpartnerin für alle Ehrenamtlichen in Bayern bei Fragen und Anregungen rund um das ehrenamtliche Engagement in Bayern geschaffen. Ziel ihrer Tätigkeit ist die Stärkung, Anerkennung und Entlastung der ehrenamtlich Engagierten in Bayern.
    Erreichen können Sie die Ehrenamtsbeauftragte unter Tel 089 1261-1036, mail: Ehrenamtsbeauftragte@stmas.bayern.de
    https://www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de/index.php
  3. Jeder 4. Geflüchtete arbeitet (MT)
    Gegen die Prognose, dass die erste geflüchtete Generation keine Chance habe, sprechen erstaunliche Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 216.000 Flüchtlinge aus den wichtigsten acht Herkunftsstaaten gingen in Deutschland inzwischen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach, heißt es! Dabei sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nicht einmal eingerechnet. Der Arbeitswille ist bei der Mehrzahl von Geflüchteten sehr hoch, allerdings arbeiten viele unterhalb ihrer Qualifikation. Lesen Sie einen Artikel der FAZ hier:
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jeder-vierte-fluechtling-hat-mittlerweile-einen-job-15619908.html
  4. Ausbildung und Unterstützung für ehrenamtliche DeutschvermittlerInnen bei der lagfa bayern e.V. (MT)
    Derzeit ist es für freiwillige HelferInnen nicht leicht, sich im Flüchtlings- und Asylbereich ehrenamtlich zu engagieren. Umso wichtiger für die Engagierten, sich gegenseitig zu unterstützen und fortzubilden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern e.V.) hat im Rahmen ihres Projektes „Sprache schafft Chancen“ für das Jahr 2018 noch einige Schulungen in Planung. An teils idyllischen Tagungsorten bekommen die Teilnehmenden die Möglichkeit, etwas zur Ruhe zu kommen und durch den Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten neue Kraft zu tanken. Alle anfallenden Kosten für die zweitägigen Schulungen inklusive Übernachtung im Einzelzimmer mit einem reichhaltigen Frühstück werden von lagfa bayern e.V. übernommen. Näheres zum Projekt und aktuelle Termine finden Sie hier
    http://www.lagfa-bayern.de/projekte-der-lagfa/sprache-schafft-chancen
  5. Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2018 (kw)
    Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) veranstaltet den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“. Zu gewinnen sind Geldpreise im Wert von 2.000 bis 5.000 €. Bewerben können sich Gesucht werden Projekte aus den Bereichen Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus. Die Projekte sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Es gibt Geldpreise im Wert von 2.000 bis 5.000 € zu gewinnen.Einsendeschluss ist der 23.09.2018
    Mehr Infos zum Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2018 unter http://www.buendnis-toleranz.de/aktiv/aktiv-wettbewerb/172791/ab-sofort-bewerben
  6. „Inklusion braucht Bildung!“ (kw)
    Die Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e.V. und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. veranstalten gemeinsam einen Wettbewerb. Gesucht werden barrierefreie Bildungsangebote, die auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene stattfinden. Die Veranstalter des Wettbewerbs sind besonders interessiert an Veranstaltungen, die für Menschen mit komplexen Behinderungen angeboten werden. Zu gewinnen sind Preise in Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2018
    Mehr Infos zur Initiative „Inklusion braucht Bildung“ unter https://bvkm.de/unsere-themen/foerderung-bildung/
  7. „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik“ (kw)
    Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer jährlichen Ausschreibung die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördern. Gesucht werden praktische Beispiele, die zeigen, wie Musik zur Integration beiträgt. Maximal 15 Projekte werden im Rahmen der Ideeninitiative gefördert, jeweils mit einmalig bis zu 5.000 Euro. Für das Jahr 2018 stehen insgesamt 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.
    Mehr Infos zur „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik“ unter http://www.kultur-und-musikstiftung.de/projekte/ideeninitiative-kulturelle-vielfalt-mit-musik
  8. Ideenwerkstatt „Wie wollen wir leben…?“ sucht Teilnehmende (kw)
    Sie sind interessiert an aktuellen gesellschaftlichen Themen und möchten mit ihren Ideen Impulse für die künftige Stiftungsarbeit geben? Die Montag Stiftungen lädt ein zu einer Ideenwerkstatt rund um die Frage „Wie wollen wir leben…? In 5, 10, 20 Jahren. Die Ideenwerkstatt wird am Freitag, den 9. November 2018 von 12:00 –19:30 Uhr und am Samstag, 10. November 2018 von 9:00 –13:00 Uhr stattfinden. Gesucht werden bundesweit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
    Mehr Informationen zur Ideenwerkstatt und den Bewerbungsmodalitäten unter https://ideenwerkstatt.ontopica.de/
  9. Abstimmung über eine Satzungsänderung in Vereinen (CH)
    Die Abstimmung über eine Satzungsänderung muss nicht geheim erfolgen, nur weil die abstimmenden Vereinsmitglieder Repressalien zu befürchten haben. Geheim muss die Abstimmung nur dann erfolgen, wenn eine unbeeinflusste Stimmabgabe durch die Öffentlichkeit schlichtweg verhindert würde.
    (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2018 – 3 U 22/17)
    https://www.vereinslupe.de/die-offene-Abstimmung-ueber-die-satzungsaenderung-76111
  10. Veranstaltungshinweise
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