Evangelisches Bildungswerk München e.V.

Soziales

  1. Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamts-Pauschale (So)
    Um Vereine und das Ehrenamt zu stärken, beschloss der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2020 eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages von € 2.400,- auf € 3.000,- im Jahr und der Ehrenamtspauschale von € 720,- auf € 840,- jährlich. Dies gilt seit dem 01. Januar 2021. Bis zu einem Betrag von € 300,- wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht. Kleinere gemeinnützige Vereine erhalten mehr Zeit, ihre Mittel zu verwenden (Zweijahresgrenze). Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde auch die Anzahl von gemeinnützigen Vereinen erhöht, wenn sie folgende Zwecke erfüllen: Förderung des Klimaschutzes, Förderung des Freifunks, Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und Förderung der Ortsverschönerung.
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Buergerschaftliches_Engagement/2020-12-16-steuerliche-verbesserungen-ehrenamtliche-taetigkeiten.html
  2. 10 Jahre PARTicipation – Teilhabe für alle (So)
    Die Münchner Initiative zur inklusiven Bewusstseinsbildung nach Artikel 8 der UNBRK feiert ihr 10jähriges Jubiläum. Mit einer Online-Veranstaltung am 12. Februar 2021 von 16.00 – 18.00 Uhr zu „Inklusion beginnt im eigenen Kopf“ für Fachleute und Interessierte. Als ReferentInnen bei PARTicipation arbeiten Menschen mit Beeinträchtigung und Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung als TrainerInnen zusammen.
    Weitere Informationen unter http://www.partinklusion.de/index.html
  3. Was ist selbstverständlich? (RL)
    In der Corona-Zeit sind die Altenheime und ihre Pflegekräfte in der Presse nach vorne gerutscht. Was eine gute Sache ist. Aber um die pflegenden Angehörigen herum, die 70 Prozent der älteren Menschen zuhause betreuen, herrscht weiterhin Stille. Es ist, als ob es selbstverständlich wäre, dass sie sich kümmern, pflegen oder die Pflege organisieren, ihren Beruf aufgeben, ihr Leben opfern und schließlich zusammenbrechen. Während der Pandemie schlossen Entlastungsangebote für pflegende Angehörigen oder waren schlechter erreichbar. Tagespflege-Einrichtungen nahmen kaum neue PatientInnen auf. VDK berichtet über die dramatische Situation der pflegenden Angehörigen und ihrer älteren Menschen. Der Lehrgang zur Seniorenbegleitung im ebw trägt dazu bei, die Lage ein klein wenig zu verbessern. Aber es gibt in diesem Bereich noch viel zu tun.
    https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/80883/angehoerige_am_limit
  4. Die ePA ist da (RL)
    Ab jetzt bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte an (ePA): Das ist ein Angebot, keine Pflicht. Die ePA lässt sich bei den Krankenkassen beantragen. Vorteile und Nachteile der neuen Karte stellt die VDK Zeitung dar. Hier fassen wir es zusammen. Vorteile: Dank der Karte wissen Ihre ÄrztInnen und ApothekerInnen sofort, welche Medikamente Sie nehmen und welche Werte, Allergien oder Krankheiten Sie haben. Wenn Sie es ihnen erlauben. Die Behandlung ist schneller, effektiver und genauer. Es gibt keine Verdoppelungen und Wechselwirkungen mehr. Sie haben Ihre „Akten“ immer bei sich und wissen, was drinnen steht. Sie bestimmen, wer Zugriff auf was bekommt. Nachteile: Dauerthema Datenschutz. Alles was elektronisch ist, kann gehackt werden. Um die Karte zu verwalten, benötigt man ein Smartphone oder Tablet. Wer arm oder unsicher mit der Technik ist, wird die Karte nicht nutzen, d. h. sie verursacht Ungleichheit. Der Artikel des VDK unten hilft bei der Entscheidung: Pro oder Contra.
    https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/80731/gesundheitsdaten_werden_mobil
  5. Inklusion: Einfach mal lesen (ahb)
    Auf https://einfachebuecher.de finden Menschen mit Lern-/Leseschwierigkeiten und Deutsch-Lerndende eine schöne Auswahl an Büchern, die in Einfacher (A2, B1) oder Leichter (A1) Sprache geschrieben sind oder darin übersetzt wurden.
    Neu ist z. B. eine Übersetzung von „Momo“ in Einfache Sprache.
