Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Medien

  1. Internet & Inklusion: Live-Online-Vortrag mit DGS- und SchriftdolmetscherInnen, Taubblinden-AssistentInnen UND in Einfacher Sprache (ahb)
    Premiere im ebw, oder viel mehr im Internet: Ab 14. Juli um 15.00 Uhr führen wir erstmals eine Online-Veranstaltung durch, an der sowohl Gehörlose, Schwerhörige & Ertaubte, taubblinde Menschen und Menschen, die von leicht verständlichem Deutsch profitieren, teilnehmen können.
    „Energie & Strom sparen – so geht´s“ ist in den rund 1 ½ Std. unser Thema.
    Die Veranstaltung wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Verbraucherschutz und wird in Zusammenarbeit mit dem BWLG und dem Fachdienst ITM (Integration taublinder und hörsehbehinderter Menschen) angeboten. TeilnehmerInnen benötigen einen Zoom-Cloud-Meetings-Zugang (diese Barriere/Hürde muss noch bewältigt werden, aber auch dafür haben wir vorgesorgt, siehe nächste Meldung). https://ebw-muenchen.de/kalender/4338/247-a20
  2. Video Plattform Zoom nutzen – Erläuterungen in Gebärdensprache und Einfacher Sprache (ahb)
    Um unsere Online-Veranstaltungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten und auch „Daheim-BleiberInnen“ die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu ermöglichen, haben wir Anleitungen erstellt und erstellen lassen. Sie erläutern Schritt für Schritt mit vielen Screenshots (Bildschirm-Fotos) in verständlichem Deutsch, wie man sich über verschiedene Geräte in „Zoom Cloud Meetings“ einwählt. Außerdem gibt es Hinweise zum Datenschutz.
    Das Ganze gibt es auch als Gebärdensprach-Video. https://ebw-muenchen.de/artikel/4388/anleitung-zu-webinaren
  3. In eigener Sache: Gebrauchte Smart-Geräte für unseren Unterricht (ahb)
    Viele kennen und schätzen unsere praxis-orientierten Smartphone/Tablet-Kurse. Unser Smartphone „Fuhrpark“ kommt leider gerade sehr in die Jahre, die neue Corona-App oder unsere eigene Online-Veranstaltungs-App (Zoom) können wir darauf schon gar nicht mehr installieren und vorturnen.
    Falls Sie also überlegen, ein Gerät (nicht älter als 3 Jahre) auszurangieren und noch nicht wissen, wohin damit, oder überlegen es zur Entsorgung zu einer Handy-Sammelstelle zu bringen (sind wir übrigens auch, aber die schicken wir ja alle weiter) – wir hätten da so einen Alternativ-Vorschlag.
    Ganz oben auf dem Wunsch-Zettel: Ein gebrauchtes iPhone für den wachsenden Bedarf an Schulungen/Beratungen zu iPhones.
  4. Vorsicht vor „Webinaren“? (ahb)
    Wer überlegt, Online-Veranstaltungen oder Live-Streams anzubieten, sollte die Bezeichnung „Webinar“ dafür eventuell überdenken. „Webinar“ eine eingetragene Wortmarke. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/303160438/DE
    Diese Quelle https://www.servicestellefreieszene.de/ https://www.servicestellefreieszene.de/ berichtet davon, dass das Kultusministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Meldung herausgeben habe und vor der Begriffsnutzung warnt, da bereits Abmahnungen rausgingen.
    Aktualisierung 13.07.2020: Das genannte Ministerium hat auf unsere Nachfrage richtiggestellt, dass die verlinkte Meldung nicht aus dem Ministerium stammt. – Anmerk. der Verfasserin: der Hinweis des Markenschutzes bleibt korrekt, nicht belegt werden kann somit aber, ob die in der jetzt widerlegten Quelle benannten Abmahnungen tatsächlich stattfinden und stattgefunden haben
    Wer sich nun wundert „Ja, aber das nutzen inzwischen doch fast alle“, ist nicht allein. Und für solche Fälle gibt die Möglichkeit wegen einer „Begriffsentwicklung zur gebräuchlichen Bezeichnung“ einen Lösch-Antrag der Marke beim Patent- und Markenamt zu stellen. Nur gemacht hat dies bisher keiner. Auch lohnt sich ein Blick in die Beschreibung, dessen was geschützt ist – fällt das eigene mit „Webinar“ benamte Angebot wirklich darunter (Zeile 510)?
    Also: vorsichtig bleiben, prüfen lassen, für die Nutzung tatsächlich zahlen oder Lösch-Antrag stellen 😊

Interessiert an Medienthemen? Hier erfahren Sie mehr: annette.huesken-brueggemann@ebw-muenchen.de, 089-55 25 80-41

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