Schwerpunkt Thema: Betriebskosten
Der Vermieter kann – sofern dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde – Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
Aber Achtung – jede 2. Betriebskostenabrechnung ist falsch!
Der Mieterverein München e.V. informiert Sie darüber wann und welche Betriebskosten der Vermieter umlegen kann, welche Anforderungen Gesetz und Rechtsprechung an die Abrechnung stellen und u.a. über die gesetzlichen Abrechnungszeiträume und etwaige Ausschlussfristen.
Über die Reihe „Aktuelles zum Mietrecht“
Die Themenfelder Sanierung, Modernisierung und Mieterhöhung betreffen so gut wie jede Mieterin/jeden Mieter im Laufe des Mietverhältnisses. Zum Beispiel Fragenstellungen wie:- Um wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen? Und wie oft?
- Was bedeutet die „ortsübliche Vergleichsmiete“ und wie wird sie errechnet?
- Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?
- …
Im Rahmen der Reihe „Aktuelles zum Mietrecht“ informieren RechtsanwältInnen oder RechtsberaterInnen beim Mieterverein München e.V. zu diesen Themen, beantworten Ihre Fragen und geben Tipps, wie man sich als MieterIn am besten verhält.
Jeder Vortrags-Abend steht dabei unter einem eigenen Schwerpunkt-Thema: z.B. Untermiete, Betriebskostenabrechnung, ….
Dieser Termin findet mit Gebärden-Sprach-Dolmetscher statt.
ReferentIn Peter Irrgeher, Mieterverein München e.V.
Ort ebw, Herzog-Wilhelm-Str. 24, 3. Stock
Kosten kostenfrei
Anmeldung bitte bis Mi 25.09.2019 beim ebw
Termin: Mittwoch, 2.10.19 von 18-19.30 Uhr