Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Ermäßigungen für Kursgebühren
50 %-Gebührenermäßigung für Kurse des Seniorenprogramms

Unter folgenden Voraussetzungen kann für unser Seniorenprogramm (SP) eine Ermäßigung von 50 % beantragt werden (1 Kurs/Person)

- Die Einkommensgrenze für Einzelpersonen liegt bei 1.660 Euro (2.490 € für Ehepaare).
- Die Vermögensgrenze liegt bei € 20.000.– (€ 30.000.– für Ehepaare)
- Eine selbst bewohnte Eigentumsimmobilie wird beim Vermögen nicht angerechnet.
- Es gibt keine festgelegte Altersgrenze. Maßgeblich ist die Lebenslage Alter. Grundlage ist der Rentenbezug. Ein Rentenbescheid ist beizulegen.
- Die ausgefüllten Formulare zur Selbstauskunft und die datenschutzrechtliche Einverständniserklärung verbleiben beim Träger.
- Zunächst gilt die Ermäßigung für einen Kurs pro Person. Die Ermäßigung kann für Kurse in Bereichen in Anspruch genommen werden, die von der Landeshauptstadt München gefördert werden (SP).

100% Gebührenermäßigung für Smartphone/Tablet-Kurse des Seniorenprogramms.
Kriterien s.o.

Die Gebührenreduzierung wird durch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München ermöglicht.

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Selbstauskunft

Flyer

Ermäßigung für Münchenpass-Inhaber

Gebührenermäßigung von 50 % erhalten Inhabende eines Münchenpasses (Ausstellung durch das Amt für Soziale Sicherung der LH München).

Ermäßigung bei sozialen Härtefällen

Darüber hinaus besteht bei sozialen Härtefällen die Möglichkeit einer Ermäßigung. Die Ermäßigungsregelung gilt bei Kursgebühren ab € 20,-.

Bereits ermäßigte Teilnahmegebühren können nicht noch einmal ermäßigt werden. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist die Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei Buchung des Kurses oder nachträglich spätestens bis 1 Woche vor Kursbeginn.

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