    Klar ist, dass die Originale dabei sprachliche Formulierungs-Federn lassen müssen – aber hey, wenn die Idee und die Welt von Momo damit auch Menschen zugänglich werden, die sie sonst nicht kennen lernen könnten. Liebe DiskutantInnen um das N-Wort in Kinderbüchern (und anderen Werken), das wäre doch vielleicht auch mal so eine Idee. Pippi Langstrumpf in Einfacher Sprache übersetzen – so unterbliebe der „Eingriff in die Originalliteratur“, den manche fürchten und man würde die verletzenden Begrifflichkeiten trotzdem los….
  6. Hilfe bei verdächtigen Phishing-Mails und Abzock-Anrufen (ahb)
    Sie sind unsicher, ob eine Mail oder ein Anruf, die Sie erhalten haben, Phishing/Betrug ist oder nicht? Die Verbraucherzentrale NRW hat einen „Phishing Radar“ ins Leben gerufen. Das Team des Phishing Radars wertet 5 Tage die Woche weitergeleitete Mails besorgter VerbraucherInnen aus und veröffentlicht die Ergebnisse anonymisiert auf https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059?fbclid=IwAR3Ep1Jw8aSBr9NYVXj59nnVM6jZdm2wARcDEa9iH26Tu8WMWWbjY9tL2XU .
    Facebook-NutzerInnen können Verdächtiges auch in der entsprechenden Facebook-Gruppe posten und kriegen ggf. noch schneller Feedback, wenn nämlich andere NutzerInnen von ähnlichen Erlebnissen berichten.
    Direkter Kontakt zur Verbraucherzentrale phishing@verbraucherzentrale.nrw
    Aufgepasst – die Top-Abzock-Mails des Monats kommen von falschen Amazon-, Sparkassen- und Volksbank-Accounts und verschiedenen Telefon-Anbietern.
  7. Corona-Shoppen – Meine Rechte beim Online-Einkauf mit Selbstabholung (ahb)
    Den Pulli im Laden-Geschäft umtauschen? – nur auf Kulanz. Das gleiche Teil online bestellen und zurückschicken – kein Problem, hier gilt das Widerrufsrecht (aber Augen auf bei der Versandkostenregelung). Aber was ist mit „Click & Collect“, also online bestellen und im Laden abholen? Einkaufende müssen darauf achten, ob sie „bestellt“ oder nur „reserviert“ haben, und Verkaufende benötigen ein Hygiene-Konzept. Mehr dazu von den Verbraucherschutz-Profis des Verbraucherservice Bayern.
    https://www.verbraucherservice-bayern.de/presse/widerruf-bei-click-collect-diese-rechte-haben-verbraucherinnen
  8. Die Kulisse des Homeoffice (RL)
    Die Corona-Homeoffice-Pauschale kommt. Laut Regierungsbeschluss werden ArbeitnehmerInnen die Pauschale von der Steuer unter Werbungskosten absetzen können. Das wird höchstwahrscheinlich noch verabschiedet. Es geht um 5 Euro pro Arbeitstag (maximal 120 Tage bzw. 600 Euro). Es profitieren davon ArbeitnehmerInnen, die insgesamt mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr haben. Diese Summe zu erreichen, ist die eigentliche Schwierigkeit. Der aktuelle Stand, der sich aber noch ändern kann, klingt momentan gut: Man braucht keine Bestätigung von der Arbeitsstelle und kein Arbeitszimmer, um die Pauschale zu bekommen. Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der nächsten Steuererklärung beraten. Bald wird die Gesetzeslage klarer.
    https://www.steuern.de/homeoffice-absetzen.html
    https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/neuerungen-arbeit-soziales-100.html#sprung16
  9. Überbrückungshilfen auch für Vereine, Stiftungen und Soloselbständige (kw)
    Auch Vereine und Stiftungen können Überbrückungshilfen für die zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen beim Bund beantragen. Die Antragstellung für die 2. Überbrückungshilfe wurde verlängert und endet am 31.03.2021. Der Ausszahlungsbetrag bei der 3. Überbrückungshilfe ist bei 50.000 Euro gedeckelt und kann bis 30. April 2021 beantragt werden.
    Ob Sie bzw. Ihre Organisation anspruchsberechtig sind, wer und wie Sie die Hilfe beantragen können, diese Infos finden Sie unter
    https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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