Lohnt es sich mit über 50 noch eine private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, o.ä. abzuschließen?
Auf welche Kriterien oder Fallstricke muss ich in entsprechenden Vertragsangeboten achten?
Gelten Sonderregelungen, Einschränkungen, besondere Tarife für Menschen mit Behinderungen?
Bekomme ich, wenn ich eine Sehbehinderung habe, überhaupt noch eine Haftpflichtversicherung?
Was sagt das Gesetz – welche Rechte als VerbraucherIn habe ich gegenüber den Versicherern.
Diese uns weitere Fragen klären wir mit Irmgard Waldherr, Fachberaterin für Verbraucherfragen der Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Die Veranstaltung wird gemeinsam mit dem BWLG- Fachverband für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderunge e.V. und dem Landesverband Bayern der Gehörlosen im Rahmen des Taubblinden-Treffs angeboten.
Das bedeutet es sind SchriftdolmetscherInnen, GebärdensprachdolmetscherInen und TaubblindenassistentInnen vor Ort.
Auch räumlich ist die Veranstaltung barrierefrei (z.B. Aufzug vorhanden).
Ab 14.00 Uhr besteht Möglichkeit zu Kaffee+ Kuchen und Austausch. Für Interessierte ohne Behinderung auch die MÖglichkeit kennenzulernen, wie sie mit Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen interagieren können.
Gegen 15:00 Uhr starten wir mit dem ca. 60min Vortrag. Es besteht die Möglichkeit im Anschluß Fragen zu stellen und sich weiter auszutauschen.
Termin: Di., 10.3.20 von 14-16.30 Uhr